Bundesweite Anbieter für arbeitsmedizinische Betreuung

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  • Habt ihr noch Empfehlungen für Anbieter, die bundesweit tätig sind?

    Bundesweite Betreuung bedeutet in der Praxis leider häufig bundesweite Nicht-Betreuung (... es ist dann oft überall einheitlich gleich schlecht). Muss man sich überlegen ob man das will oder ob man nicht besser mit selbstständigen lokalen Betriebsärzten fährt.

  • also ohne Eigenwerbung machen zu wollen, arbeiten wir als bundesweiter Anbieter...dies geht aber nur, da ich auf ein Netzwerk aus bundesweit verteilten Selbständigen zurückgreifen kann und auch betriebsmedizinisch mir lokal die Leute "einkaufe"...

    Einziger Diskussionspunkt ist immer, dass die Ärzte einen Vertrag direkt mit dem Kunden haben und nicht über Dritte laufen wollen. Aber auch hier haben wir eine Lösung gefunden.

  • also ohne Eigenwerbung machen zu wollen, arbeiten wir als bundesweiter Anbieter...dies geht aber nur, da ich auf ein Netzwerk aus bundesweit verteilten Selbständigen zurückgreifen kann und auch betriebsmedizinisch mir lokal die Leute "einkaufe"...

    Einziger Diskussionspunkt ist immer, dass die Ärzte einen Vertrag direkt mit dem Kunden haben und nicht über Dritte laufen wollen. Aber auch hier haben wir eine Lösung gefunden.

    Das Einkaufen von Selbstständigen nicht vom Betrieb selbst sondern über den Umweg eines Dienstleisters ist juristisch immer recht schwierig, weil da verschiedene Vorgaben miteinander konkurrieren (Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung bei Freiberuflern, weisungsfreies Arbeiten um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, Gefahr als Dienstleister ungewollt Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben, Haftungsfragen usw. usw.). Und dann kommt noch das Thema Datenschutz dazu. Wenn ich als Arzt eine Blutentnahme abrechnen soll aber dem Dienstleister ohne entsprechende Schweigepflichtsentbindung gar nicht erzählen darf, dass ich bei Herrn XY Blut abgenommen habe. Dann der Dauerbrenner "wem gehören die Akten bei Betriebsarztwechsel" etc. etc.

    Es gibt für alles Lösungen, aber einfach ist das nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Doctor No (27. August 2022 um 00:24)

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  • Das Einkaufen von Selbstständigen nicht vom Betrieb selbst sondern über den Umweg eines Dienstleisters ist juristisch immer recht schwierig, weil da verschiedene Vorgaben miteinander konkurrieren (Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung bei Freiberuflern, weisungsfreies Arbeiten um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, Gefahr als Dienstleister ungewollt Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben, Haftungsfragen usw. usw.). Und dann kommt noch das Thema Datenschutz dazu. Wenn ich als Arzt eine Blutentnahme abrechnen soll aber dem Dienstleister ohne entsprechende Schweigepflichtsentbindung gar nicht erzählen darf, dass ich bei Herrn XY Blut abgenommen habe. Dann der Dauerbrenner "wem gehören die Akten bei Betriebsarztwechsel" etc. etc.

    Es gibt für alles Lösungen, aber einfach ist das nicht.

    bin ich ganz bei Dir...solange alles vertraglich geregelt ist, ist aber auch das möglich...