Pausenraum für Subunternehmen zur Verfügung stellen

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  • Hallo Zusammen, bei mir kam gerade die frage auf, ob man Subunternehmen Pausenräumlichkeiten zur Verfügung stellen muss. Ich konnte nichts finden (Klar ab 10 eigene MA inkl. LANs ist das Pflicht). Muss sowas über Werkverträge geregelt werden?

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  • Hallo, hier ein Auszug:

    Pausenraum: Kriterien nach ASR A4.2

    In ASR A4.2 werden die Bedingungen aufgelistet, unter denen ein Pausenraum bzw. -bereich erforderlich ist:

    • Pausenräume/-bereiche müssen unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter eingerichtet werden, wenn es aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit zwingend erforderlich ist, z. B. in allen Betrieben, in denen es sehr kalt, heiß, staubig, feucht oder schmutzig ist oder keine Sitzmöglichkeiten vorhanden sind oder wo ständig Kunden oder Besucher Zutritt haben (vgl. Abschn. 4.1 Abs. 3 ASR A 4.2).
    • Pausenräume/-bereiche müssen nicht eingerichtet werden, wenn die Mitarbeiter in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind, wo es während der Pausen keine arbeitsbedingten Störungen gibt.
    • Bei allen dazwischen einzustufenden Betrieben (das dürfte die Mehrzahl der produzierenden Betriebe sein) sind Pausenräume/-bereiche ab einer Belegschaftsstärke von 10 gleichzeitig anwesenden Personen vorgesehen. Dabei müssen Zeitarbeitnehmer berücksichtigt werden, aber keine Mitarbeiter, die max. 6 Stunden am Tag arbeiten oder die überwiegend im Außendienst tätig sind.

    Bei uns wird dies im Nachunternehmervertrag geregelt.

    Grüße

    :urlaub:

  • Hallo Zusammen, bei mir kam gerade die frage auf, ob man Subunternehmen Pausenräumlichkeiten zur Verfügung stellen muss. Ich konnte nichts finden (Klar ab 10 eigene MA inkl. LANs ist das Pflicht). Muss sowas über Werkverträge geregelt werden?

    Das sind ein paar Aussagen / Fakten zu wenig. Die Subunternehmen sind die im Rahmen eines Werkvertrages im Haus oder als im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung?

    Der Begriff Subunternehmer ist mir zu oberflächlich, hat keine Aussagekraft.

    Für MA mit Werkverträgen sehe ich diese Anforderung nicht, sofern das nicht über den Vertrag geregelt ist. Hier wäre dann ein Container oder eine Baubude zu stellen.

    ANüL ist das anders.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick