Unterkünfte - Unterbringung von Paaren

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  • Hello,

    die ASR A4.4 besagt ja, dass bei bei Anwesenheit von männlichen und weiblichen Bewohnern dies bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen ist und dass in Unterkünften die Voraussetzungen für deren getrennte Unterbringung gegeben sein müssen.

    Getrenntgeschlechtliche Paare sind hier offenbar nicht berücksichtigt. Wir gehen mal davon aus, dass diese nicht getrennt untergebracht werden möchten.

    Wie würdet Ihr entscheiden? :/

    LG

    Klaus

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  • Vielleicht sollte ich noch ergänzen, dass es um eine Gefährdungsbeurteilung für einen Betrieb geht, der für seine MA alle Vorgaben einhalten möchte. Die Frage ist also ernst gemeint. Und in Richtung Rotlichtmilieu geht die Unterkunft übrigens auch nicht, falls jemand so was denken sollte.

    Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen. :)

  • Die erste Frage, die sich hier stellt, wie viele Personen sollen da in einem Raum untergebracht werden?

    Bei 2 Personen pro Raum dürftest auch Du auf eine gute Lösung kommen. Bei mehr als 2 Personen pro Raum würde ich geschlechtsidentisch aufteilen, also nach bisheriger Lesart einen Raum für Frauen und einen für Männer. Bei noch mehr Personen, dann eben die Raumanzahl erhöhen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die erste Frage, die sich hier stellt, wie viele Personen sollen da in einem Raum untergebracht werden?

    Bei 2 Personen pro Raum dürftest auch Du auf eine gute Lösung kommen. Bei mehr als 2 Personen pro Raum würde ich geschlechtsidentisch aufteilen, also nach bisheriger Lesart einen Raum für Frauen und einen für Männer. Bei noch mehr Personen, dann eben die Raumanzahl erhöhen.

    Sofern entsprechend Sanitärräume vorhanden sind.
    Sollten jedoch nur Etagen-Gemeinschaftsduschen zur Verfügung stehen, muss die Raumzuteilung etagenweise erfolgen.

    Ich will ja jetzt nicht das Gender-Schwein durch das Dorf treiben aber wie sieht es mit "denen" aus?

    Ein Kollege in meiner letzten Fa. war "Bio-Frau/Trans-Mann" und hat sich schon während der psychotherapeutischen Betreuungsphase (also lange vor der ersten Angleichungs-OP) in der Männerkaue umgezogen. - Das ist afaik als Teil des Prozesses geregelt.

    Bitte seht es mir nach wenn ich jetzt etwas unsachlich werde, wenn ich Frage: Darf sich ein Mettbrötchen mit einer Salatgurke das Zimmer teilen?!

    Was ich grade von einem Kollegen erfahre: Ein ihm bekannter Landwirt der Erntehelfer beschäftigt hat diese (natürlich) Geschlechtergetrennt untergebracht. - Weil sich aber natürlich Beziehungen entwickeln die ... äh ... auch "ausgel(i)ebt" werden hat er zwei alte Wohnwägen erworben, die als "Begegnungsräume" fungieren.
    Er hat übrigens ganz klar kommuniziert, das die Reinhaltung etc. den Nutzern obliegt und er sich da komplett heraus hält. Das klappt wohl ganz toll.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hallo zusammen,

    im Garten der Unterkunft wurde nun seitens der Bewohner ein aufblasbarer Pool aufgebaut- Seitenhöhe ca. 80 cm. Teilt jemand meine Bedenken wegen Ertrinkungsgefahr?

    Danke im Voraus und liebe Grüße,

    Klaus

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  • Moin Klaus


    ist der Pool ein Arbeitsplatz?


    Wenn jemand zu Hause einen Pool hat, interessiert dich das wahrscheinlich auch nicht.

    Man könnte natürlich MA sensibilisieren für gutes privates Verhalten, damit Arbeitskraft erhalten bleibt.
    manch AG erlauben MA z.B Sicherheitschuhe privat zu tragen, damit sie daheim keinen vermeidbaren Unfall haben.

    Aber wie weit willst du gehen…

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Ja natürlich,

    Baden gehört ja zum Job. Ich empfehle Schwimmflügelchen, Schwimmreifen, Schwimmnudeln etc. als PSA mit entsprechender Unterweisung und pro Schwimmer mindestens einen ausgebildeten Rettungsschwimmer. Ansonsten stehst Du mit einem Bein Im Knast. :rolleyes:

    Die DLRG sollte Minimum ein Rettungsboot vorhalten. Nicht vergessen, den Notausstieg ausreichend zu beleuchten, falls es zum Nachtschwimmen kommt.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Schwimmflügelchen

    :6:

    Bei der DLRG werden die nicht ohne Grund "Neckermann Ertrinkungshilfe" genannt...

    Nicht vergessen, den Notausstieg ausreichend zu beleuchten...

    Ich bin gedanklich bei einer aufsprengbaren Tür, welche bei Betätigung den Polt entwässer, Schwimmer durch Sogwirkung aus dem Pool entfernt und den Wasserspiegel auf ungefährliche 0,5mm absenkt...

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (21. Juli 2022 um 17:55)

  • Also im Deutschland muss da auf jeden Fall ein Schuld hin mit "Vom Beckenrand einspringen verboten!"

    Dann noch eine Beschriftung mit der Wassertiefe. Die Leiter in den Pool muss natürlich geprüft und in Ordnung sein. Sollte es keine Ein/Ausstiegshilfe in den Pool geben benötigt der Rand eine gelb schwarze und im 45° Winkel angebrachte Schraffur als Stolperstelle, die man vorsichtshalber mit dem entsprechenden Warnschild ergänzt. Wenn man schon dabei ist, um den Pool noch ein paar Warnschilder Rutschgefahr aufstellen. Zum Schluss dann noch das Schild "Benutzung auf eigene Gefahr." *IroAus*

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ASR A4.4
    5 Unterkünfte
    5.1 Anforderungen

    In Unterkünften dürfen keine Gegenstände und Arbeitsstoffe, insbesondere
    keine Gefahrstoffe, aufbewahrt werden, die nicht zur zweckentsprechenden
    Einrichtung dieser Räume gehören.

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  • Man darf von den Regelungen der ASR abweichen, wenn mindestens das gleich Schutzniveau gewährleistet wird (steht vorne drin). Wenn das Paar also privat eine gemeinsame Wohnung hat, spricht nichts gegen die gemeinsame Unterbringung.

    Zum Pool im Garten: der AG stellt eine Unterkunft zur Verfügung. Die muss auch nach der Arbeitszeit sicher sein, sieh § 823 BGB.

    Gruß vom Regelwerk

  • Zum Pool im Garten: der AG stellt eine Unterkunft zur Verfügung.

    Der Pool wird aber von den Nutzern der Unterkunft aufgestellt, also sind die auch für dessen Sicherheit verantwortlich, nicht der AG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Der Pool wird aber von den Nutzern der Unterkunft aufgestellt, also sind die auch für dessen Sicherheit verantwortlich, nicht der AG.

    Wenn der Pool durch einen Benutzer beschafft und aufgestellt wird, können andere dadurch gefährdet werden. Das gleiche gilt ja auch z.B. für Rauchen im Haus oder Basteln an der Elektrik. Wäre dann nicht die logische Konsequenz (auch unter Berücksichtigung der oben zitierten Textpassage), dass der AG für die Entfernung des Pools zu sorgen hat? :/

  • Nein, der AG ist außen vor. Er hat sein Objekt ja verkehrssicher überlassen. Die Nutzer haben eine Änderung vorgenommen und sind dafür verantwortlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nein, der AG ist außen vor. Er hat sein Objekt ja verkehrssicher überlassen. Die Nutzer haben eine Änderung vorgenommen und sind dafür verantwortlich.

    Da bin ich aber anderer Meinung, der AG hat für seine Bereiche z.B. Aufsichts, -Überwachungs- und Verkehrssicherungspflichten. Wenn ich Deiner Argumentation folgen würde, dann hieße das, es kann jeder AN tun und lassen was er will, der AG braucht sich auch um nichts mehr kümmern, da er ja dann nie eine Schuld hätte... Schuld hat dann immer der AN.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)