Prüfung von Hubgeräten und Liftern nach welcher UVV

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  • Hallo,

    wir betreiben bei uns im Betrieb Hublifter für Kleinladungsträger. Wie im Bild jetztdie Frage auf nach welcher Prüfung die UVV durchgeführt werden muss. Ich behaupte nach DGUV Vorschrift 55.

    Prüfpunkte müsste ich ja unter anderem aus der Bedienungsanleitung des Herstellers und der DGUV festlegen können. Oder habe ich hier einen Denkfehler? Die Firma die diese bisher prüft bezieht sich auf die DGUV 68 Flurförderzeuge. Was aus meiner sicht komplett Falsch ist. Vielleicht könnt ihr mal kurz sagen welche zählt.Viele Grüße*DueEi*

    lifter-bordolinea6-lrc200.jpg

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  • Bei den ganzen UVV- Prüfungen - egal nach welcher UVV- geht es eigentlich immer um dasselbe: Der Unternehmer soll alles, was an dem Gerät sicherheitsrelevant ist, regelmäßig prüfen, um sicherzustellen das das Gerät sicher betrieben werden kann.


    Die UVV fordert i.d.R nur, dass geprüft werden muss und gibt vielleicht Fristen vor und eine grobe Richtung in die man schauen soll. In den DAs zur UVV (wenn es sie denn gibt) wird das noch ein wenig konkretisiert. Die DAs sind aber schon nicht mehr verbindlich, sondern gelten als "Stand der Technik", der berücksichtigt, aber nicht zwingend umgesetzt werden muss.


    Auf der anderne Seite gibt es die Betriebssicherheitsverordnung, die auch Aussagen zur Prüfung von Arbeitsmitteln macht und die als staatliches Recht verbindlich ist.


    Und da steht drin, dass der Betreiber im Rahmen der Gefährdungsburteilung Prüfkriterien und -fristen festlegt.

    Der Gang der Dinge zur Festlegung der Prüfung ist also, dass ich auf die Gefährdungsfaktoren beim Einsatz des Gerätes schaue, die sicherheitsrelevanten Komponenten identifiziere und diese dann prüfe.


    Da ist die Bedienungsanleitung die eine wichtige Quelle und das SIfa-Wissen eine andere.


    Bei dem dem gezeigten Gerät würde ich mich fragen (Wenn es nicht eh schon in der Bedienungsanleitung drinsteht):

    Was verhindert, dass die Last abstürzt?

    Was verhindert, das das Teil umkippt?

    Wie ist sichergestellt, das Lastgrenzen eingehalten werden -gibt es da Sensoren oder muss der Bediener da selbst drauf achten?

    Sind Bremsen vorhanden und i.O., die Räder gängig?

    Struktur (Schweißnähte Verschraubungen, Versteifungen) i.O.?

    Wenn das Teil kraftbetrieben ist

    Gibt es kontrolliert bewegte Teile, die vielleicht durch eine Abdeckung gesichert sind?

    Gibt es einen Sicherheitsschalter, falls ich die Abdeckung im laufenden Betrieb öffne?

    Kann ich das überhaupt ohne Werkzeug?

    etc.


    Die sicherheitsrelevanten Komponenten müsste dann alles durch eine befähigte Person (z.B. eingewiesener Nutzer, Hersteller, beauftragte Person mit entsprechender Quali) regelmäßig geprüft werden


    Einfach mal anfangen und wenn konkrete(re) Fragen auftauchen noch mal hier im Forum nachfragen.

  • Moin Nina,


    ein ähnliches Thema hatten wir vor Kurzem hier. Dass es sich hier um ein Hubgerät handelt dürfte unstrittig sein. Das wäre dann die DGUV 55. Die Frage ist, ob es sich hier um ein FFZ handelt, dann wären wir bei der DGUV 68. Dann wühlen wir uns doch stumpf durch die DGUV 68:

    Zitat von §1 (2) DGUV 68

    Geltungsbereich:
    Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für Flurförderzeuge mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk ohne Hubeinrichtung.

    Eine Hubeinrichtung ist zweifelsohne vorhanden. Ist Dein Hublifter fahrbar und frei lenkbar? Dann wäre es ein FFZ und damit DGUV 68.

    Falls Dein Hublifter keine Räder hat, ist er automatisch aus der DGUV 68 raus.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ob §2 DGUV 68 Abs. 1 Punkt 2 erfüllt ist, ergibt sich aus dem "bestimmungsgemäßen Gebrauch".


    Sollte das Gerät Räder haben (um ortsflexibel eingesetzt werden zu können) aber nicht zum Transport in der Ebene vorgesehen sein, ist es, trotz Rädern, kein FFZ.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Danke für die Rückmeldung. So hätte ich das auch behauptet. Allerdings wurde mir gesagt die "Fachfirma" die das prüft weis was sie tut und ich solle nicht gleich alles in Frage stellen als neue SiFa....

    LG

  • Danke für die Rückmeldung. So hätte ich das auch behauptet. Allerdings wurde mir gesagt die "Fachfirma" die das prüft weis was sie tut und ich solle nicht gleich alles in Frage stellen als neue SiFa....

    LG

    Eventuell sparst Du der Firma grade Geld, weil es bisher eben niemand hinterfragt hat! :/;)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hallo Nina,


    mit der These "... Fachfirmen wissen was sie tun...." lehnt sich jemand aber sehr weit aus dem Fenster.

    Ich habe (in ca. 30 Berufsjahren) viele gegenteilige Erfahrungen gemacht - bekäme wunde Finger beim Niederschreiben.


    Ist schon richtig, wenn du dein Wissen von der Basis her aufbaust - denn "neue Besen fegen gut".


    mfg

    Uwe

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  • ... ich solle nicht gleich alles in Frage stellen als neue SiFa....

    Gerade als neue SiFa sollte man alles in Frage stellen, denn oft genug haben sich Routinen eingebürgert, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.

    Bei den Fachfirmen gibt es genügend "Flachpfeifen" die gegen fast alle Regeln einer ordentlichen Arbeit verstoßen.

    Wenn dann noch kommt "Das haben wir schon immer so gemacht." müssen die Alarmglocken leuten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Eventuell sparst Du der Firma grade Geld, weil es bisher eben niemand hinterfragt hat! :/;)

    Leider haben wir effektiv eine "Fach"firma bezahlt die eine UVV nach DGUV 68 macht auf meine Frage "Was den bitte der Fahrerstand ist an dem Gerät ist?", wurde mir gesagt ist nicht vorhanden im Protokoll stand aber "in Ordnung" genauso Hydraulik in Ordnung im Gerät befindet sich aber keine Hydraulik. Auf dem Protokoll steht "Zur Kenntnis genommen durch de Betreiber oder seinen Beauftragten" unterschrieben hat die Team Assistentin welche die Bestellung ausgelöst hat..... muss ich mehr sagen :wacko:

    Einmal editiert, zuletzt von Nina F. ()