Was ist laut § 6 ASiG der Unterschied zwischen Betriebsanlagen & technische Arbeitsmittel?

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  • Hallo zusammen,

    einer unserer berufsgenossenschaftlichen Beisitzer im SiFa-Seminar (neue Ausbildung, SEM1) hat uns die Frage in die Runde geworfen, was denn der Unterschied zwischen den im §6 2. Punkt ASiG

    Zitat

    2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und

    Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,[...]

    erwähnten Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln wäre.

    Tja, leider findet im ASiG keine Begriffsbestimmung statt.

    Ich finde in der BetrSichV folgendes:

    Zitat
    § 2 Begriffsbestimmungen

    (1) Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie

    überwachungsbedürftige Anlagen.

    was mehr verwirrt als klärt.

    (Technische) Arbeitsmittel könnten laut BetrSichV also auch Anlagen sein. Auch Betriebsanlagen?

    Die Österreicher hätten jetzt leichtes Spiel, denn bei denen ists gesetzlich definiert im GewO.

    Welche Anlagen sind mit "Betriebsanlagen" gemeint... wo besteht der Unterschied zwischen diesen und den Anlagen die unter Anlagen, die lt. BetrSichV "Arbeitsmittel" sind?

    Verhält es sich unter Umständen so wie bei der DGUV V3?

    Dort sind elektrische Betriebsmittel definiert, und elektrische Anlagen sind demnach einfach ein Zusammenschluss elektrische Betriebsmittel.

    Oder steht es im Zusammenhang mit baulichen Anlagen (= festverbunden mit dem Betriebsgebäude) ?


    Es fand noch eine Hinweis zur Lösung:

    Zitat

    § 6 Nr. 2 verlangt in erster Linie, dass Betriebsanlagen (siehe die Erläuterungen zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a), technische Arbeitsmittel (siehe die Erläuterungen zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 b) vor der Inbetriebnahme, ferner die Arbeitsverfahren

    (siehe die Erläuterungen zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 c) vor ihrer Einführung überprüft werden.

    Quelle:

    KomNet - Welche Überprüfungsaufgaben ergeben sich für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aus § 6 Nr. 2 ASiG? (nrw.de)

    Leider habe ich weder privat noch betrieblich den Zugang zum Schmitz/Nöthlichs Kommentar "Sicherheitstechnik". Irgendwer hier im Forum?

    Vielen Dank für die Hilfe

    SOS - Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit :S

    Arbeitsschutz schützt nicht vor Arbeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sutargos (16. August 2022 um 21:13)

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  • Ist eine Unterscheidung relevant? Meiner Meinung nach nicht.

    Für mich sind Betriebsanlagen primär die gebäudetechnischen Anlagen, also von der Heizung angefangen alles, was zum Betrieb eines Gebäudes notwendig ist. Die technischen Arbeitsmittel sind dann alle Dinge mit denen gearbeitet wird, somit üblicherweise alle Maschinen und Werkzeuge.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In der Grafik zum Arbeitssystem gibt es die Arbeitsmittel und die Arbeitsumgebung,

    Die Arbeitsmittel sind oben im Zitat definiert und die Betriebsanlagen sind in der Arbeitsumgebung, verbunden mit Prüfpflichten.

    Ich würde das auch nicht so eng sehen. Die Debatte ist etwas theoretisch. Man kann die Dinge unterscheiden, muss man aber nicht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Sehe das auch so wie meine beiden Vorredner. Hierüber ernsthaft zu debattieren ist absolut unnötig.

    Wichtig ist, dass nur Betriebsanlagen und technische Arbeitsmittel zum Einsatz kommen die geprüft wurden und für sicher bewertet wurden :doppelthumbsup: Natürlich sollte auch die regelmäßige Prüfung geregelt und organisiert sein.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Am Einfachsten ist doch die Festlegung:

    Dinge mit denen gearbeitet wird und

    Dinge an denen gearbeitet wird!

    So darf der Elektriker elektrische Betriebsmittel an seinem Arbeitsplatz haben OHNE Prüfplakette (weil er diese gerade Überprüft!)

    Das würde für bewegliche und feste Anlagen gelten. Wobei die "festen" Anlagen zum Teil nur durch externe (Fachfirma) Überprüft werden können. ((Oder ich muss meine MA schulen!))

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  • Hallo,

    Danke für die Meinungen.

    Ist eine Unterscheidung relevant? Meiner Meinung nach nicht.

    Für mich sind Betriebsanlagen primär die gebäudetechnischen Anlagen, also von der Heizung angefangen alles, was zum Betrieb eines Gebäudes notwendig ist. Die technischen Arbeitsmittel sind dann alle Dinge mit denen gearbeitet wird, somit üblicherweise alle Maschinen und Werkzeuge.

    Dies war auch die überwiegende Meinung unseres Seminars, es ging wohl einfach darum mit (Gesetzes-)Texten umzugehen und sich Gedanken zu machen was hinter den jeweiligen Begriffen steht (und wo diese Begriffe erläutert werden).

    Fest steht ohnehin:

    Beides muss ohnehin geprüft werden, unsere Pflicht ist zu schauen das dies auch (regelmäßig, anlassbezogen etc.) passiert.

    Zitat

    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist vielmehr stets gefragt, wenn aus Gründen des Arbeitsschutzes eine Prüfung erforderlich ist, um zu klären, ob die Sicherheit einer Anlage oder Arbeitsmittels, die bei der ersten Inbetriebnahme festgestellt, oder die Sicherheit eines Arbeitsverfahrens, die bei der Einführung festgestellt worden ist, noch fortbesteht. Die Prüfungen, auf die § 6 Nr. 2 ASiG hinweist, sind deshalb in angemessenen Zeiträumen, nach Änderungen oder Instandsetzungen, nach Störfällen oder Schadensfällen, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen. Sicherheitseinrichtungen zur Beseitigung von Gefahren müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Wann die Prüfung zu wiederholen ist, ist, wenn Fristen nicht durch den Arbeitgeber oder durch Schutzvorschriften festgelegt sind, von der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst zu bestimmen.

    Alle diese Prüfungen obliegen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, soweit nicht in speziellen Vorschriften vorgesehen ist, dass die Prüfungen von sachkundigen Personen durchgeführt werden müssen, an die persönliche Anforderungen gestellt werden, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht erfüllt.

    Also Prüfen ob geprüft wird (Ordnungsprüfungen lt. TRBS 1201?) und falls es keine Vorschrift gibt die diese Aufgabe an die befähigte Person oder eine Zugelassene Überwachungsstelle überträg auch die technische Prüfung (falls man dazu das Fachwissen hat)?.

    SOS - Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit :S

    Arbeitsschutz schützt nicht vor Arbeit.

  • Die SiFa macht eine Kontrolle des betrieblichen Systems, ob die erforderlichen Prüfungen erfasst und übertragen worden sind. Das mit dem Fachwissen sollte man sich bei Prüfungen gut überlegen, da man damit vom beratenden zum verantwortlichen Teil wechselt, so man es übernehmen will.

    Da legt man sich immer selbst die Karten.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller