Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich nutze ziemlich gerne die „Prüfliste Psychische Belastung“ der Unfallversicherung Bund & Bahn, um mit den Führungskräften unseres Unternehmens die psych. Belastungen zu ermitteln. Dennoch stoße ich mit meinen Ideen für potenzielle Schutzmaßnahmen immer wieder an meine Grenzen. Beispiel: Mehr als 80 Prozent der Beschäftigten haben in einem Arbeitsbereich angekreuzt, dass ihre Tätigkeit nicht abwechslungsreich ist. Das kann ich als Außenstehender gut nachvollziehen, da ihre Aufgabe darin besteht, acht Stunden lang Flaschen in Kartonagen zu packen – klassische Fließbandarbeit. Wie auch immer: Der Grenzwert von 50 Prozent ist überschritten, was die Führungskraft nun in die Lage versetzt, Schutzmaßnahmen ergreifen zu müssen. Aber was soll sie tun?
Substituiert sie das Fließband, ist das nicht weniger als existenzgefährdend für das Unternehmen. Automatisiert sie den Verpackungsprozess, fallen gut 110 Arbeitsplätze weg (...löst zwar das Problem des fehlenden Abwechslungsreichtums, aber kann ja trotzdem kein ernsthaftes Ziel sein). Für die Verwendung in anderen Bereichen des Unternehmens sind fachspezifische Berufsausbildungen notwendig, die sich nicht „mal eben“ berufsbegleitend nachholen lassen...
Hat jemand eine Idee, was ich der Führungskraft raten soll?