BSG, Urteil vom 31.03.2022 – B 2 U 13/20 R
"Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen
eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden."
http://sicherheitsmelder.de/xhtml/articlev…ebsbesichtigung
und
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ver…_U_13_20_R.html
Gruß
Simon Schmeisser