Zwischendecke in einer Werkstatt

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  • Servus und Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Thema vor Ort bei einem Kunden.


    In einer Industriehalle ist ein gemauerter Bereich für die Instandsetzung absetzt, alles ganz normal und klassisch für Bauten aus den 70ern.

    In der Werkstatt gibt es eine Schweißecke (wurde auf Vordermann gebracht, Abtrennung, Absaugung usw.), ein paar Werkbänke, Drehbank, Fräsmaschine, relativ eng und "normal". Soweit so gut.

    Am rechten hinteren Ende führt eine steile (auch schon maximal was bau- und platztechnisch möglich war entschärft) Treppe in eine eingezogene Zwischendecke, die als Lager dient. In diesem Lager (absperrbar) wird ziemlich alles gelagert, Ersatzteile, Flüssigkeiten, Verbrauchsartikel usw..).

    Bis dahin alles entspannt und okay.


    Allerdings besteht der Untergrund auf dem das Ganze steht, aus dünnen Brettern. Klassische Fichtenbretter die auf Doppel-T-Trägern montiert sind.
    Die Regale wurden schon von der Punkt auf Flächenbelastung umgestellt, in Schränken mit Flüssigkeiten wurden Auffangwannen aufgestellt usw.


    Jetzt kam bei einem Audit allerdings die Frage auf, ob das Ganze den so zulässig sei und aufgrund welcher Grundlage denn diese Bretter/dieser Boden überhaupt zulässig sind und sowieso... (ich konnte krankheitsbedingt nicht teilnehmen Kack-Co..a)


    Daraufhin wurde ich jetzt gefragt, welche Anforderungen es denn an solche Zwischenböden gibt. Und deshalb bin ich jetzt hier, weil irgendwie find ich nichts dazu oder bin nicht fähig die Suchmaschine richtig zu bedienen.

    Mein erster Gedanke war, was sagt denn der Feuerversicherer? Evtl kann man da ein paar Anforderungen rausziehen.

    Aber sonst? Ganz stumpf Bauordnung?

    Die ASR A 1.5 oder DGUV R 108-003 fand ich jetzt nicht so passend.


    Besten Dank im Voraus!

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  • Moin.


    die erste Frage ist, was sagt denn das Baurecht dazu. Es ist eine klassische Frage an die vorliegende Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept. Ist diese Fläche einfach entstanden oder wurde sie genehmigt. Hier braucht ihr ganz sicher einen Brandschutzsachverständigen der sich das ansieht ...

    Landesbauordnung - Sonderbau - Industriebaurichtlinie und dann sind die Flächenverhältnisse relevant.


    https://www.bauministerkonfere…03divegpnlcmum0aedvrt0sij


    Kernfrage "Einbau" oder "Ebene"? Je nachdem ist die brandschutztechnische Bemessung erforderlich.

    Die ASR und TRGS regeln dann die Lagerung per se ... das können die anderen hier besser ...


    Pass auch auf deinen Beauftragungsrahmen auf, ist dass und wieweit ist dass deine Baustelle.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Ich würde einen Blick in die Baugenehmigung machen. Eine Zwischendecke aus dünnen Brettern wird kaum eine entsprechende Genehmigung bekommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für den Hinweis. Ich sehe mich hier rein als Informationssammler und Kontakthersteller.

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  • Hier ein kleines oder großes Update.


    Konnte mit dem Kunden nochmal Rücksprache halten.

    Das Thema ist, das der Holzboden gegen einen Gitterrost (Stabilität usw --> begrüße ich sehr) ausgetauscht werden soll.


    Kleines Offtopic:

    Diese Doppel-T-Stahlträgerkonstruktion ist ü 30 Jahre alt und wurde halt mal eingezogen....

    Ende Offtopic...


    Und jetzt kam eben die Frage auf, wie es denn mit der Statik aussieht nicht (hab in der Einleitung mich etwas grob gehalten). Alle machten Schulterzucken.

    "bekannte und befreundete" Statiker haben große Augen bekommen und dankend abgelehnt, was ich verstehen kann.


    Mein Vorschlag war, dass sich erkundigt werden soll, was denn eine "offizielle" Unterkonstruktion kostet.


    Aber genau hier sind wir beim Thema - alt und immer leidig - Kosten.


    Grundsätzlich wurde mir dann bei der Begehung zugetragen, dass man mit einem komplett neuem Instandsetznugsgebäude liebäugelt, aber aufgrund der aktuellen unsicheren Situation zögert...

    --> super Idee, aber halt die KOSTEN..


    Habe dann ein paar Ideen eingestreut wie man IST-Kosten mit zukünftigen Kosten vergleichen kann usw. (Arbeitsabläufe, Wege, Ausfallzeiten usw...) mal schauen was dabei rumkommt.


    Meiner Meinung hakt es jetzt daran, dass sich keiner (zurecht) die Schuhe anziehen möchte und eine Statik die Okay ist "schreibt oder rechnet".


    Man muss zugute halten, dass die wirklichen schweren Ersatzteile schon heruntergenommen wurden und die Punktbelastung der Regale mittels Unterlage auf Flächenbelastung gestellt wurde.

    Aber jetzt stehen die Sachen halt in der eh schon engen Werkstatt..


    Alles keine gute Lösung --> ganz klar Empfehlung Neubau.


    p.s Danke für Eure Tipps und Hinweise

  • Moin,


    mal eben eine neue "offizielle" Unterkonstruktion ist auch nicht so banal. Statiker, Brandschützer, Architekt ggf. Bauantrag. Wer das kostentechnisch nicht stemmen möchte, sollte aber auch über Neubau nicht nachdenken.


    Holzboden vs. Gitterrost - das muss überhaupt kein Gewinn sein, wenn es nicht genug stark ist.


    Beleuchte mal deine Rechtssituation, welche du nun durch "Kenntnisgewinn" hast. Ich würde dem Kunden mal eine kleine Nutzungsuntersagung empfehlen ;) (abhängig der konkreten Situation und Größe der gesamten Konstruktion - hab es ja nicht gesehen)

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Hmm das ich genau meine Frage. Sehe ich mich in der "Lage" dem Unternehmen zu verbieten, dass Sie diese Zwischendecke mit ca 80-90qm² jetzt nicht mehr nutzen sollen?


    Mir kam niemals die Frage auf, ob das "Ding" eine Statik hat oder nicht, warum auch? Das steht da schon lange vor mir und wurde entsprechend genutzt.


    Ich sehe mich eher als beratend tätig und weise auf die Umstände hin, ist jetzt Gefahr im Verzug? hmm ich sage nein.

  • Moin,


    naja du hast jetzt die Kenntnis "es gibt keine Statik dafür" und es lagern "schwere Sachen". Klar du bist nur beratend und deswegen empfiehlst du "bis zur Klärung keine Nutzung". Ich würde das zur rechtlichen Sicherheit zumindest mal irgendwo fixieren.


    Was vor dir war ist eigentlich egal, du hast Kenntnis und bist zur Sorgfalt und Hinweisgabe verpflichtet/beauftragt.

    Beste Grüße


    J.H.J

    Einmal editiert, zuletzt von J.H.J ()

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  • ... dass Sie diese Zwischendecke mit ca 80-90qm² jetzt nicht mehr nutzen sollen?


    ... ist jetzt Gefahr im Verzug? hmm ich sage nein.

    Ich sehe da schon eine erhebliche Gefahr. Nicht nur für alles was da oben ist, sondern auch für die Beschäftigten darunter. Nur weil es jahrelang "gut" gegangen ist, muss das noch lange nicht so bleiben.

    Der geplante Gitterrost könnte schwerer sein, als die bisher vorhandenen Bretter, was die Statik der tragenden Teile nicht unbedingt positiv beeinflusst.

    Ohne fachkundigen Rat vor Ort (Statiker) würde ich an dem Konstrukt keine Veränderung zulassen, außer sichernde Maßnahmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Habe gerade im Gespräch erfahren wie das in den 70er... gelaufen ist.

    Der Nachbarschmied kannte den Gründer und auf bitten hat er den halt da eine Doppel-T Konstruktion eingebaut, damit das Zeug nicht im Weg steht...


    Ich tu mich echt schwer, dass Ding stillzulegen oder was auch immer. Es sind massive Stahlträger verschweißt, aber ja ihr habt vollkommen Recht! es ist keine offizielle Statik oder ähnlichs Vorhanden. Und was passiert, wenn was verändert wird...


    Die schwere "Hauptlast" wurde runtergenommen, nichts desto trotz ist da noch ordentlic Gewicht "oben".

    Evtl mach ich mal ein Foto, zur Veranschaulichung.

  • Moin,


    also die Dimension der Grundträger und Stützen sieht gut aus. Die der spannenden Träger ist schon übersichtlicher. Die Holzbretter sind 3 cm (?) echt sehr dünn. Grundsätzlich sollte mit dem Sachverhalt kein Statiker ein Problem für die Bewertung haben, sind ja Normbauteile - der Optik nach.


    Du musst für deine Sicherheit hinweisen. Der einzige Hinweis kann sein, nicht nutzen, solange nicht offiziell. Was der Kunde mit der Information macht - sein Bier. Nimm dich (und deine Versicherung) aus der Haftung.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Vorteil von Brettern gegenüber Gitterosten kann sein, dass keine Kleinteile durchfallen können.

    Bei einigen unserer Technika mit mehreren Ebenen wurden Gitterroste gegen welche mit engeren Maschen getauscht, um auf generelle Helmtragepflicht zu verzichten.

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  • Am Ende ein Gesrpäch mit dem GF gehabt, er kam von sich alleine auf mich zu, also wenn das nicht rechtlich sauber ist, bringt es auch nichts jetzt Geld in die Hand zu nehmen und dann passt es immer noch nicht.

    Hat er nicht unrecht.


    Andere Frage, kennt jemanden einen Statiker, der sich das mal ansehen möchte?


    Grüße!

  • Ich erlaube mir einen kurzen Denkanstoß. Wenn da Gitterroste rein sollen ist eine Lagerung von Flüssigkeiten schwierig. Wie sieht es mit Kleinteile (Schrauben, Nägel usw) aus die durch das Rost fallen können.

    Hintergrund ist das ich einen Betrieb kenne der nach den Roste alles noch mit Riffelblechen verschweißt hat weil dauernd was runter gefallen/gespritzt/geflossen ist.

  • Hallo Ke_Jae,


    Bohlen/Bretter sind als Bodenbelag zulässig. Es gibt (wie im Baubereich üblich) DIN-Normen, die hier als Grundlage für die Bewertung herangezogen werden können, selbst wenn die Bohlen keine Kennzeichnung haben. Früher war zB. die DIN 68365 maßgebend für die Eignung.


    Die Tragkonstruktion hat (jedenfalls auf den Fotos nicht ersichtlich) überhaupt keine Setzungen, Biegungen, oder sonstige beeinträchtigende Verformungen. Die Verbindungen scheinen auch nicht angegriffen zu sein. Und das bei einer Konstruktion, die 50 Jahre alt ist.

    Es wird somit die Bemessung der Bohlen relevant sein. Da wird lediglich noch die Stützweite benötigt, wenn die Bohlen bekannt sind.


    Wo ist der Kunde? Eigentlich ist die Statik nicht sonderlich kompliziert.


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl