Unterschrift auf Betriebsanweisungen

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  • Mal ne Frage, was haltet ihr eigentlich von Betriebsanweisungen? Ich habe noch nie erlebt, daß da jemand reinschaut.

    Für mich ist das irgendwie "veraltet".

    Schön ist auch der Satz, den man oft liest: Bedienungsanleitung beachten. Betriebsanweisung 1 Seite, Bedienungsanleitung 87 Seiten.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Mal ne Frage, was haltet ihr eigentlich von Betriebsanweisungen? Ich habe noch nie erlebt, daß da jemand reinschaut.

    Für mich ist das irgendwie "veraltet".

    Schön ist auch der Satz, den man oft liest: Bedienungsanleitung beachten. Betriebsanweisung 1 Seite, Bedienungsanleitung 87 Seiten.

    JS

    Betriebsanweisungen sind Grundlage der Unterweisung und machen absolut Sinn. Voraussetzung ist die Qualität und da hapert es nach meiner Erfahrung oft.

  • Mal ne Frage, was haltet ihr eigentlich von Betriebsanweisungen?

    Betriebsanweisung = kompakte Info für diejenigen welche sich ein wenig unsicher sind und mal eben was nachschauen möchten?

    Viel Aufwand für wenig Erfolg :/

    Wissen sollte in einer Unterweisung vermittelt werden. Da es aber immer mehr zu "lernen" gibt, wird´s immer schwieriger

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Schön ist auch der Satz, den man oft liest: Bedienungsanleitung beachten. Betriebsanweisung 1 Seite, Bedienungsanleitung 87 Seiten.

    Es gibt ja schon einen gewaltigen Unterschied zwischen Bedienungsanleitung und Betriebsanweisung.

    Die Betriebsanweisung stellt das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in Kurzform für das Gerät bzw. den Stoff dar. Hier wird primär auf Schutz vor Gefahren abgezielt.

    Das findet man in der Bedienungsanleitung auch, aber diese beinhaltet dann noch einiges mehr, nämlich, wie das Gerät überhaupt zu bedienen ist, welche verschiedenen Funktionen es hat, wie diese aktiviert werden usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Betriebsanweisung = kompakte Info für diejenigen welche sich ein wenig unsicher sind und mal eben was nachschauen möchten?

    Ist mir schon klar, habe es aber noch nie beobachtet, daß das jemand getan hat.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • habe es aber noch nie beobachtet, daß das jemand getan hat.

    Dann funktioniert das System nicht.

    Eigentlich sollte ja mit der BA unterwiesen werden und wenn der Beschäftigte dann hinterher nochmal etwas nachlesen möchte, kann er das in der BA machen. Auch mir ist da nichts bekannt, dass das wirklich stattfindet. Problem dabei ist, dass die BA formal vorgeschrieben ist und im Fall der Fälle prüfen Behörden eben gerne Dokumente. Hat man dann keine, gibt es entsprechend Probleme.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ist mir schon klar, habe es aber noch nie beobachtet, daß das jemand getan hat.

    JS

    Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe:

    - kein Bedarf, da die Unterweisung ausreicht

    - die MA glauben, dass sie keinen Bedarf haben

    - die Leute wissen nicht, wo die BA ist

    - die Leute können sie nicht lesen

    - die BA taugt nicht (kommt durchaus regelmäßig vor)

    wie oben geschrieben, macht die BA durchaus Sinn, wenn sie halt sinnvoll ist. Existiert eine BA, nur weil sie vorgeschrieben ist, ist sie vermutlich nicht besonders gut gemacht.

    Ich würde hier genauer nach den Ursachen suchen.

  • macht die BA durchaus Sinn, wenn sie halt sinnvoll ist. Existiert eine BA, nur weil sie vorgeschrieben ist, ist sie vermutlich nicht besonders gut gemacht.

    Ich würde hier genauer nach den Ursachen suchen.

    Ich mutmaße mal, das die Sinnhaftigkeit einer BA eben von jedem anders beurteilt wird.

    Deswegen finde ich ja auch den GMV bei manchen Ereignissen ins Spiel zu bringen definitiv falsch, weil eben jeder eine andere Sichtweise der Dinge hat.

    Wie hier mehrfach gelesen, soll doch die BA den Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung abdecken respektive wiedergeben. Das ganze noch wenn möglich auf 1-2 Seiten. Da wird es schon eng eine BA "gut gemacht" zu haben, wenn man nicht mit Schriftgröße "Superklein" arbeiten möchte.

    Ich habe auch noch nicht gesehen, das Mitarbeiter vor Ort die BA bestimmungsgemäß genutzt haben. Die hängen bei uns z.B neben jeder Probenahme und werden von den Kollegen nur beachtet, wenn sie zur Revision ausgetauscht werden müssen.

    Sie dienen (inoffiziell) in erster Linie wohl eher zur Befriedigung von Prüfern wie z.B. bei Sicherheitsbegehungen, Auditoren oder Beamten die zur Prüfung vorbeischauen sowie Gerichte die Urteile fällen.

    In zweiter Linie zur Unterweisung für Mitarbeiter die die Thematik kennen. Wird auch jedes Jahr schwerer gute und motivierte Mitarbeiter zu finden. Bei den "unmotivierten" MA langt die BA zur Unterweisung eben nicht mehr,

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  • Um nochmal auf die Ausgangsfrage zu kommen:

    Die Sinnhaftigkeit einer BA wird nicht durch die Unterschrift begründet. Die BA muss vielmehr von den Beschäftigten verstanden und beachtet werden, was während der Unterweisung sicherzustellen ist.

    Wenn die unterwiesenen Regeln nicht gelebt werden, ist natürlich alles für die Katz, bzw. für den schönen Schein, wenn die Aufsichtsperson kommt. Aber das ist hier nicht das Thema.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Ich finde das die BA durchaus Sinn macht. Du kannst auch im Fall der Fälle nachweisen was Du beachtet hast.

    Ich sehe momentan in Werkstätten / Landtechniken täglich Jungs mit coolen Hoodys. Jetzt habe ich aber Angst das die Schnüre sich mal einziehen oder zB. am Bohrständer eingewickelt werden. Wenn Du etwas sagst schauen die meisten mit großen Augen. Wenn in der BA von eng anliegender Kleidung die Rede ist sollte das klar geregelt und für jeden verständlich sein.

  • Trotzdem fehlt die Rechtsgrundlage und somit können BA durchaus auch ohne Unterschrift ihre Gültigkeit haben. Wichtiger als die Unterschrift auf der BA halte ich die Unterschrift der unterwiesen Personen auf einem entsprechenden Dokument, um die Unterweisung nachzuweisen. Wobei auch hier ein elektronischer Nachweis durchaus möglich ist.

    In der A010 der BG RCI / DGUV Information 213-015 "Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" steht:

    "6 Wie sollen Betriebsanweisungen formal und inhaltlich gestaltet werden?

    6.1 Formale Gestaltung

    ...

    Jede Betriebsanweisung muss den Betrieb/die Abteilung ausweisen, für dessen/deren Bereich sie gültig ist.


    Die Betriebsanweisung soll ferner mit einem Ausgabedatum versehen werden.


    Die Unterschrift des verantwortlichen Vorgesetzten auf der Betriebsanweisung macht den Charakter als Anweisung deutlicher, und es entsteht nicht der Eindruck, als ob es sich hier um ein unbedeutendes Schriftstück handelt."

    Anmerkung meinerseits: Ob handschriftliche Unterschrift oder elektronische Unterschrift/Freigabe setze ich meinerseits gleich.

    Auf Grund dieser Schrift empfehle ich die Betriebsanweisungen "unterschreiben" und mit einem Datum versehen zulassen.

    Anmerkung meinerseits: Als SiFa unterschreibe ich keine Betriebsanweisungen.

  • In der A010 der BG RCI / DGUV Information 213-015

    Eigentlich ein Wunder, dass es diese DGUV Information noch gibt und sie nicht zurückgezogen wurde, denn zur Betriebsanweisung gibt es ja das staatliche Recht über die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 555.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Eigentlich ein Wunder, dass es diese DGUV Information noch gibt und sie nicht zurückgezogen wurde, denn zur Betriebsanweisung gibt es ja das staatliche Recht über die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 555.

    Das ist die Krux mit dem dualen Arbeitsschutzsystem. Es existieren mehrere Schriften zu dem selben Sachverhalt gleichzeitig. Gut das es dieses Forum gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Redfish (5. März 2024 um 14:54)

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  • na dann sind wir uns ja alle einig

    Die BA wird unterschrieben!!

    oder auch nicht

    :)

    mit freundlichen Gruß

    D.H.


    Ein guter Anwalt mit einem Aktenkoffer kann mehr stehlen als zehn Männer mit Maschinengewehren.

  • Eigentlich ein Wunder, dass es diese DGUV Information noch gibt und sie nicht zurückgezogen wurde, denn zur Betriebsanweisung gibt es ja das staatliche Recht über die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 555.

    Die DGUV Information 213-051 ist ja kein Regelwerk im engeren Sinne, sondern eben nur eine Information; daher beißt sich das nicht. In der Vorbemerkung wird ja sogar explizit der Zusammenhang mit der TRGS 555 erläutert:

    " Zu Inhalt und Form solcher Betriebsanweisungen gibt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ Empfehlungen.

    Die Praxis hat gezeigt, dass trotz der TRGS 555 Fragen hinsichtlich der Erstellung von Betriebsanweisungen offengeblieben sind.
    Mit diesem Merkblatt soll dem Unternehmer oder dem von ihm Beauftragten daher eine Hilfestellung für die Ausarbeitung von Betriebsanweisungen nach § 14 der Gefahrstoffverordnung gegeben werden."

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