Hallo wie jemand von euch ob bei alten kranbahnträgern die außerhalb des Gebäudes oberhalb von Verkehrswegen verlaufen eine Prüfpflicht besteht?
Prüfpflicht bei alten ausrangierten Kranbahnträgern
- Benfasi
- Erledigt
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Hallo,
interessante, offene Fragestellung - da die Foristen nicht dein Bild vor Augen haben, müsstes du für eine zielgerichtete Antwort konkreter beschreiben.
Ich versuche mal eine Antwort: Nein, sind nicht prüfpflichtig, falls es Betonträger sind - dann Gebäudebestandteil.
mfg
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Aber Verkehrssicherungspflicht besteht weiterhin. Sollten also die Kranbahnträger vor sich hin gammeln, muss sichergestellt werden, dass davon keine Gefahr für den darunter verlaufenden Verkehr ausgeht.
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Aber Verkehrssicherungspflicht besteht weiterhin. Sollten also die Kranbahnträger vor sich hin gammeln, muss sichergestellt werden, dass davon keine Gefahr für den darunter verlaufenden Verkehr ausgeht.
Das war auch mein erster Gedanke.