Nachdem ich mir schon lange (sehr lange) die Finger wund suche und auch Anfragen bei den Herstellern kein Ergebnis brachten, werfe ich die Frage hier in die Runde:
Was ist aus Sicht des Arbeitsschutzes per Verordnung oder Richtlinie bei Doppelböden zu beachten?
DGUV V3 und Arbeit in engen Räumen ist das einzige Thema, das die Hersteller beantworten können und dies mit Verweis auf §8 (Zulässige Abweichungen) tun.
Viele der Beteiligten, z. B. SiGeKo, werfen Anforderungen in den Raum, ohne konkrete Fundstellen vorweisen zu können. (z. B. maximaler Abstand der Platten zur Wand: 10cm)
Diese Infos wirken zwar logisch, aber das Thema "Gesunder Menschenverstand" ist nun mal problematisch, sobald es um Geld geht.
Konkrete Quellen in DGUV-Vorschriften oder ASR habe ich nicht gefunden.
Zugriff auf die GBU der Betreiber habe ich auch nicht. Die rücken die einfach nicht heraus, sondern zeigen auf die Errichter.
Und die machen nur, was explizit in Vertrag und Spezifikationen steht oder eben aus anerkannten UVV belegt werden kann.
Wo könnten nun Anforderungen an die Beschaffenheit von Doppelböden zu finden sein, die die Arbeitssicherheit betreffen?
Betrachteter Zeitraum: Nach der Inbetriebnahme, also für die Benutzung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Aktuelles Thema: Was ist zu beachten bei dauerhaft oder temporär vorhandenen Öffnungen, z. B. Wandabständen neben Schaltschränken?
Wie sieht es aus mit Arbeit in engen Räumen bzw. Befahrung? Denkbar ist ja z. B. eine Erstickungsgefahr, wenn Löschanlagen oder gasisolierte Schaltanlagen (SF6) vorhanden sind.
Andere Themen sind auch immer wieder:
- Einsteighilfen (manchmal durch Kunden gefordert)
- Beleuchtung
- Absturzsicherung
- Arbeit in engen Räumen
Elektrische Sicherheit (Potentialausgleich und Erdung) sind dagegen recht gut definiert, finde ich, und bisher auch unstrittig.
Danke Euch!
PS: Falls das besser in eine andere Kategorie paßt, bitte gerne verschieben.