Paletten mit Aufsatzrahmen - Palette auf Aufsatzrahmen zulässig?

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  • Hallo zusammen,


    bei uns werden viele Teile (Blechteile, sonstige Komponenten) in Europaletten mit Aufsatzrahmen angeliefert.

    Intern werden oft mehrere dieser Gebinde (Palette + Rahmen) übereinander gestapelt. Hierbei liegt ja dann die gesamte Last nicht auf der Palette, sondern am Aufsatzrahmen an.


    Ist diese Stapelung so zulässig? Ich meine nein, da der Aufsatzrahmen in meinen Augen keine tragende Eigenschaft hat, sondern die Ware nur in Position halten soll.


    Wie sind eure Erfahrungen damit?


    Dankeschön!

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  • Es gibt für solche Verfahren sogenannte "Stapelecken", die ein Übereinanderstapeln in Blocklagern ermöglichen.

    Dabei sind die Aufsatzrahmen die stabilere Version mit den Eckbeschlägen an den Außenkanten. Für überstehende oder rausragende Inhalte gibt es auch Distanzrahmen, die dann wieder ein Stapeln ermöglichen.

    Dabei natürlich nicht die Gewichte vergessen, welche die wie auch immer gearteten Komponenten aufweisen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Es gibt für solche Verfahren sogenannte "Stapelecken", die ein Übereinanderstapeln in Blocklagern ermöglichen.

    Dabei sind die Aufsatzrahmen die stabilere Version mit den Eckbeschlägen an den Außenkanten. Für überstehende oder rausragende Inhalte gibt es auch Distanzrahmen, die dann wieder ein Stapeln ermöglichen.

    Dabei natürlich nicht die Gewichte vergessen, welche die wie auch immer gearteten Komponenten aufweisen.

    Danke dir!

    Die Stapelecken sind bei uns auch grad in der Diskussion bzw. zum Teil schon eingeführt.

    Mir konnte bisher leider trotzdem niemand sagen, wie belastbar die Aufsetzrahmen eigentlich sind.

  • Dazu haben Paletten ja ein statisches Normmaß. Musst entsprechend nachschlagen. Dieses kommt beim Stapeln dann als Teilungsfakttor zum Tragen. Also einzeln= volle Last, zwei Paletten= jeweils die Hälfte usw.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Danke, aber nNochmal: was die Paletten aufnehmen dürfen ist bei uns nicht das Thema. Es geht um die "Traglast" der Aufsetzrahmen, die diese ja hier die Last aufnehmen.

  • Ich habe mal im Internet nachgeschaut. Lustig ist, dass in der Übersicht diverse Gewichte von 500 bis 1000 Kg angegeben waren. Wenn ich aber die Seiten angeklickt habe, gab es dort keine Aussage zur Tragkraft der Rahmen.:/.

    Ich such mal weiter, vielleicht finde ich was.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Habe mal hier was gefunden: DIN 15 142; vielleicht hilft die weiter.

    Boxpaletten Rungenpaletten Flurfördergeräte DIN 15142 Hauptmaße und Stapelvorrichtungen

    Gruß

    Peter


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  • Aber wer sagt mir, dass sich die 500kg auf den Boxrahmen beziehen...darum geht es doch meinem Verständnis nach.

    Nicht das die Umrandung dann wegknickt und alles in sich zusammen sackt...

  • Habe mal hier was gefunden: DIN 15 142; vielleicht hilft die weiter.

    Boxpaletten sind keine Aufsetzrahmen!

    Aufsetzrahmen aus Holz oder Kunststoff dienen ausschließlich der Bildung von nicht stapelbaren Versandeinheiten auf Palette. So wurde es mir mal beigebracht ... :)
    Eine Norm oder ähnliches ist mir aktuell nicht bekannt.


    Guck mal nach der DIN EN 13545, Palettenaufbauten - Palettenaufsetzrahmen - Prüfverfahren und Leistungsanforderungen; Deutsche Fassung EN 13545:2002


    Nachtrag:
    Wenn jemand Zugriff auf die Norm hat, die Leistungsanforderungen (Belastbarkeit) würden mich auch interessieren. Danke.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    2 Mal editiert, zuletzt von Safety-Officer () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Ich hab jetzt mal einige Hersteller solcher Rahmen abtelefoniert, einhellige Antwort :"Keine Ahnung".:Lach:


    Aber ich habe von anderer Seite Hinweise bekommen - Danke dafür!


    Die Palettenaufsetzrahmen für allgemeine Zwecke (z.B. Vollholz) werden, getrennt nach Palettengrößen, mit vertikalen und horizontalen Kräften beaufschlagt. Die maximale vertikale Prüfkraft bei Europalettenmaß beträgt 60 kN bei einer horizontalen Prüfkraft von 6 kN.

    Das heisst, wenn ich einen ausreichenden Sicherheitsabschlag abziehe (geteilt durch 3), bin ich bei einer möglichen Belastung von 20 kN, also so grob über den Daumen 200 kg. (1 daN ~ 1 kg)


    Bei Leicht-Palettenaufsetzrahmen (z.B. Sperrholz) die Hälfte.


    Gut zu wissen.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • N=kg x g(Erdbeschleunigung)

    d.h. 2000 N ~ 200kg x ca.10m/s²


    passt also irgendwas immernoch nicht


    *grübel*


    Wobei, das ist nur die rein statische Belastung, wenn da dynamische Belastungen dazukommen, muss man ja auf den kleineren Wert (also die 6kN horizontale Prüfkraft) zurückgreifen. Wenn du da deinen Sicherheitsbeiwert beibehältst bist du bei den 200 kg.


    Oder irre ich mich?

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

    3 Mal editiert, zuletzt von CaThMa ()