Ausstattung eines Umspannwerks mit Feuerlöschern

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  • Hallo Fachgemeinde,


    es geht um die Ausstattung eines Betriebsgebäudes eines Umspannwerks mit Feuerlöschgeräten bzw. um die Bedarfsermittlung mit Handfeuerlöschern.


    Gibt es für solche Betriebsstätten neben der ASR noch weitereführende besondere Vorschriften, Normen, TechnischeRegeln, wie diese Einrichtungen mit Feuerlöschgeräten ausgestattet werden müssen?


    Danke für eure Hilfe.


    Viele Grüße

    Viele Grüße

    Robert Kühne

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  • Hi,

    wüsste nicht.


    Erhöhte Brandgefährdung = Laufwege verkürzen ..


    Umspannwerk mit Spannung > 1000 V ? Da wird das dann mit Handfeuerlöschern sowie nichts mehr..

  • Hallo,

    Gibt es für solche Betriebsstätten neben der ASR noch weitereführende besondere Vorschriften, Normen, TechnischeRegeln, wie diese Einrichtungen mit Feuerlöschgeräten ausgestattet werden müssen?

    teils gibt es von Betreiber eigene Handbücher/Merkblätter dazu.

    Im Hinblick auf Feuerlöscher geht das über die ASR aber nicht

    hinaus.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Robert,

    im laufenden Projekt (Umbau 380kV Schaltanlage) hatten wir das Thema auch.

    Der Generalunternehmer hat hier für das neu errichtete Gebäude ein neues Brandschutzkonzept erstellt, und auch das Konzept für das UW angepaßt und mit dem Brandschutzbeauftragten des Betreibers abgestimmt. Ergebnis sind ein Brandschutzkonzept und ein detaillierter Feuerwehrplan mit Angaben zu Brandlasten wie z. B. Ölmengen in ölhaltigen Betriebsmitteln.

    Berücksichtigt wurde, daß das BG neben einem Kontrollraum im wesentlichen aus Niederspannungs-Schalträumen und Batterieräumen besteht.


    Konkret zum BG:

    Die Anzahl der Löscheinheiten (LE) wurde auf ASR 2.2 bezogen, mit dem konkreten Gebäude kamen sie auf 15 LE der Brandklassen A und B.

    Die genaue Aufteilung müßte ich nochmal nachschauen.


    Technisch beurteilen kann ich das allerdings noch nicht.

    Wichtig für Dich ist vermutlich, daß die Betreiber (vor allem die großen Netzbetreiber) in der Regel eigene Technische Richtlinien für diesen Zweck aufgestellt haben. Dort vorab nachzufragen ist also immens wichtig und in der Regel auch vertraglich gefordert.


    Zum UW-Gelände: Hier gibt es, wenn ich es richtig lese, praktisch ein Betretungsverbot für die Feuerwehr. Im Brandfall dürfen sie bis vors Tor; weiter geht es erst, wenn Betriebspersonal dies ausdrücklich erlaubt. Vorher sind Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu unterlassen.


    Tenor: "Zur Gewährung des Schutzes von Leib und Leben nimmt der Anlagenbetreiber einen Totalverlust [der Anlage] hin."

    Gruß


    Thilo


    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Hallo,

    Zum UW-Gelände: Hier gibt es, wenn ich es richtig lese, praktisch ein Betretungsverbot für die Feuerwehr. Im Brandfall dürfen sie bis vors Tor; weiter geht es erst, wenn Betriebspersonal dies ausdrücklich erlaubt. Vorher sind Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu unterlassen.

    Ok. Wenn man das aber so möchte, erschließen sich Punkte

    wie Feuerwehrplan einem nicht so ganz.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Wenn man das aber so möchte, erschließen sich Punkte

    wie Feuerwehrplan einem nicht so ganz.

    Ja, das ist eine andere Frage. Und nicht die einzige, über die man sich so wundert.


    Der FWP wird bei gemischten Standorten (z. B. Betriebsstelle/Bürostandort neben einem UW) sicher anders aussehen, und ich gehe davon aus, daß der Plan einfach für jeden Standort erstellt wird, ohne den Prozeß an sich zu unterscheiden. Nur der Plansatz ist dann unterschiedlich.


    Ich hoffe, daß ich im Laufe der Sifa-Ausbildung auch solche Sachen mal hinterfragen darf/kann. Im Moment bin ich zumindest fachlich außen vor. Ich habe nur die Ölmengen berechnet und in der Revision ein paar Markierungen plaziert. ;)

    Gruß


    Thilo


    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Hallo,


    ich kann da aber schon die Baurechtsbehörde/ Feuerwehrführung

    nicht verstehen, die das so akzeptiert. Wobei auch dem Betreiber

    sein eigenes BSK stören sollte.

    hinterfragen darf/kann. Im Moment bin ich zumindest fachlich außen vor.

    Das werden Sie auch hinterher sein. Der Fehler passiert hier im

    BSK und dafür werden Sie nicht zuständig sein bzw. es nicht

    erstellen dürfen in einem baurechtlichen Genehmigungsverfahren.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010