Hallo,
ich bin neu hier und finde leider keine befriedigende Antwort auf folgende Frage:
Woran erkennt ein unkundiger Mitarbeiter oder Gast/Besucher eine Brandschutztür in einer 17 Jahre alten Pflegeeinrichtung?
Ich bin Brandschutzbeauftragter in einem Seniorenheim. Ich habe insgesamt 38 Brand- und Rauchschutztüren mit entsprechenden Prüf- und Zulassungsplaketten in der Tür gefunden, von denen 10 Stück angeblich bei der "Prüfung" und Wartung der Feststellanlage mit geprüft werden.
Mein Betreiber sagt, das in einem Brandschutzkonzept einige der restlichen 28 Türen (ohne Feststellanlagen) nicht mehr benötigt werden. Diese Türen lassen sich für mich und einen Bewohner/Besucher/Mitarbeiter aber nicht von den "benötigten" und ungeprüften Brandschutztüren unterscheiden, da alle "nichts weiter" als die geforderten Prüfschilder besitzen, also für mich jährlich zu prüfende Brandschutztüren sind.
Ich finde dazu nichts schriftliches und für logische Argumente (Erkennbarkeit wegen Verkeilen etc.) ist mein Betreiber nicht offen.
Oder reicht der Verweis auf die DIN 4066? Da steht das m. E. dort auch nicht so deutlich drin.
Als Anmerkung noch: Hier sollen Brandschauen stattgefunden haben und mein Betreiber verweist auch auf Bestandsschutz
Schild: Brandschutztür verkeilen, verstellen, festbinden o.ä. verboten ?
Danke