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  • Hallo,

    diese Frage kann man pauschal nicht beantworten.

    Hier kommt es auf das Unternehmen und die damit

    verbundenen Gefahren an. Natürlich spielen aber auch

    andere Faktoren eine Rolle, z.B. wie ernst die Geschäfts-

    führung Brandschutz möchte.

    Wenn aber eine Begehung ist, dann natürlich alle

    Bereiche, auch z.B. der Außenbereich.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Danke euch allen!

    In der Tat haben wir uns nun für den Anfang für eine Unterteilung in 2 Gebiete entschieden und eine Begehung pro Gebiet alle 6 Monate.

    Mir bereiten solche Räume wie Tiefgarage (frei zugänglich auch von anderen Mietern im Haus) oder Lüftungsanlage (Zutritt hauptsächlich durch Extern) nach wie vor Bauchschmerzen. Hier habe ich keine Ahnung, wie der weitere Weg bei Auffälligkeiten ist...

  • Mir bereiten solche Räume wie Tiefgarage (frei zugänglich auch von anderen Mietern im Haus) oder Lüftungsanlage (Zutritt hauptsächlich durch Extern) nach wie vor Bauchschmerzen. Hier habe ich keine Ahnung, wie der weitere Weg bei Auffälligkeiten ist

    Hier gibt es jemanden der Eigentümer/Betreiber der Räume ist. Der sollte sich dann auch darum kümmern...

    Krieg ist Verbrechen!

  • Hier habe ich keine Ahnung, wie der weitere Weg bei Auffälligkeiten ist...

    Seht euch genau um und macht euch die Auffälligkeiten erstmal klar. Danach heißt es Dokumentieren.

    Nehmt eine Kamera mit oder fotografiert mit dem Smartphone. Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hier gibt es jemanden der Eigentümer/Betreiber der Räume ist. Der sollte sich dann auch darum kümmern...

    Eigentlich...

    Der Eigentümer lässt uns auch seit einem Jahr wegen einer defekten Brandschutztür hängen (Bestandsteil, Extraanfertigung mit Sondermaß, etc pp)...

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  • Hallo,

    das ist aber eine Frage der vertraglichen Regelung,

    notfalls muss man es rechtlich durchsetzen.

    Macht generell eine Begehung mit Bestandsaufnahme,

    damit kann man auch eventuell vorhandene "Problem-

    bereiche" erkennen. Auf dieser Grundlage (und weiterer)

    kann man dann Zuständigkeiten/ Häufigkeit Begehungen

    usw. regeln.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010