lt. DGUV geht das schon, siehe #94 Gassparen versus Raumtemperatur
Dann lies dir mal §6 Abs. 2 der entsprechenden Verordnung durch.
Die Ausnahmen gelten für Gehandicapte, Kinder, Kliniken, alte Menschen (auch auf Arbeit).
Aber nicht für jedermann.
So lese ich das.