Ergänzung der Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffV um die Angaben gem. § 44 AwSV

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  • Hallo Zusammen,

    ich würde gerne die beiden Betriebsanweisungen miteinander verbinden, da sie (aus meiner Sicht) große Schnittmengen aufweisen. Hat jemand in der Runde hierzu ein Beispiel? Oder ist mein Gedanke aus eurer Sicht Humbug? Vorliegend habe ich ca. 125 Gefahrstoffe (in Gruppenanweisungen jedoch zusammengefasst) in 3 Großlägern für IBC sowie zwei Kleingebindelager.

    VG

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  • Alles was nach Anlage 4 der AwSV vorgegeben ist kann ich mir vorstellen auch in einer Gefahrstoff BA anzugeben. Bei Bereichen wo ein konkreter Notfallplan erforderlich ist würde ich das als eigenständiges Dokument ausführen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich meine das war nicht so einfach. Wurde damals (~2018) von der BG darauf hingewiesen. Ich hatte eine kombinierte BA gemäß Gefahrstoffverordnung §14 und AwSV. Er wollte für AwSV eine gesonderte BA. Frag doch mal deine Aufsichtsperson an und sende ein Muster hin wie du es dir vorstellst.

  • Ich sehe in einer Integration auch wenig Vorteile.

    Die Betriebsanweisung nach AwSv gilt ja für die ganze Anlage und nur für die Gefahr "Wassergefährdung", unabhängig davon welche sonstigen Gefahren von den einzelnen Chemikalien ausgehen.

    Ich würde eine einzige BA nach AwSV machen, die gilt dann für alle (wassergefährdenden) Chemikalien in allen Lägern (sofern die Maßnahmen für alle Läger identisch sind) und die Gruppenbetriebsanweisungen für den Umgang unverändert beibehalten. Das ist vermutlich weniger aufwendig als alle GefStoffV BAs entsprechend anzupassen und ggf. zu aktualisieren.

    Wobei sich die Frage stellt - wenn ihr nur passiv lagert- ob man die Gruppenbetriebsanweisungen nicht noch weiter kondensieren kann.

    Ich habe mal für ein Chemikalienlager in dem kein "Umgang" mit den Chemikalien stattfand (ein kleineres mit <10.000 Liter in Fässern und IBC), alle Chemikalien in einer einzigen Betriebsanweisung nach GefStoffV für den "Betriebszustand" Havarie (Leckagen o.ä.) zusammengefasst und dafür die Sektion "Verhalten im Gefahrfall" entsprechend aufgebohrt.

    Das ist seinerzeit bei der BG auch durchgegangen

  • Hallo Zusammen und vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    Wenn ich mir alles überdenke, werde ich wohl die beiden Arten der BA auseinanderhalten. Lieber komprimiere ich die GefStoff-BA's, was für die Unterweisungen mehr Sinn macht.

    VG

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