Hallo,
wir betreiben bei uns im Betrieb Hublifter für Kleinladungsträger. Wie im Bild jetztdie Frage auf nach welcher Prüfung die UVV durchgeführt werden muss. Ich behaupte nach DGUV Vorschrift 55.
Prüfpunkte müsste ich ja unter anderem aus der Bedienungsanleitung des Herstellers und der DGUV festlegen können. Oder habe ich hier einen Denkfehler? Die Firma die diese bisher prüft bezieht sich auf die DGUV 68 Flurförderzeuge. Was aus meiner sicht komplett Falsch ist. Vielleicht könnt ihr mal kurz sagen welche zählt.Viele Grüße