Reinigung von Arbeitskleidung

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  • Hallo zusammen,

    ich hab mal ne Frage. Wir haben bei uns Schweisser beschäftigt, die ihre Arbeitskleidung kostenlos bei uns waschen lassen können. Wir haben aber auch Monteure, die die ganze Woche in ganz Deutschland. unterwegs sind und ihre Klamotten nicht bei uns waschen lassen können. Die waschen ihre Kleidung zu Hause selbst. Hat jemand auch diese Konstellation und wenn ja, wie löst ihr das finanziell ?? Bekommen diese Mitarbeiter dann einen Pauschalbetrag und wie hoch ist dieser ??


    Gruß aus dem Schwabenländle

    Axel

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  • Bei der letzten Firma, bei der ich selbst noch im Blaumann an der Werkstatt gestanden habe, gab es keine Waschservice. Da hat jeder sein Zeug daheim gewaschen.
    Seitens der Firma gab es auch keine Vergütung.


    Was aber sehr wohl geht: Die Wäsche in der heimischen Maschine steuerlich in den Werbungskosten geltend zu machen. Unser Steuerberater hat - glaube ich - 3 € pro Wäsche angesetzt.


    Eine Grundlage die den Arbeitgeber zu einer Zahlung verpflichtet ist mir nicht bekannt.


    Schwabe ist sowas wie Schotte, nur sparsamer, oder? ;)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Moin.

    Ja, Nein, Entschiedenes Vielleicht.


    Arbeiten die Monteure mit Gefahrstoffen?

    Wenn ja, schau mal in die TRGS 500 " Schutzmaßnahmen", Pkt. 6.4, Satz 5.


    Stellt der Arbeitgeber die Arbeitskleidung?

    Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kleidung zur Verfügung, so können diese sicherlich davon ausgehen, dass die Kleidung regelmäßig auf Kosten des Arbeitgebers gereinigt wird. Arbeitgeber dürfen also nicht ohne Weiteres ihren Mitarbeitern Kosten für die Reinigung berechnen.

    In einer Branche, in der keine persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben ist, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Umständen auch vereinbaren, dass normal verschmutzte Kleidung vom Arbeitnehmer gewaschen und gereinigt wird. Dann kann dieser die Kosten direkt als Werbungskosten in seiner Steuererklärung deklarieren.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Relevant dürfte sein, ob eine Kontamination mit gefährlichen Stoffen möglich ist. Wenn ja, dann ist das meiner Meinung nach Aufgabe des AG, unabhängig ob es sich um PSA oder Arbeitskleidung handelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • In diesem Zusammenhang ist mir letztes Wochenende während meiner Tätigkeit ma wieder aufgefallen, dass das WC-Personal auf Open-Air-Festivals lediglich private und oft dünne Mesh-Sneaker trägt. Auf meiner Arbeitsschutz-Insel müssten die alle vernünftige Berufsschuhe tragen. Wie seht ihr das?

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  • HEROSE SiFa hat ja schon auf das richtige Regelwerk hingewiesen.


    ...

    (2) Ist eine Verunreinigung der Arbeitskleidung, so dass von ihr eine Gefährdung ausgeht, nicht auszuschließen, hat der Arbeitgeber die Arbeitskleidung zu stellen.....

    (4) Wird bei Tätigkeiten, bei denen nach Gefährdungsbeurteilung keine Schutzkleidung zu tragen ist, dennoch die Arbeitskleidung derart verunreinigt, dass von ihr eine Gefährdung ausgeht, ist diese unverzüglich zu wechseln und vom Arbeitgeber wie Schutzkleidung zu reinigen oder zu entsorgen.


    (5) Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Schutzkleidung oder mit Gefahrstoffen verunreinigte Arbeitskleidung von den Beschäftigten nicht zur Reinigung nach Hause mitgenommen wird. Getragene Schutzkleidung ist von anderer Kleidung getrennt aufzubewahren. Beim Betreten von Pausen- und Bereitschaftsräumen muss eine Gefährdung durch verschmutzte Schutzkleidung oder Arbeitskleidung verhindert werden.

    Kannst du bei der "Arbeitskleidung" also verunreinigungen durch Gefahrstoffe ausschließen, kann der Mitarbeiter die Sachen selber reinigen. Ansonsten nicht.


    Falls sich der ein oder andere hier mal mit Asbest beschäftigt hat, da gab es an Mesotheliomen erkrankte Frauen die über die Kleidung ihrer Ehemänner Kontakt zu Asbest hatten

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo,


    Also bei uns im Betrieb ist dies Grundsätzlich so geregelt das der Arbeitgeber die Arbeitskleidung reinigt.

    Diese wird 1x in der Woche abgeholt und dementsprechend gereinigt. Bei anderen Abteilungen im gleichen Unternehmen gibt der Arbeitgeber Bescheinigungen raus das die Arbeitskleidung nicht vom Betrieb gewaschen wird und somit beim Finanzamt eingereicht wird.

    Die Möglichkeit darüber zu entscheiden waschen oder Geld besteht somit nicht.


    Gruß

  • In diesem Zusammenhang ist mir letztes Wochenende während meiner Tätigkeit ma wieder aufgefallen, dass das WC-Personal auf Open-Air-Festivals lediglich private und oft dünne Mesh-Sneaker trägt. Auf meiner Arbeitsschutz-Insel müssten die alle vernünftige Berufsschuhe tragen. Wie seht ihr das?

    Berufsschuhe haben keine Schutzfunktion. Beim Reinigen von WC (insbesondere auf Festivals) ist mit Fäkalienkontakt zu rechnen. Daher benötigt man dabei wasserdichte Sicherheitsschuhe .

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