mit KMF ummantelte Wasserrohre

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  • Hallo,

    wir haben in einem unserer Dienstgebäude in RLP verrottete verzinkte Wasserleitungen.

    Die sind in einem Installationsschacht untergebracht. Deckel ab, Rohre frei zugängig.

    Gedämmt sind diese mit KMF. Es gilt also die TRGS 521.

    Meine geplante Vorgehensweise:

    • Gefährdungsbeurteilung durch AN.
    • Räume räumen oder zumindestens die Möbel abdecken.
    • gut lüften.
    • Deckel des Schachtes öffnen.
    • Die gedämmten Rohre mit Restfaserbindemittel einsprühen.
    • Rohre in Folie verpacken.
    • Rohre ausbauen, im Freien zuschneiden und entsorgen.
    • Nach Abschluss des Ausbaus, Räume durch zugel. Reinigungsfirma fachgerecht reinigen lassen.

    Aus meiner Sicht ist das Vorgehen gem. TRGS 521 Nummer 4.3 Tabelle 1b Nummer 4.2.3, Expositionskategorie 1 völlig ausreichend.

    Teilweise dürfte die Dämmwolle sogar noch nass sein und dadurch schon weniger stauben.

    Was ich in der TRGS nicht lese, ist eine benötigte Sachkunde nach TRGS 521, Nummer 2.7. Sowie bei der TRGS 519.

    Welcher Meinung seid Ihr?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (9. August 2022 um 10:13)

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  • Gefährdungsbeurteilung durch AN.

    Soll AN der Auftragnehmer sein oder der Arbeitnehmer?

    gut lüften.

    Würde ich erst nach Abschluss der Arbeiten durchführen. Luftströmungen können Fasern aufwirbeln. Daher würde ich ohne spezielle Lüftung arbeiten und dafür FFP2 Masken als PSA verwenden, auch wenn diese nicht explizit vorgeschrieben sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AN = Auftragnehmer

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Ich würde es auch so handhaben wie Axel da dies ein Ansatz ist bei welchem der Schutz für die Mitarbeiter der Demontage gegeben ist. Wenn dies auch nicht gefordert ist.

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Der Auftragnehmer ist eine Fremdfirma. Durch diese Maßnahme möchte ich die Kontamination für unsere MA im Dienstgebäude möglichst vermeiden und gleichzeitig demonstrieren, dass wir Ihre Ängste Ernst nehmen.

    Die Aufregung war ziemlich groß, als es plötzlich hieß, KMF, älter als 1995 etc.

    Deswegen sicheres und sauberes Arbeiten. Weniger Aufwand und mehr Sicherheit.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • Ist das die Abkürzung für Künstliche Mineralfasern?

    ja, entschuldige bitte.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo

    An der Stelle würde ich gerne über die Richtlinien hinausgehen und zum Schutz der Beschäftigten mindestens eine FFP3 oder eine Halbmaske die für Feinstäube zugelassen ist einsetzen. Bei uns wird viel mit solchen Materialien gearbeitet, daher ist der Umgang normaler Alltag und die Akzeptanz groß.

    Nur weil KMF nicht gleich Asbest heißt, muss das Zeug nicht besser sein.

    Drum lieber ein bisschen zuviel als zu wenig.

    Viele Grüße

    Robbi

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  • Hallo

    Die TRGS 521 schreibt eine FACHkunde vor, keine SACHkunde wie die TRGS 519. Die Schutzmaßnahmen richten sich nach Expositionskategorie, siehe TRGS 521.

    Ich empfehle hier dringend, auch auf Asbest zu prüfen!

    Gruß vom Regelwerk

  • Nur weil KMF nicht gleich Asbest heißt, muss das Zeug nicht besser sein.

    KMF und Asbest haben hier die gleichen hohen Gesundheitsrisiken, da es nicht darum geht, aus welchen Stoffen sie bestehen, sondern die Gefahr durch die Faser-Stäube bei der Bearbeitung entsteht.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • KMF und Asbest haben hier die gleichen hohen Gesundheitsrisiken, da es nicht darum geht, aus welchen Stoffen sie bestehen, sondern die Gefahr durch die Faser-Stäube bei der Bearbeitung entsteht.

    Das ist so nicht richtig; Asbest ist um Längen gefährlicher. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind wesentlich umfangreicher und die Anforderungen an die Unternehmen höher.

    Wer sich für die Erkrankungszahlen interessiert: INFO zu Berufskrankheiten und Asbest

  • Das ist so nicht richtig; Asbest ist um Längen gefährlicher.

    ...sehe ich nicht so... z.B. Hochtemperaturkleber COTRONICS Resbond 907 GF. Im SDB mit H350i eingestuft, mit dem Hinweis auf die Mineralfasern, die bei der mechanischen Bearbeitung des Klebers freigesetzt werden können. Und im Abschnitt 3 des SDB der Hinweis auf SVHC aufgrund dieser Mineralfasern... SDS_COTRONICS_Resbond_907_GF_DE_(5).pdf

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  • Hallo Mick,

    habe es leider zu spät gesehen. Mich würde mal interessieren, wie es denn nun tatsächlich gelaufen ist. Sicher nicht so umständlich wie von Dir im 1. Post beschrieben, oder? ;)

    Viele Grüße

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Mick,

    habe es leider zu spät gesehen. Mich würde mal interessieren, wie es denn nun tatsächlich gelaufen ist. Sicher nicht so umständlich wie von Dir im 1. Post beschrieben, oder? ;)

    Viele Grüße

    Stephan

    Doch Stephan. Wir laufen in einen Shitstorm durch unsere eignen Leute, wenn wir es anders machen.

    Seit ich im Dienst bin gibt es mindestens weitere 2.400 SiFas bei uns. Ähnlich der Anzahl an Bundestrainern

    und Bundespolitiker. Deswegen habe ich das so festgelegt.

    Da wirbelt am ersten Arbeitstag nur ein imaginäres Staubkorn durch die Hallen, gehen 25 % der MA mit

    einem rauen Hals nach Hause. Der Rest hustet in den Büros weiter, geht aber nach dem Essen heim.

    Das gäbe ein Echo von der Abteilungsleitung ungeahnten Ausmaßes. Wie konnte ich nur........... Asbestsanierung ohne

    Schutzmaßnahmen. Wir sind schon froh, dass wir es nicht an einem Samstag machen müssen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (22. August 2022 um 10:17)

  • ...sehe ich nicht so... z.B. Hochtemperaturkleber COTRONICS Resbond 907 GF. Im SDB mit H350i eingestuft, mit dem Hinweis auf die Mineralfasern, die bei der mechanischen Bearbeitung des Klebers freigesetzt werden können. Und im Abschnitt 3 des SDB der Hinweis auf SVHC aufgrund dieser Mineralfasern... SDS_COTRONICS_Resbond_907_GF_DE_(5).pdf

    Aber es geht nicht um Hochtemperaturkleber, sondern um Asbest und KMF. Der Kleber ist wie KMF auch Kategorie 1B, während Asbest 1A, also hochgradig krebserzeugend, ist.

    Es gehen bei den BG jährlich ca. 10.000-11.000 Verdachtsanzeigen auf asbestbedingte BK ein. Ca. 1600 Menschen sterben jährlich an einer solchen asbestbedingten BK (Dunkelziffer unbekannt).

    Damit sterben in Deutschland ziemlich genau so viele Menschen an Asbest, wie an anderen BK, Arbeits- und Wegeunfällen zusammen! Ich bleibe also bei meiner Aussage, dass Asbest um Längen gefährlicher ist.

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  • Kategorie 1B, während Asbest 1A, also hochgradig krebserzeugend

    Ob 1a oder 1b hat nur etwas mit dem wissenschaftlich nachvollziehbaren Wissen und einiger politischer Entscheidungen (siehe Formaldehyd in der Vergangenheit) zu tun und nichts mit einer Wirkstärke.

    Bei Asbest haben wir immerhin eine Akzeptanzkonzentration von 10000 Fasern/m³. Bei der Toleranzkonzentration sind wir noch einmal um den Faktor 10 höher und erlauben auch noch einen Überschreitungsfaktor von 8.

    Das Problem bei Asbest ist, dass es sehr lange eingesetzt wurde, in vielen unterschiedlichen Branchen und die Inkubationszeit ca. 40 Jahre beträgt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AxelS

    porcupine

    Regelwerk

    mööööp - am Thema vorbei. Aber trotzdem danke. Es geht lediglich um KMF als Dämmung für die

    Wasserleitung.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick