Feuerwehrplan DIN 14095 wird überarbeitet

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  • Hallo,

    die DIN 14095 (Feuerwehrplan) wird derzeit grundlegend überarbeitet.

    Übersicht zu den Änderungen:

    - a) Begriffe ergänzt

    - b) allgemeine Anforderungen überarbeitet

    - c) Art der Pläne und Planinhalt vollständig überarbeitet

    - d) Planausführung präzisiert

    - e) Näherungswerte für RGB- und CMYK-Werte der Planfarben aufgenommen

    - f) informativen Anhang mit dem Beispiel für Bestandteile eines Feuerwehrplanes erneuert

    - g) informativen Anhang mit Rechtsgrundlagen und Technischen Bestimmungen gelöscht

    - h) normative Verweisungen überarbeitet

    - i) Literaturhinweise aktualisiert

    - j) Inhalt redaktionell überarbeitet

    Ich werde in den nächsten Tagen die einzelnen Punkte ausführlicher darstellen.

    Die Änderungen die kommen, sind aktuell und in den nächsten Monaten noch nicht

    von Bedeutung. Mit einem Beschluss ist erst im ersten Halbjahr 2023 zu rechnen.

    Zudem wird man dann noch sehen müssen, wie/was die Kommunen örtlich übernehmen.

    Viele Kommunen verfügen mittlerweile über eigene Merkblätter/ Vorgaben zur Erstellung

    von Feuerwehrplänen, die teils von der DIN abweichen. Damit wird man auch weiterhin

    rechnen müssen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin,

    gibt es eigentlich eine Informationsquelle, wann welche Norm angepasst wird, regelmäßige Prüfungen?

    Oder machen die Arbeitskreise das nach Auslastung in eigener Festlegung?

    Also woher erfahre ich als Nutzer "hier steht bald eine Änderung an".

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Hallo,

    Also woher erfahre ich als Nutzer "hier steht bald eine Änderung an".

    Sofern Sie niemanden kennen der in den entsprechenden Ausschüssen

    sitzt, keine Chance. Da das was in den jeweiligen Ausschüssen beraten/

    bearbeitet wird, im Regelfall erst mit einem "fertigen" Normentwurf der

    Öffentlichkeit präsentiert wird. Dann beginnt die Einspruchsfrist gegen

    die Norm und die abschließende Beratung und der Beschluss. Der

    Großteil der Arbeit findet hinter verschlossener Tür statt.

    Natürlich gibt es Grundlagen für die Normungsarbeit, dazu gehört auch

    eine regelmäßíge Prüfung der jeweiligen Normen. Um bei der DIN für

    den Feuerwehrplan zu bleiben, so wurde diese letztmalig 2007 bearbeitet

    und davor 1997 oder 98. Dazwischen hat man keinen Normungsbedarf

    im zuständigen NA gesehen. Und es gab höchstwahrscheinlich auch keine

    externe Anmeldung von einem Normungsbedarf. Der NA schaut sich diese

    regelmäßig an, davon bekommt aber niemand etwas mit.

    Letztlich kommt es aber auch maßgeblich darauf an, um was für eine

    Art Norm es sich handelt. Schließlich muss man hier zwischen einer

    rein nationalen Norm und ISO etc. unterscheiden. Das beste Beispiel

    ist dafür die ISO 7010 (Sicherheitszeichen). Diese wird recht häufig

    überarbeitet, einfach weil Länder einen Normungsbedarf anmelden.

    Und da geht es keineswegs nur um Feuerlöscher und Co., sondern um

    teils für Deutschland ungewöhnliche Anliegen. (z.B. Zeichen für Vulkan-

    ausbrüche etc.).

    Also woher erfahre ich als Nutzer "hier steht bald eine Änderung an".

    In den nächsten mind. ein/zwei Jahren wird es einen größeren

    Normungsbedarf geben. Derzeit endet die Bearbeitung der

    Normungsroadmap Circular Economy in den jeweiligen

    Arbeitsgruppen mit den Schlussdokumenten. Dabei hat sich einiges

    an Normungsbedarf aufgezeigt, im Hinblick auf European Green

    Deal und dem Klimaschutzgesetz 2021. Was der Anlass für die

    Normungsroadmap war. Wobei ich da keinen vollständigen Überblick

    habe, ich war "lediglich" Mitglied in zwei DIN-Arbeitsgruppen u.a. für

    Bauwerke und Kommunen. Beispiel um was es da u.a. gegangen ist:

    R-Baustoffe, zum einen die generelle Wiederverwendung, aber auch das

    Erbringen von Nachweisen dieser Baustoffe wie zum Brandschutz etc.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Aus dem Normentwurf:

    Bei einem Feuerwehrplan kann es Sonderpläne geben, wie zum Beispiel

    Abwasserpläne. Erforderlich können diese u.a. im Rahmen der

    Löschwasserrückhaltung sein. Ein weiterer Sonderplan kann aber auch der

    Dachaufsichtenplan (5.7.3) sein. Ein solcher Sonderplan als Teil vom

    Feuerwehrplan kann immer dann erforderlich sein, wenn z.B. Dachterrassen,

    PV-Anlagen, Befahranlagen, Lichtbänder und Lichtkuppeln, Anschlagpunkte

    gegen Absturz etc. (die Übersicht ist wesentlich umfangreicher) vorhanden

    ist. Bestimmte Einrichtungen können auch Gegenstand von einem

    Geschossplan sein.

    Immer wieder taucht auch die Frage auf, wer darf einen Feuerwehrplan

    erstellen? Im Normentwurf unter 4: "Die Erstellung des Feuerwehrplans

    bedarf einer Fachkunde." und ergänzend der Hinweis, damit Feuerwehrpläne

    mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person geprüft werden

    müssen. Ferner jede Bearbeitung mit der zuständigen Behörde (Brandschutz-

    dienststelle/Baurechtsamt) abgestimmt werden muss. Was eine fachkundige

    Person ist, wird in der Norm unter 3.5 dargestellt.

    Darstellung: Im Bereich der Darstellung hat sich einiges geändert,

    z.B. von Brandschutztüren. Neben der bereits bekannten Darstellung

    mittels Symbol (siehe Musterplan). Reicht zukünftig auch die einfache

    Nennung vom Feuerwiderstand und ggfs. vorhandenem Rauchschutz

    aus. Beispiel siehe Anhang.

    Weiteres folgt....

    Hinweis:

    Da der Normentwurf rechtlich geschützt ist, kann ich hier weder

    die neuen Musterpläne einstellen, noch nennenswert 1 zu 1 aus

    dem Entwurf zitieren.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Dateien

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010