Erkennbarkeit von Brandschutztüren für Laien (Gäste/Mitarbeiter/Bewohner)

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  • Hallo,


    ich bin neu hier und finde leider keine befriedigende Antwort auf folgende Frage:


    Woran erkennt ein unkundiger Mitarbeiter oder Gast/Besucher eine Brandschutztür in einer 17 Jahre alten Pflegeeinrichtung?


    Ich bin Brandschutzbeauftragter in einem Seniorenheim. Ich habe insgesamt 38 Brand- und Rauchschutztüren mit entsprechenden Prüf- und Zulassungsplaketten in der Tür gefunden, von denen 10 Stück angeblich bei der "Prüfung" und Wartung der Feststellanlage mit geprüft werden.


    Mein Betreiber sagt, das in einem Brandschutzkonzept einige der restlichen 28 Türen (ohne Feststellanlagen) nicht mehr benötigt werden. Diese Türen lassen sich für mich und einen Bewohner/Besucher/Mitarbeiter aber nicht von den "benötigten" und ungeprüften Brandschutztüren unterscheiden, da alle "nichts weiter" als die geforderten Prüfschilder besitzen, also für mich jährlich zu prüfende Brandschutztüren sind.


    Ich finde dazu nichts schriftliches und für logische Argumente (Erkennbarkeit wegen Verkeilen etc.) ist mein Betreiber nicht offen.


    Oder reicht der Verweis auf die DIN 4066? Da steht das m. E. dort auch nicht so deutlich drin.


    Als Anmerkung noch: Hier sollen Brandschauen stattgefunden haben und mein Betreiber verweist auch auf Bestandsschutz :(



    Schild: Brandschutztür verkeilen, verstellen, festbinden o.ä. verboten ?


    Danke

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  • Moin,


    dein Frage erkenne ich nicht ganz klar.


    Brandschutztüren sind nur an den von dir genannten Etiketten und Kennzeichnungen erkennbar. Dies gilt für alle, die es wissen möchten/müssen. Einige Betreiber kennzeichnen Brandschutztüren zudem zusätzlich mit einem Sticker im Sichtbereich um dies zu unterstreichen.


    Nur das genehmigte Brandschutzkonzept regelt die Notwendigkeit von Brandschutztüren. Diese müssen da sein. Alles darüberhinaus kann, muss aber nicht. Solange es aber eine Brandschutztür ist, sind Prüfungen notwendig und Aufkeilen verboten (in meiner Definition als BSB) - genau um solche ja/nein/vllt. Spielchen zu vermeiden. Begründbar wäre es, da die Tür mit der Kennzeichnung eine Zulassung hat, um diese Beizubehalten geprüft werden muss oder sonst das Schlidchen nicht mehr gilt. Sollten die Prüfungen etc. nicht mehr gewünscht sein, Tür raus ... oder Etiketten und Kennzeichnungen ab.


    Haben dir die Ausführungen geholfen?

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Wenn die Brandschutztür nachweislich nicht mehr als solche benötigt wird, würde ich die Zulassungsplakette entfernen. Dann kann man sie behandeln wie jede andere Tür auch.

    Allerdings wird es dann auch schwierig, wenn mal wieder jemand auf die Idee kommt etwas am Brandschutzkonzept zu ändern, die Tür im Nachgang wieder als Brandschutztür zu verwenden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Allerdings wird es dann auch schwierig, wenn mal wieder jemand auf die Idee kommt etwas am Brandschutzkonzept zu ändern, die Tür im Nachgang wieder als Brandschutztür zu verwenden.

    Darf man die Kennzeichnung nicht wiederherstellen und die Tür nicht wieder im BS nutzen, wenn die Tür vorher einer Wartung durch eine Fachfirma unterzogen wird?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo,


    warum ein zweiter Thread? Siehe meine Antwort von heute.

    Brandschutztür

    Darf man die Kennzeichnung nicht wiederherstellen und die Tür nicht wieder im BS nutzen, wenn die Tür vorher einer Wartung durch eine Fachfirma unterzogen wird?

    Was verstehen Sie unter Kennzeichnung? Meinen Sie den Aufkleber

    "Brandschutztür" oder dergleichen? Das ist bei dieser Frage

    unerheblich. Die Kennzeichnung an sich, kann man je nach Alter

    der Tür bzw. Hersteller ohnehin nicht entfernen. Siehe dazu:


    https://www.feuertrutz.de/beur…ueren-im-bestand-18122017


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ich habe auf eine Antwort von AxelS geantwortet. Ein zweiter Thread war mir nicht bekannt. Sorry dafür, aber um Ihren Thread geht es mir nicht.


    Axel sprach von der Entfernung der Zulassungsplakette.

    Siehe hier:

    Wenn die Brandschutztür nachweislich nicht mehr als solche benötigt wird, würde ich die Zulassungsplakette entfernen. Dann kann man sie behandeln wie jede andere Tür auch.

    Allerdings wird es dann auch schwierig, wenn mal wieder jemand auf die Idee kommt etwas am Brandschutzkonzept zu ändern, die Tür im Nachgang wieder als Brandschutztür zu verwenden.

    Ich wollte wissen, worin er die Schwierigkeiten bei der Wiederverwendung als Brandschutztür sieht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar ()

  • Ich wollte wissen, worin er die Schwierigkeiten bei der Wiederverwendung als Brandschutztür sieht.

    ... das halte ich für ausgeschlossen, dass das jemand macht. Die Kennzeichnungen dürfen ja nur vom Türerrichter angebracht werden. Diese übernimmt damit die Verantwortung für die Funktion der Tür. Bei Wiederinbetriebnahme als BS muss der also diese Funktion versichert/prüfen.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Darf man die Kennzeichnung nicht wiederherstellen und die Tür nicht wieder im BS nutzen, wenn die Tür vorher einer Wartung durch eine Fachfirma unterzogen wird?

    Die Frage wird dann sein, welche Fachfirma bringt an einer nicht gekennzeichneten Tür das richtige Zulassungsschild an? Wer hat überhaupt die relevanten Informationen zu der Tür?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,


    das ist so nicht möglich.

    Ich verweise auf den bereits von mir verlinkten Artikel aus

    der Feuertrutz.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Noch einmal guten Morgen,


    ich merke gerade, das ich es noch nicht geschafft habe, meine Frage ganz verständlich zu formulieren.


    Dafür bitte ich schon einmal für Entschuldigung.:wacko::wacko:


    Also alle 38 Brandschutztüren im Objekt weisen die korrekten Zulassungsplaketten auf. :doppelthumbsup:

    Das bedeutet für mich, das diese 38 Türen auch mindestens einmal geprüft wurden und bei der Bauabnahme vor 17 Jahren keine Mängel (?) hatten (Protokolle und Prüfzertifikate liegen mir nicht vor).


    Es geht also wirklich "nur" um einen Aufkleber auf jeder Seite der 38 Türen mit dem Hinweis, das diese eine Tür eine Brandschutztür ist und für Unkundige sofort zu erkennen ist, das genau diese Tür nicht zu verkeilen oder anderweitig zu blockieren ist.

    Hier im Objekt befinden sich auch noch zirka 140 gleich aussehende Türen teilweise auch mit Türschließern, die wirklich keine Brandschutztüren sind.

    Ich suche etwas schriftliches (was es scheinbar so nicht gibt?) was eine Kennzeichnung für Unkundige "vorschreibt".:wacko:


    Ich gehe dabei auch von meiner Zeit als Unwissender aus, als ich also noch kein Brandschutzbeauftragter war und kein Zertifikat zur Prüfung von Brandschutztüren hatte und somit nicht wusste, woran ich eine Brandschutztür erkennen sollte.

    Da war mir persönlich nicht bewusst, welche Tür eine Brandschutztür ist, wenn da kein großer Aufkleber "Brandschutztür" befestigt war.

    Das gleiche Dilemma habe ich mit den Kollegen hier im Hause und vor allen mit den Besuchern und Lieferanten im Pflegeheim.


    Der Hinweis mit den Protokollen der letzten Brandschau von der unteren Bauaufsicht ist wirklich gut und wenn mein Betreiber es mir erlaubt, werde ich diese Protokolle anfordern.


    Da die Frage der Beschilderung von 38 Brandschutztüren und die Prüfung von 28 jährlich nicht geprüften Brandschutztüren im Brandfall auch versicherungstechnische und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wird der ganze Sachverhalt natürlich schriftlich dokumentiert. Vielen Dank für den Hinweis.


    Ich danke erst einmal für die rege Teilnahme an der Diskussion und hoffe mein Anliegen verständlicher gemacht zu haben. :62:

  • Hallo,

    Es geht also wirklich "nur" um einen Aufkleber auf jeder Seite der 38 Türen mit dem Hinweis, das diese eine Tür eine Brandschutztür ist und für Unkundige sofort zu erkennen ist, das genau diese Tür nicht zu verkeilen oder anderweitig zu blockieren ist.

    Ja, diese Frage wurde aber schon beantwortet. Er ist keine

    Pflicht.


    Aufkleber an Brandschutztüren


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Das bedeutet für mich, das diese 38 Türen auch mindestens einmal geprüft wurden und bei der Bauabnahme vor 17 Jahren keine Mängel (?) hatten (Protokolle und Prüfzertifikate liegen mir nicht vor).

    Wie sieht es mit zyklischen Nachprüfungen aus? Ich kann mir vorstellen, dass so mancher Türschließer nach 17 Jahren nicht mehr so funktioniert wie er soll und auch bei den Türen könnten Verschleißerscheinungen auftreten.

    Ich suche etwas schriftliches (was es scheinbar so nicht gibt?) was eine Kennzeichnung für Unkundige "vorschreibt". :wacko:

    Die Plakette, die man üblicherweise im Türfalz vorfindet. Das kann man auch unterweisen.

    Da war mir persönlich nicht bewusst, welche Tür eine Brandschutztür ist, wenn da kein großer Aufkleber "Brandschutztür" befestigt war.

    Das wäre ein möglicher Zusatz um die Brandschutztür zu erkennen, ohne dass man sie öffnen muss.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo AxelS,


    vielen Dank für die Kommentare.


    Die Türschließer der Brandschutztüren werden gewechselt, wenn sie defekt sind. Zumindest seid ich hier bin.


    Es wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als die Mitarbeiter dahingehend zu schulen, das diese 38 Türen Brandschutztüren sind und wie man sie erkennt.

    Mein Betreiber bestreitet aber, das alle diese 38 Türen Brandschutztüren sind. Das wird wohl eine unendliche Geschichte.


    Beste Grüße

    Stefan Schneider

    • Offizieller Beitrag

    warum ein zweiter Thread? Siehe meine Antwort von heute.

    Brandschutztür

    Habe hier eine Meldung wegen "Doppelt-Thread", wird aber schwierig die Themen irgendwie zusammenzulegen...

    lass mal beide Threads so laufen, nur damit Ihr wisst das ich danach geschaut habe!


    Stefan04071963 Bitte die Fragen nicht gleichzeitig in verschiedenen Threads posten.

    Kann ich nur unterstreichen, bitte mit "Umsicht" im Forum bewegen!

    Danke

    Chris

    preview

  • Was sagt denn das Brandschutzkonzept zum Thema "aufkeilen von selbstschließenden Türen"?

    Die Türen werden ja nicht grundlos selbstschließend sein, da sollte sich irgendjemand irgendwann einmal Gedanken gemacht haben...

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  • Hallo,

    Was sagt denn das Brandschutzkonzept zum Thema "aufkeilen von selbstschließenden Türen"?

    Das finden Sie in einem BSK nicht. Unabhängig davon, würde ein

    Aufkeilen auch keinen Sinn machen. Schließlich nehme ich damit

    die Funktion der Tür. Aufkeilen ist immer verboten. Doch daraus

    ergibt sich nicht zwangsläufig auch die Kennzeichnung mit einem

    entsprechenden Schildchen. Aber nochmals: So ein Schildchen

    kostet 1 oder 2 Euro je nach Hersteller. Wenn man es für notwendig

    hält, kann man es jederzeit machen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Aufkeilen ist immer verboten.

    Nicht zwingend.

    Es gibt durchaus selbstschließende Türen die man aus "Bequemlichkeit" so ausgeführt hat und nicht aus Brandschutzgründen.

    Was sagt denn das Brandschutzkonzept zum Thema "aufkeilen von selbstschließenden Türen"?

    Da wirst Du nichts finden, solange es sich nicht um Brandschutztüren oder Rauchschutztüren handelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.