Doppelböden in Arbeits- und Schalträumen - Anforderungen aus UVV?

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  • Nachdem ich mir schon lange (sehr lange) die Finger wund suche und auch Anfragen bei den Herstellern kein Ergebnis brachten, werfe ich die Frage hier in die Runde:


    Was ist aus Sicht des Arbeitsschutzes per Verordnung oder Richtlinie bei Doppelböden zu beachten?


    DGUV V3 und Arbeit in engen Räumen ist das einzige Thema, das die Hersteller beantworten können und dies mit Verweis auf §8 (Zulässige Abweichungen) tun.

    Viele der Beteiligten, z. B. SiGeKo, werfen Anforderungen in den Raum, ohne konkrete Fundstellen vorweisen zu können. (z. B. maximaler Abstand der Platten zur Wand: 10cm)

    Diese Infos wirken zwar logisch, aber das Thema "Gesunder Menschenverstand" ist nun mal problematisch, sobald es um Geld geht.


    Konkrete Quellen in DGUV-Vorschriften oder ASR habe ich nicht gefunden.

    Zugriff auf die GBU der Betreiber habe ich auch nicht. Die rücken die einfach nicht heraus, sondern zeigen auf die Errichter.
    Und die machen nur, was explizit in Vertrag und Spezifikationen steht oder eben aus anerkannten UVV belegt werden kann.


    Wo könnten nun Anforderungen an die Beschaffenheit von Doppelböden zu finden sein, die die Arbeitssicherheit betreffen?


    Betrachteter Zeitraum: Nach der Inbetriebnahme, also für die Benutzung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch.

    Aktuelles Thema: Was ist zu beachten bei dauerhaft oder temporär vorhandenen Öffnungen, z. B. Wandabständen neben Schaltschränken?

    Wie sieht es aus mit Arbeit in engen Räumen bzw. Befahrung? Denkbar ist ja z. B. eine Erstickungsgefahr, wenn Löschanlagen oder gasisolierte Schaltanlagen (SF6) vorhanden sind.


    Andere Themen sind auch immer wieder:

    - Einsteighilfen (manchmal durch Kunden gefordert)

    - Beleuchtung

    - Absturzsicherung

    - Arbeit in engen Räumen


    Elektrische Sicherheit (Potentialausgleich und Erdung) sind dagegen recht gut definiert, finde ich, und bisher auch unstrittig.


    Danke Euch!


    PS: Falls das besser in eine andere Kategorie paßt, bitte gerne verschieben.

    Gruß


    Thilo


    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Kurzer Nachsatz:

    Ja, in dem Thema steckt ein bißchen Frust über Definitionslücken.

    Von daher einfach mal ein dickes Danke an die wenigen Betreiber, die einfach mal genau aufschreiben, wie sie es haben wollen, anstatt nur die wenigen Punkte abzuschreiben, die in den ASR eh schon vorliegen. :doppelthumbsup:


    In den Projekten wäre vieles einfacher, wenn aus den GBU konkrete Anforderungen definiert würden, die alles abdecken, was die Mitarbeiter der Betreiber so im normalen Leben brauchen.

    Dann wären die umsetzenden Projektmenschen auch nicht immer so gereizt. ;)

    Gruß


    Thilo


    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Zugriff auf die GBU der Betreiber habe ich auch nicht. Die rücken die einfach nicht heraus

    Wetten die haben keine GBU, die den Doppelboden betrachtet.

    Viele der Beteiligten, z. B. SiGeKo, werfen Anforderungen in den Raum, ohne konkrete Fundstellen vorweisen zu können. (z. B. maximaler Abstand der Platten zur Wand: 10cm)

    Da kann man ja nachfragen, wie er auf die Vorgaben kommt. Weiterhin muss er ja auch eine Unterlage für den späteren Betrieb und Wartung erstellen.

    Aktuelles Thema: Was ist zu beachten bei dauerhaft oder temporär vorhandenen Öffnungen, z. B. Wandabständen neben Schaltschränken?

    Der Doppelboden dürfte zunächst ja einmal ein Verkehrsweg sein. Welche ungesicherten Öffnungen darin akzeptierst Du?

    Dort wo ich als Fußgänger bequem hin komme, würde ich keine ungesicherte Öffnung akzeptieren. Hinter dem Schrank zur Wand hin oder auch seitlich zwischen Schrank und Wand könnte ich mit 12cm leben, da habe ich einfach das Abstandsmaß für Stabgeländer als Referenz verwendet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel,


    sorry Deine Antwort ist bei mir liegengeblieben.

    Danke für Deinen Input!

    Das mit dem Stabgeländer ist sehr hilfreich. Treppen habe ich bisher noch gar nicht betrachtet, und der Querbezug ist für mich sehr nützlich.


    Zum Thema sind wir tatsächlich wieder über Vertrag und Beharrlichkeit zu einer Lösung gekommen.

    Dem Wunsch des Betriebs folgend wurden die fehlenden Stücke noch eingepaßt, so daß wir auch um die Schränke keine offenen Stellen mehr haben. GBU oder ähnliches sind entweder nicht vorhanden oder werden nicht vorgezeigt; sonstige spezifische Verfahren natürlich auch nicht. Da hat man dann als Nicht-Sifa Schwierigkeiten, sinnvolle Eingaben zu machen. (Generell führen wir sehr ausführliche Diskussionen um unwichtige Dinge, während sich zu echten Gefährdungen kaum jemand Gedanken macht. Aber das ist halt so. Dann bin ich eben "Ach, Du schon wieder!" 😎)

    Der Doppelboden dürfte zunächst ja einmal ein Verkehrsweg sein. Welche ungesicherten Öffnungen darin akzeptierst Du?

    Das ist mittlerweile halbwegs einfach zu beantworten, denke ich: Es dürfen keine Stolperstellen da sein und keine Öffnungen, in die Mitarbeiter treten könnten. An anderer Stelle haben wir z. B. eine Kollegin gebeten, mit ihren (vergleichsweise kleinen) Sicherheitsschuhen Maß zu nehmen, um die Gefahr zu veranschaulichen.

    Das, zusammen mit dem konstruktionsbedingten Raster beim Doppelboden, ergibt dann eine durchgängige und im wesentlichen ebene (vllt. bis auf +/-2mm) Fläche, mit der die Beteiligten leben können. Die erfüllt dann auch die <4mm Unebenheit und <20mm Spalte aus der ASR A1.5.


    Abgesehen von der ASR A1.5 habe ich auch erstmal keine spezifischen Verfahren gefunden, mit denen ich argumentieren könnte.

    Letztlich bleibt hier der Rat des Projektsteuerers, daß der Kunde bei der Ausschreibung solche Details konkret vorgibt und nicht darauf hofft, daß SiGeKo und andere Projektbeteiligte das erst vor Ort ausdiskutieren. Und natürlich die Guerilla-Taktik, die Betriebsmenschen zur bestellten Sifa zu schicken, auf daß diese eine Beratung durchführen möge. 😉


    Die 10cm sind übrigens nach wie vor ohne Quelle, sondern scheinen ein Augenmaß zu sein, daß Schmutzeintrag, vor allem aus Abfällen oder Verdrahtungsmaterial, in den Bereich unter dem DoBo reduzieren soll.


    Die Diskussion kommt im nächsten Projekt sicher wieder, dann bei mir aber besser vorbereitet.

    Gruß


    Thilo


    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"