Gassparen versus Raumtemperatur

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  • lt. DGUV geht das schon, siehe #94 Gassparen versus Raumtemperatur

    Dann lies dir mal §6 Abs. 2 der entsprechenden Verordnung durch.

    Die Ausnahmen gelten für Gehandicapte, Kinder, Kliniken, alte Menschen (auch auf Arbeit).

    Aber nicht für jedermann.

    So lese ich das.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Moin,


    die Ausnahmen gelten für alle Personen, bei denen die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die vorgeschriebenen Temperaturen deren Gesundheit nicht zuträglich ist. Das kann alles und nichts bedeuten.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    sorry wenn ich so blöd frage, aber da ich währends meines Urlaubes digital "gefastst" habe, will ich nur sichergehen, dass ich jetzt nichts übersehe. Die EnSikuMaV ist mit Ablauf des 15.04.2023 außer Kraft getreten, d.h. es gilt jetzt wieder alleinig die ASR 3.5 Raumtemperatur? Ich habe jedenfalls nichts gefunden, dass die EnSikuMaV nochmalig verlängert oder durch eine andere Regelung ersetzt wurde.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin.


    Sehe ich auch so.

    Lediglich die gleichzeitg beschlossene Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV - gilt noch weiter.

    Zur EnSikuMaV habe ich keine Meldungen zu Verlängerungen gesehen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • :/ Mit dem Auslaufen der EnSikuMaV hat man bei uns jetzt die Heizperiode für beendet erklärt; und das bei Außentempperaturen unter 10°C.


    *SarkAn* Mit der EnSikuMaV hatte ich es drei Grad wärmer im Büro *SarkEnd*


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • :/ Mit dem Auslaufen der EnSikuMaV hat man bei uns jetzt die Heizperiode für beendet erklärt; und das bei Außentempperaturen unter 10°C.


    *SarkAn* Mit der EnSikuMaV hatte ich es drei Grad wärmer im Büro *SarkEnd*


    Gruß Frank

    Sollten jetzt nicht wieder die Standards nach ASR A3.5 gelten? Oder hattet ihr schon früher ein vorgegebenes Ende der Heizperiode mit zu kalten Büros im Frühling?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Nein,


    alles gut - War nur ausgefallen. Wartungsfirma war schon da.


    Ja, wir haben zwar feste Heizperioden, aber natürlich reagieren die Kollegen, wenn es draußen saukalt wird und regeln entsprechend nach oder schalten irgendeine Automatik an oder bauen einen Fluxkompensator ein - wie auch immer egal. Die Frostbeulen schweigen jetzt wieder.

    :)

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • und das bei Außentempperaturen unter 10°C.

    Also ich habe schon seit gefühlt einer Ewigkeit den Heizkörper im Büro auf Frostschutz gestellt. Ich arbeite im ÖD und da ist man so flott, dass einem warm wird. ;)

    Zudem ist der Heizkörper immer wenn ich ihn einschalte voller Luft und gluckert dann vor sich hin, so dass ich ihn immer erst entlüften muss um Ruhe zu haben. Anscheinend bin ich hier die Entlüftungsstation der Fernwärme von Stuttgart.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Du hast einfach zuviel Gas oder Luft in deinem System. Mal kräftig furzen, dann geht es wieder.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin.


    Sehe ich auch so.

    Lediglich die gleichzeitg beschlossene Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV - gilt noch weiter.

    Zur EnSikuMaV habe ich keine Meldungen zu Verlängerungen gesehen.

    Die habe ich mir gleich mal ausgedruckt. Ich denke, die werde ich mal meinem Vermieter und die Nase halten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick