Bewegungsmelder in Treppenhäuser

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  • Hallo ihr Lieben,

    habe eine Frage zur Beleuchtung von Treppenhäuser.

    Frage: Ist eine Treppenhaussteuerung ausschließlich über Bewegungsmelder (ohne Taster) zulässig? Oder benötige ich die Taster mit Glimmlampe trotzdem?

    Problemstellung:

    Aktuell wird die Treppenhausbeleuchtung über Lichttaster mit Glimmlampe gesteuert. Es wird angedacht die Taster durch Bewegungsmelder auszutauschen, sodass das Treppenhaus nur noch mit Bewegungsmelder gesteuert wird.

    Es wäre nett wenn ihr mir mit der Nennung der Rechtsquelle weiterhelfen könnt.

    Vielen Dank.

    Grüße

    Maasz

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  • Hi,

    das ist doch kein Problem, Bewegungsmelder ist Stand der Technik. Glimmlampe um einen Schalter bei Dunkelheit zufinden oldscool. Ich kenner keine Vorschrift im DGUV - All über diese Thematik.

  • Solange sichergestellt ist, dass die Mindestbeleuchtungsstärke erreicht wird, wenn sich jemand im Treppenhaus befindet, wäre mir egal, wie die Beleuchtung gesteuert ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • du musst halt sicherstellen, dass jede Person vom Bewegungsmelder erfasst wird. Ferner dass es so lange Beleuchtet ist, bis diese wieder draußen ist. Die Position von Schaltern in irgendwelchen Ecken ist manchmal für Bewegungsmelder eher ungeeignet, gerade wenn ich viele Treppenläufe nach unten muss, muss mich "jeder" Bewegungsmelder in den Geschossen wahrnehmen ich laufe noch ... bin ja alt und langsam.

    Empfehlenswerter und gleichzeitig aufwendiger sind Bewegungsmelder auf den Podestdecken der Geschosse und/oder Zwischenpodeste.

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Dafür gibt es spezielle Bewegungsmelder. Das ist aber bestimmt mehr ein Thema für ein Elektrikerforum.