Löschwasserrückhaltung vor Notausgänge

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  • Hallo,

    s. Bild! Hier ist der Notausgang durch eine Löschwasserrückhalte Barriere (im Brandfall) zu zustellen (Chemie Betrieb in NRW). Frage wäre, muss die Barriere nicht IMMER eingelegt sein? Wann nutzen MA diesen Fluchtweg? Nur im Brandfall. Er führt auf ein Podest, das mittels Steigleiter nach unten führt.

    Als SiFa würde ich sagen die Barriere sollte immer drin sein. Ja, MA könnten Stolpern! Notwendige Flure / Wege sind frei von Stolperfallen zu halten! Eine Stufe wäre aber zulässig?!?!

    Wie kommt man aus diesem Dilemma raus?

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  • in einem von mir betreuten Betrieb war es so geregelt, dass der letzte der zum Notausgang raus geht die Barriere setzt, sofern es noch möglich ist. Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht dann einfach raus. Dann könnte sich immer noch die Feuerwehr darum kümmern.

    Die Barriere war in unmittelbarer Nähe zur Tür gelagert.

  • Hallo,

    Frage wäre, muss die Barriere nicht IMMER eingelegt sein?

    Nein, nicht zwangsläufig. Müssten Sie halt organisatorisch

    regeln (über BSO). Kann eine Aufgabe der BSH sein.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Für mich wäre es ein Nebenfluchtweg, weil es mittels Steigleiter (1.OG) ins freie geht.

    Daher die Nachfrage, im Hauptfluchtweg wäre die Steigleiter verboten und somit der Fluchtweg unzulässig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    Hauptfluchtwege und Nebenfluchtwege gibt es nicht. Wir reden immer über ein Erster Rettungsweg und Zweiter Rettungsweg. Hier im NBauO als Beispiel:


    § 33 NBauO – Rettungswege

    (1) Für jede Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Die Rettungswege dürfen innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.

    (2) Der erste Rettungsweg für eine Nutzungseinheit nach Absatz 1 Satz 1, die nicht zu ebener Erde liegt, muss über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann über eine weitere notwendige Treppe oder eine mit den Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit führen.


    Gruß

    Tom

  • Moin,

    Hauptfluchtwege und Nebenfluchtwege gibt es nicht. Wir reden immer über ein Erster Rettungsweg und Zweiter Rettungsweg. Hier im NBauO als Beispiel:

    Die ASR A2.3 von März 2022 spricht in den Abschnitten 5 und 6 eindeutig von Hauptfluchtwegen und Nebenfluchtwegen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Moin caterpilar,

    Ich stehe korrigiert da was der ASR 2.3 Betrifft. Die Benennung im ASR laufen kontra zum Bauordnung der Länder.

    Gru?

    Tom.

    Alles klar. Ist auch in NRW so.

    Ich wollte nur der pauschalen Aussage widersprechen. Implizit sprechen wir meines Erachtens hier von der ASR, da es ja um einen Fall von Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen geht.

    ist hier aber auch nicht das Thema. ;)

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wir sind aber im Jahr 2022, somit kann man durchaus die Begrifflichkeit der aktuellen ASR verwenden.

    Was beim Bau leider oft vergessen wird, ist dass neben dem Baurecht auch andere Rechtsgebiete zu beachten sind. Nicht selten wird das Arbeitsstättenrecht nicht oder sehr unvollständig berücksichtigt, mit entsprechenden Folgen beim Gebäudebetrieb.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin caterpilar,

    Ich stehe korrigiert da was der ASR 2.3 Betrifft. Die Benennung im ASR laufen kontra zum Bauordnung der Länder.

    Gruß

    Tom.

    deswegen haben wir auch so viele hürden zu meistern......

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

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  • Hallo,

    Hauptfluchtwege und Nebenfluchtwege gibt es nicht. Wir reden immer über ein Erster Rettungsweg und Zweiter Rettungsweg. Hier im NBauO als Beispiel:

    Doch gibt es und bald gibt es dazu auch ein eigenes Sicherheits-

    zeichen (wird im Herbst abschließend beraten). Das betrifft dann

    konkret die Kennzeichnung vom Nebenfluchtweg. Siehe Forensuche,

    den Entwurf vom Zeichen aus dem Normenausschuss habe ich

    gepostet.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Nicht selten wird das Arbeitsstättenrecht nicht oder sehr unvollständig berücksichtigt, mit entsprechenden Folgen beim Gebäudebetrieb.

    So ist es... gerade wieder bei einem Unternehmen erlebt, dass ich betreue. Wurde über einen geplanten Neubau informiert und habe drauf hingewiesen, man möge Architekten/Bauplaner darauf hinweisen, dass dabei auch die Anforderungen aus der ArbStättV und den sie konkretisierenden ASR zu berücksichtigen sind... Antwort des Unternehmers: "So was wissen die doch."

    Bei einem anderen Unternehmen weise ich seit Jahren erfolglos darauf hin, dass Standorte von Feuerlöschern und auch Verbandkästen gut sichtbar gekennzeichnet sein sollten... "Nein, wir dürfen keine Kennzeichnungen anbringen, das hat der Architekt verboten."

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • ...tja, DAS ist Deutschland!!!


    Da hilft tatsächlich nur, den Architekten VOR Auftragsvergabe vertraglich darauf zu verpflichte. Ansonsten hast Du tatsächlich häufig die A... Karte. Und das wäre mal wieder eine Gerichtsverhandlung, der ich soooo gerne bewohnen würde...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • in einem von mir betreuten Betrieb war es so geregelt, dass der letzte der zum Notausgang raus geht die Barriere setzt, sofern es noch möglich ist. Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht dann einfach raus. Dann könnte sich immer noch die Feuerwehr darum kümmern.

    Die Barriere war in unmittelbarer Nähe zur Tür gelagert.

    Wer ist denn der Letzte?

    Dann kommt 1 Minute später noch einer um die Ecke und hustet und prustet aufgrund der Rauchbelastung und stolpert über die Aufkantung..............

    Ich würde es hier über eine Bodenwelle versuchen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo,


    in der Mehrheit der Fälle sind weniger die Architekten das

    Problem, als vielmehr die Brandschutzfachplaner/ Sachverständige.

    Die Brandschutzplanung wird im Regelfall zugearbeitet. Da wird

    oftmals nur streng nach LBO und DIN-Normen gearbeitet.


    Und nicht zu vernachlässigen sind auch die örtlichen Baurechts-

    behörden, wo es bisweilen auch sehr eigenwillige Vorstellungen

    gibt.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Der Bau oben in dem Bild sieht mir doch stark nach 70 Jahre aus. Zwischenzeitlich wurden schon dreimal die Produkte gewechselt und weitere viermal die Herstellungsprozedur und -stoffe.

    Das sieht man doch deutlich, dass die Aufkantung jetzt neu dazugekommen ist. Wahrscheinlich wurde wieder etwas geändert.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo,


    Ja. Dabei darf man halt nicht vergessen, Löschwaserrückhaltung

    etc. hat erst mit dem Sandoz-Brand an Bedeutung gewonnen.

    Und dieser war 85/86/87 (?). Ist nicht viel anders mit dem Brandschutz-

    konzept...war noch später.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010