Hello,
die ASR A4.4 besagt ja, dass bei bei Anwesenheit von männlichen und weiblichen Bewohnern dies bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen ist und dass in Unterkünften die Voraussetzungen für deren getrennte Unterbringung gegeben sein müssen.
Getrenntgeschlechtliche Paare sind hier offenbar nicht berücksichtigt. Wir gehen mal davon aus, dass diese nicht getrennt untergebracht werden möchten.
Wie würdet Ihr entscheiden?
LG
Klaus