Erfahrungen mit Beschäftigten in UK -Arbeitsschutz

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  • Hallo zusammen,

    Heute mal mit einer Frage, in der ich mir total unsicher bin. Mal sehen, wie ihr das seht.

    Die deutsche Firma in der ich angestellt bin möchte gerne einen Mitarbeiter aus England anstellen, der seinen Vertrag zu nahezu 100% aus dem Homeoffice in England erfüllt (nur 1x im Monat soll er für 2 Tage nach Deutschland kommen). Jetzt fragt mich unsere HR Abteilung, wie wir das mit dem Arbeitsschutz machen.
    Meiner Meinung nach greift da das UK Recht (ist ja keine Entsendung) und der Kollege unterliegt nur dem deutschen Arbeitsschutzrecht während er in Deutschland ist, oder seht ihr das anders?

    Der Kollege wäre dann ja auch nicht bei der BG versichert, sondern wir müssten den dann im Englischen Arbeitsschutz und Sozialsystem versichern, oder?


    Also wäre der deutsche Arbeitsschutz m.E nach eigentlich raus und mein AG müsste sich vor Ort um die sicherheitstechnische Betreuung kümmern.



    Wie ist eure Meinung dazu?


    LG Jan

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  • Bekommt er einen deutschen Arbeitsvertrag? Dann sollte auch deutsches Recht gelten. Die ganze Zeit. Ist doch völlig boogie, wo ich mein "Homeoffice" mache, oder?


    Es sei denn ihr habt eine Niederlassung in England und er bekommt dort eine Anstellung. Aber das hast du ja nicht geschrieben ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Bekommt er einen deutschen Arbeitsvertrag? Dann sollte auch deutsches Recht gelten. Die ganze Zeit. Ist doch völlig boogie, wo ich mein "Homeoffice" mache, oder?

    ... Nicht ganz:

    https://www.haufe.de/personal/…en-muessen_78_536748.html

    "...Werden Mitarbeitende ausschließlich im Ausland tätig, liegen der gewöhnliche Arbeitsort sowie der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses ebenfalls im Ausland. Eine Rechtswahl und Zusatzvereinbarung nach deutschem Arbeitsrecht sind hier meist nicht mehr ausreichend...."

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • ... Nicht ganz:

    https://www.haufe.de/personal/…en-muessen_78_536748.html

    "...Werden Mitarbeitende ausschließlich im Ausland tätig, liegen der gewöhnliche Arbeitsort sowie der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses ebenfalls im Ausland. Eine Rechtswahl und Zusatzvereinbarung nach deutschem Arbeitsrecht sind hier meist nicht mehr ausreichend...."

    Das hatte ich auch dunkel im Hinterkopf, aber ich störe mich an der Formulierung "ausschließlich" und der Tatsache, dass der MA einmal im Monat nach D kommen muss ...


    Letztenendes kann dazu sicher ein Fachmann/-frau für Arbeitsrecht fundierter Auskunft geben. Da wird das Thema Arbeitsschutz sicherlich auch klärbar sein.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Die Frage ist vllt. am besten bei Deiner BG aufgehoben, da die ja den MA versichern muss (oder eben nicht).

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

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  • Letztenendes kann dazu sicher ein Fachmann/-frau für Arbeitsrecht fundierter Auskunft geben. Da wird das Thema Arbeitsschutz sicherlich auch klärbar sein.

    :doppelthumbsup: ... sehe ich auch so...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Danke für euere Einschätzung.

    Wir haben keine Filiale in UK. Daher denke ich auch, das englisches Recht gelten würde, da sein Ort der Leistungserbringung dauerhaft die UK sein werden. Ich habe unsere GF auch mal geraten dazu wirklich nen Arbeitsrechtler anzusprechen. Bei der BG frage ich auch mal nach!


    Danke für euren Input. Wenn Interesse besteht, dann halte ich euch auf dem Laufenden.


    Beste Grüße Jan

  • Wenn Interesse besteht, dann halte ich euch auf dem Laufenden.

    Wäre interessant zu wissen, was am Ende raus kommt. Kann bestimmt für Einige auch mal zum Thema werden. :doppelthumbsup:

    Grüße,

    Andreas


    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

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  • Frag mal deinen Arbeitgeber, ob der Kollege eine Auslandsversicherung hat.

    Ich kenn das aus der US Chemie. Dort waren die Engländer und US AN über diese Versicherung abgesichert. Das galt auch für Erkrankungen im Ausland.

    Ansonsten gilt für diesen Kollegen das britische Arbeitsschutzrecht. Eine BG haben die meines Wissens nach nicht. Das sollte der AG m. M. n. abgesichert haben.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Nicht spekulieren, sondern bei der HSE in UK nachfragen, Fall schildern. Nein, die haben keine BG aber dafür eine schlagkräftige und nicht zimperliche Health and Safety Executive (HSE). Bei Verstößen wird es da richtig teuer. Nicht so wie bei unseren Papiertiger-BGen

  • Am Ende geht es leider nicht ohne Geschäftsadresse in UK mit lokalem Bankkonto. Sonst kommt man nicht an die notwendige Versicherung ELI - Employers Liability Insurance. Letztlich unterliegt man damit komplett dem englischen Arbeitsschutz. Alternative ist wohl Selbstzahlung des Arbeitnehmers, wenn man keine Geschäftsadresse aufmachen möchte. Es gibt auch nur wenige Vermittler, die solche Versicherungen für deutsche Firmen anbieten. Zumindest bei geringem Bedarf.
    Bei reinen Officekräften müsste sich der Arbeitsaufwand für den Arbeitsschutz in Grenzen halten, da es vor allem auch um Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz und Unterweisung geht. Also kaum ein Unterschied zu dem was hier gemacht wird. Eine sicherheitstechnische Betreuung(spflicht) wie in Deutschland ist mir nicht bekannt. Ich habe das Gefühl, Unternehmen sind dort mehr sensibilisiert, dass es einfach part of the job ist. (Oder fürchten mehr die Sanktionierung).