Hallo, ich habe für die Praktikumsarbeit der LEK 2 fast alle Beurteilungen der Gefährdungen fertig, bin mir bei dem gewählten Arbeitssystem das zu betrachten ist unschlüssig, ob und wie ich mit psychischen Belastungen verfahren soll. Es geht um die Extraktion von Bindemitteln aus Asphalt mit einem auf Trichlorethen basierenden maschinellen Verfahren (Stand der Technik) das wegen Änderungen der Vorschriften nächstes Jahr auf Tetrachlorethen umgestellt werden soll.
Was mache ich hier im Bereich psychische Belastungen, wenn bisher nichts erfasst wurde. Kann ich in der Beurteilung angeben, dass subjektiv keine Belastung der Mitarbeiter feststellbar ist, aber als Maßnahme die Einführung eines Kontrollsystems aus Workshops oder Mitarbeitergesprächen vorgeschlagen wird? Ich bin wahrscheinlich nicht der einzige, der sich an diesem Klops die Zähne ausbeißt, ich hab fast alles was auf der Seite der baua oder der dguv dazu zu finden ist gelesen, aber ich komm nicht vom Fleck.
Danke für jede Hilfestellung