Gerüstbauer auf Firmengelände - Ohne Arbeitsschutz

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  • Hallo zusammen,

    Wir haben derzeit eine Fremdfirma auf unserem Betriebsgelände. Diese baut ein Gerüst auf, welches als Zugang zum Dach dienen soll.

    Unser Werksdach wird erneuert.

    Jetzt hab ich gesehen, dass beim Aufbau des Gerüstes, ein oder zwei Kollegen der Gerüstbaufirma immer auf der oberen Fläche standen um die nächste höhere Etage aufzubauen. Ohne Absturzsicherung egal welcher Art. =O

    Außerdem auch keine Arbeitsschutzschuhe und keine Helme. Aber das ist ein Anderes Thema.

    Wie würdet ihr das Handhaben? Das ist doch grob fahrlässig oder nicht? Bisher hab ich nur die TRBS 2121 Teil 1 dazu gefunden. Gibt es noch mehr zum erlesen des Themas?

    Wer haftet, wenn was passiert?

    Gruß

    *SarkAn* tägliche Arbeitszeit *SarkEnd*

    2 Mal editiert, zuletzt von Osha (9. September 2022 um 09:41)

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  • Je nach Deiner Funktion etc.

    Den bei Euch intern Verantwortlichen informieren

    die Arbeiten selbst einstellen oder

    AP der BG auf einen Kaffee einladen


    P.S.: Gerüstbauer glauben anscheinend, daß der dämliche Werbespruch einer österreichischen

    Getränkefirma der Wahrheit entspricht. Ich habe solche Spezis auch schon in 50m Höhe gesehen ...

  • Alternativ hier die Gewerbeaufsicht einschalten denn dann werden die Arbeiten dann durch diese Person eingestellt.

    Ansonsten den Beauftragten aus deinem Unterenehmen kontaktieren denn er sollte eine GBU hierzu haben. Eine Frage die sich mir hier stellt gibt es eine Dokumentation beauftragung von Fremdfirmen bei euch. Hier sollte das Vorgehen hierzu geregelt sein.

  • Leiter Technik oder den Leiter der Instandhaltung bzw. den Fremdfirmenkoordinator (fals vorhanden) informieren. Auf jeden Fall auch den Chef der Gerüstbaufirma ansprechen.

    Normalerweise ist doch der Auftraggeber verpflichtet eine Erstbelehrung zu machen oder?

    VG

    André

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  • Zumindestens muss im Vorfeld eine Unterweisung über die im Betrieb geltenden Vorschriften gemacht worden sein.

    Wäre das bei uns, würde ich den Auftraggeber bei uns im Haus ansprechen und Ihn darauf hinweisen, dass das nicht zulässig ist. Kommt jemand zu Schaden, würden wir am nächsten Tagen in der Zeitung stehen. Das will bei uns niemand. Dieses Argument zieht immer.

    Spätestens jetzt fragt mich der AG, wie er am besten verfahren soll und bittet mich das zu übernehmen.

    Das mach ich dann doch liebend gern. :rock4:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich habe den Fall tatsächlich auch schon ein paar Mal gehabt.

    Bei Gerüstbauern mag man nicht so gerne hinschauen, aber das auf Deinen Photos ist schon heftig.

    Auf den Kundenbaustelle, wo ich stellv. Projektleiter war, habe ich in dem Fall Gefahr im Verzug festgestellt und die Arbeiten unterbrechen lassen, bis Sifa und SiGeKo da waren. Die haben dann nachgesetzt.

    Wichtig: Nicht einfach hochbrüllen, sonst besteht die Gefahr des Erschreckens und die Kollegen segeln runter. Besser sichtbar aufstellen und Aufmerksamkeit wecken, dann ansprechen.

    Oft gehen sie dann auch selber los und holen ihre PSAgA aus dem Auto.

    Interessant ist dann auch, wer nachher den Freigabeschein unterschreibt. Dort ist ein Gespräch sicher auch wichtig.

    Zur Ausführung des Gerüstes gibt es in den BG BAU Bausteinen (bei mir die App) einige Beispiele, die ich auch gerne vorzeige und mit dem vorhandenen Gerüst vergleiche.

    Haftung ist eine gute Frage. Bei meinen Kunden war die Außenwirkung oft das schnellere Argument, dort einzugreifen. Insofern kamen wir (zum Glück) nie bis zur Haftungsfrage.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Ich bin kein Gerüstbauer, aber die Konstruktion wirkt abenteuerlich.

    Selbstmord ist nicht strafbar, trotzdem würde ich hier gemeine Gefahr entsprechend §323c StGB sehen und die Arbeiten einstellen lassen.

    Zumindest bauen die Gerüstbauer da einen Treppenturm, das kann man schon mal positiv sehen. Schutzkleidung ist nicht vorhanden und entsprechende Schutzmaßnahmen wurden anscheinend auch nicht ergriffen. Das Gerüst ist anscheinend nicht am Gebäude fixiert. Da hätte ich schon so meine Bedenken, was die Standsicherheit angeht, zumal ja mindestens 1 Person sich darauf bewegt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sofort Arbeiten einstellen (Gefahr in Verzug)!=O

    Die verantwortlichen Personen kommen dann ganz von alleine, sofern du ihnen deine Karte gibst!:Lach:

    Gibt´s ein Konsequenzen Management bei euch das die PF anbelangt?

    Wenn ja, dann unbedingt über so ein Tool bemängeln!

    Krieg ist Verbrechen!

  • ...ìcher kann ich die Arbeit einstellen lassen...

    Aber hey, wir sind in Deutschland! Wenn im Vorfeld keine vertragliche Regelumg getroffen ist, z.B. Fremdfirmenrichtlinie, würde ich als Gerüstbauer den Ausfall in Rechnung stellen...

    Hilft aber zugegebenermassen nicht in der akuten Situation. Sprich die Jungs einfach ruhig und sachlich an. I.d.R. wissen die ja Bescheid und reagieren meist auch entsprechend. Die Keule ist meist nicht nötig um die Bequemlichkeit zu durchbrechen.

    Im diesem Sinne

    Der Michael

    PS: und falls noch nicht geschehen, kümmert euch um entsprechende Regelungen, s.o.

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wenn im Vorfeld keine vertragliche Regelumg getroffen ist, ...

    Völlig korrekt. Da greifen wieder einige Dinge ineinander:

    Als Projektleiter bzw. derjenige, der ein Angebot einholt und beauftragt, muß ich das Thema Arbeitssicherheit schon aktiv einplanen, z.B. mit der Sifa abstimmen und dann ausdrücklich im Vertrag plazieren.

    Umgekehrt muß ich dann aber den Ausführenden auf meiner Seite auch den Rücken freihalten. Bei mir war immer die Prämisse: "Wenn Ihr was seht, geht Ihr dazwischen. Wenn jemand meckert, schickt ihn zu mir."

    Das gehört zum Paket einer Führungskraft dazu.

    Aber ja: Da gehört auch im Vorfeld eine Menge Führungskultur in den Mix.

    Ich hatte durchaus einige unangenehme Gespräche mit Geschäftsführern anderer Unternehmen., die Behidnerungsanzeigen und was weiß ich alles geschrieben haben. Mehrkosten hat aber keiner bekommen. Stattdessen haben wir uns nachher gefreut, daß niemand verletzt wurde und beim nächsten Einsatz die Sicherheit passen wird.

    Ist halt wie Staubwischen. ;)

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Wir hatten das auch mal (nicht so krass wie auf deinen Fotos, aber "ähnlich"). Ich bin dann zu unserem Baumanagement und der zuständige Architekt hat das "schnell" geklärt (die durften wieder einpacken und am nächsten Tag kam eine andere Firma). Aber prinzipiell sollte das der Fremdfirmenkoordinator klären.

  • würde ich als Gerüstbauer den Ausfall in Rechnung stellen...

    Schlechtleistung wird nicht bezahlt und wenn der Unternehmer meckert genügt ein Anruf bei der zuständigen BG, dann bekommt er auch noch ein Bußgeld aufgebrummt. Auf der schwarzen Liste der nicht zu beauftragenden Unternehmen kann er sich dann auch schnell finden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo und Danke für das zahlreiche Feedback.

    Habe auch den Werksleiter informiert und er hat die Arbeit einstellen lassen.

    Zur Info, bin nicht als SiFa berufen, da noch mitten in der Ausbildung.

    Die Sache hatte einen ziemlichen Aufruhr im Haus gesorgt ^^

    Danke für euer KnowHow.

    *SarkAn* tägliche Arbeitszeit *SarkEnd*

  • Zur Info, bin nicht als SiFa berufen, da noch mitten in der Ausbildung.


    Die Sache hatte einen ziemlichen Aufruhr im Haus gesorgt ^^

    .....dann wissen die jetzt auch was auf sie zukommt wenn die Ausbildung fertig ist :Lach:

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Strafgesetzbuch (StGB)
    § 319 Baugefährdung

    (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
    (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Scheiß auf Arbeitssicherheit im Labor - ich will endlich Superkräfte :rock2:

  • ... derzeit eine Fremdfirma ...

    Ergänzung von mir: Gestern hatten wir genau dieselbe Situation. Zwar nicht am Gebäude, sondern an einem Transformator, und beim Abbau, nicht beim Aufbau. Aber ansonsten auch mit viel Freikletterei. Nur einer hatte PSAgA, die dafür aber verkehrtherum angezogen (Unterweisung?); der Rest war ungesichert unterwegs. (Ca. 8m über dem bereitstehenden LKW und dem zwischengelagerten Material)

    Der Auftraggeber hat auf meinen Rat hin die Arbeiten unterbrochen, der Auftragnehmer hat sich zunächst um Nachbesserung bemüht. Der Gerüstbauer hat das aber nicht hinbekommen.

    Also haben Auftraggeber und Auftragnehmer sich dann gemeinsam entschlossen, die Arbeiten komplett einzustellen und den Gerüstbau-Sub der Baustelle zu verweisen.

    So wie das ausgesehen hat, hätte das ein langer Tag mit unbequemen Fragen werden können. Ganz schön viel Risiko für zwei oder drei Stunden Gerüstabbau.

    Am Montag gehts mit einer anderen Mannschaft weiter, die dann hoffentlich Ausbildung und Unterweisung vorlegen kann.

    Für mich gabs auch dieses Mal nur einige Telefonate und einen Bericht an die Projektleitung. Und vielleicht noch etwas Diskussion, wenn der andere Auftragnehmer Verzug anmeldet.

    Ist aber alles besser, als einen Arbeitsunfall berichten zu müssen.

    Shit happens, aber man muß es nicht auch noch herausfordern.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"