ab welcher Menge greift die AwSV?

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  • Hallo Forum,


    die AwSV geht eigentlich ab 0,22t los. Was ist nun wenn ich in der Maschine ein 200l Stahlfass als Betriebsmittel habe

    und daneben steht auf einer Palette 2 Fässer des Stoffs.

    Bin ich dann mit den 2 Fässern auf der Palette eine AwSV Anlage und muss diese so behandeln? Vom Handling sind immer 2

    Fässer auf einer Palette.

    Da hatte ich nun mit einem Auditor eine kleine Diskussion. Weil ich mich nicht im Geltungsbereich der AwSV sehe.


    Grüße

    Falcon

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  • § 14 AwSV - Bestimmung und Abgrenzung von Anlagen

    (3) Zu einer Anlage gehören auch die Flächen einschließlich ihrer Einrichtungen, die dem Lagern oder dem regelmäßigen Abstellen von wassergefährdenden Stoffen in Behältern oder Verpackungen dienen.

  • und genau mit Absatz 4 geht es weiter:


    Flächen, auf denen Transportmittel mit wassergefährdenden Stoffen abgestellt werden, sind keine
    Lageranlagen.


    Das sind Umschlagsflächen, da gibt es ja dann wieder andere Vorgaben

  • Dazu müsste man jetzt den Ablauf der Anlage kennen, denn Absatz 5 sagt wiederum:


    (5) Eine Fläche, von der aus eine Anlage mit wassergefährdenden Stoffen befüllt wird oder von der aus Behälter oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen in eine Anlage hineingestellt oder aus einer Anlage genommen werden, ist Teil dieser Anlage.

    Grüße,

    Andreas


    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Nehmt doch einfach §14, Abs. 6 "(6) Ein Behälter, in dem wassergefährdende Stoffe weder hergestellt noch behandelt noch verwendet werden, der jedoch in engem funktionalen Zusammenhang mit einer Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlage steht, ist Teil dieser Anlage. Ein Behälter ist jedoch dann Teil einer Lageranlage, wenn er mehreren Herstellungs-, Behandlungs- und Verwendungsanlagen zugeordnet ist oder wenn er ein größeres Volumen enthalten kann, als für eine Tagesproduktion oder Charge benötigt wird."


    Warum möchtest Du unbedingt raus aus der AwSV? Wahrscheinlich landest Du doch in Kategorie A, da sind die Anforderungen ja nicht so gewaltig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Warum möchtest Du unbedingt raus aus der AwSV? Wahrscheinlich landest Du doch in Kategorie A, da sind die Anforderungen ja nicht so gewaltig.

    Weil im Moment noch die Produktion aufgebaut wird und jede Woche die Fässer auf einem

    anderen Bereitstellungsplatz stehen. Um da die Doku immer aktuell zu halten, fehlt mir die

    Zeit....

    Zudem ist die komplette Halle als Wanne ausgelegt, da kann nichts in die Natur kommen,

    wir "versauen" uns nur die Halle aber das wars.

  • Um da die Doku immer aktuell zu halten, fehlt mir die

    Zeit....

    Bist Du der Betreiber der Anlage?

    Wenn nein, dann ist das Job des Betreibers!

    Ansonsten ist doch das Merkblatt entsprechend Anlage 4 kein Problem, das kann mit dem Bereitstellungsplatz durch die Halle wandern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bist Du der Betreiber der Anlage?

    Wenn nein, dann ist das Job des Betreibers!

    und mein Job ist es den Betreiber darauf hinzuweisen das er seinen Verpflichtungen nicht nach kommt.

    Der Betreiber hat keine Ahnung davon, also hängt es dann an mir.

    Bei mir bleibt alles hängen was irgendwie in den HSE Bereich gehört.

  • Wenn du alles übernimmst, wovon die Betreiber keine Ahnung haben, dann liegt unendlich viel Arbeit auf deinem Weg. Informieren und drauf hinweisen muss man, aber nicht alles auch gleich ausführen (für das gleiche Geld, obendrein). Manchmal muss man auch mal quertreiben ;)

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Wenn du alles übernimmst, wovon die Betreiber keine Ahnung haben, dann liegt unendlich viel Arbeit auf deinem Weg. Informieren und drauf hinweisen muss man, aber nicht alles auch gleich ausführen (für das gleiche Geld, obendrein). Manchmal muss man auch mal quertreiben ;)

    Wenn man doch eh an diesem Thema arbeitet und recherchiert, kann man die Anforderungen auch gleich noch umsetzen und dabei den AG unterstützen. Mein GF hätte mir früher mit Anlauf in den........... getreten, wenn ich das nicht gleich auch umgesetzt hätte. Ich denke, anderen ergeht es ähnlich.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo falcon,

    Bin ich dann mit den 2 Fässern auf der Palette eine AwSV Anlage und muss diese so behandeln?

    ja Du bist in der AwSV. Was meinst Du mit "muss diese so behandeln?"

    Zudem ist die komplette Halle als Wanne ausgelegt, da kann nichts in die Natur kommen,

    wir "versauen" uns nur die Halle aber das wars.

    Sind dort Regale oder Mashcinen aufgebaut, die im Boden befestigt sind? Sind diese Durchörterungen so ausgeführt, dass die Wannenfunktion erhalten wurde? ;)



    Ansonsten ist doch das Merkblatt entsprechend Anlage 4 kein Problem, das kann mit dem Bereitstellungsplatz durch die Halle wandern.

    Genau. Und bis 1001 Liter ist es kein wirklicher Mehraufwand.

    Meine Empfehlung: Generell AwSV einbeziehen


    Viele Grüße

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl