Prüfpflicht bei alten ausrangierten Kranbahnträgern

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  • Hallo wie jemand von euch ob bei alten kranbahnträgern die außerhalb des Gebäudes oberhalb von Verkehrswegen verlaufen eine Prüfpflicht besteht?

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  • Hallo,

    interessante, offene Fragestellung - da die Foristen nicht dein Bild vor Augen haben, müsstes du für eine zielgerichtete Antwort konkreter beschreiben.


    Ich versuche mal eine Antwort: Nein, sind nicht prüfpflichtig, falls es Betonträger sind - dann Gebäudebestandteil.


    mfg

    Uwe

  • Aber Verkehrssicherungspflicht besteht weiterhin. Sollten also die Kranbahnträger vor sich hin gammeln, muss sichergestellt werden, dass davon keine Gefahr für den darunter verlaufenden Verkehr ausgeht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aber Verkehrssicherungspflicht besteht weiterhin. Sollten also die Kranbahnträger vor sich hin gammeln, muss sichergestellt werden, dass davon keine Gefahr für den darunter verlaufenden Verkehr ausgeht.

    Das war auch mein erster Gedanke.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!