Können der Brandschutzhelfer und der Evakuierungshelfer eine Person sein

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  • Moin moin liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe ein Frage, die sich stellte aufgrund einer Begehung. Können der Brandschutzhelfer und der Evakuierungshelfer eine Person sein ?

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  • Hallo,

    ist letztlich eine Frage der Brandschutzorganisation und

    Aufgaben.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Laut meinen Brandschutzhelfer Kurs vor kurzem, hiess es es sollte besser nicht Ein- und Dieselbe Person sein. Der Grund dafür: Der Brandschutzhelfer hilft Maßnahmen gegen den Brand zu verwirklichen (bestes Beispiel: Feuerlöscher benutzen). Während der Evakuierungshelfer z.B. parallel alle Leute aus dem Betrieb bekommen soll.

    Wogegen gegenteilig auf meinem Handbuch sogar steht "Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfer", was wiederum für eine Person sprechen könnte.

    Wikipedia wiederum sagt:

    Zitat
    Die Funktion des Evakuierungshelfers ist parallel zum Brandschutzhelfer zu sehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von kleyan (27. Juni 2022 um 20:08) aus folgendem Grund: Wikipedia Nachtrag

  • Hallo,

    da haben Sie Recht. Mit pauschalen Aussagen kommt man hier,

    meiner Meinung nach nicht weiter. Da doch die Frage gemeinsam

    oder getrennt, man schon beim Punkt der Mitarbeiterzahl abhängig

    machen muss. Habe ich genug Mitarbeiter/innen um die Pflicht

    Brandschutzhelfer und gesondert Evakuierungshelfer, erfüllen zu

    können? Und das bei Berücksichtigung von Krankheit, Urlaub,

    Fortbildungen etc.?

    Gerade hier wird diese Frage der Unterscheidung schon in vielen

    Unternehmen erledigt sein. Es kann aber durchaus Fälle geben,

    wo man es für sinnvoll erachten kann. Spontan würde mir hier

    eine Versammlungsstätte zum Beispiel einfallen.

    Man kann natürlich aber auch sagen: Ich habe mindestens 5

    Prozent Brandschutzhelfer "im Dienst". Nicht alle davon werden

    einen Versuch der Erstbrandbekämpfung unternehmen.

    Dementsprechend habe ich auch Raum, damit die BSH Aufgaben

    wie die Evakuierung wahrnehmen können. Man kann dieses

    Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Und wird

    jeweils gute Argumente dafür, aber auch dagegen finden. Letztlich

    muss man vor Ort prüfen, ob es überhaupt -theoretisch- umsetzbar

    wäre.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Beide sind schriftlich zu bestellen. Die Bestellung beinhaltet das Aufgabengebiet der Helfer.

    Unter der Prämisse, dass Eigenschutz immer Vorrang hat, unterweise ich auch dem Brandschutzhelfer, dass er seinen Bereich auf eine vollständige Evakuierung hin zu prüfen hat. Der bekämpfende Brandschutz hat bei uns "keine Priorität". Hängt auch ein wenig mit der Gebäudesituation zusammen.

    Von daher haben wir eigentlich Evakuierungshelfer mit einer Brandschutzhelferausbildung.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Beide sind schriftlich zu bestellen. Die Bestellung beinhaltet das Aufgabengebiet der Helfer.

    Unter der Prämisse, dass Eigenschutz immer Vorrang hat, unterweise ich auch dem Brandschutzhelfer, dass er seinen Bereich auf eine vollständige Evakuierung hin zu prüfen hat. Der bekämpfende Brandschutz hat bei uns "keine Priorität". Hängt auch ein wenig mit der Gebäudesituation zusammen.

    Von daher haben wir eigentlich Evakuierungshelfer mit einer Brandschutzhelferausbildung.

    Hast du eine Quelle für die Forderung einer schriftlichen Bestellung?

    §10 des ArbSchG fordert lediglich eine Benennung der Helfer.

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  • Hallo,

    zwingend ist das nicht, es empfiehlt sich aber.

    Gruß

    Simon Schmeisser

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  • Hast du eine Quelle für die Forderung einer schriftlichen Bestellung?

    §10 des ArbSchG fordert lediglich eine Benennung der Helfer.

    nun, für mich heißt schriftliche Benennung lediglich die Veröffentlichung der Namen im hauseigenen Intranet oder anderswie / -wo.

    Da ich aber gern den Mitarbeitern Ihre Aufgaben mitteile / zukommen lasse, ist eine schriftliche Bestellung unabdingbar. Mit der Unterschrift der "Helfer" bestätigen diese, dass sie die Aufgaben annehmen und verstanden haben, was im Notfall zu tun ist.

    Dann können Sätze wie: das habe ich nicht gewusst, nicht fallen. Natürlich dürfen Unterweisungen und Übungen nicht fehlen.

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    Gruß Mick

  • Hallo,

    wobei: In der ASR A2.2 steht: "benennen"

    in der DGUV-Information 205-023 steht: "bestellen"

    Ob man jetzt tatsächlich ein eigenes Formular dafür

    verwendet oder nicht, muss man selbst entscheiden.

    Vor Jahren gab es von der VBG eine CD zum Brandschutzhelfer,

    diese hatte -wenn ich mich jetzt nicht ganz täusche- auch

    einen Vordruck für eine Bestellung.

    Letztlich ist die Arbeitsgrundlage die BSO. Und in den meisten

    Fällen wird es hier zwischen den BSH auch keine unter-

    schiedlichen Aufgaben geben. Daher könnte man es auch

    darauf beschränken, in dem man sich die Übersendung/

    Übergabe der BSO als Arbeitsgrundlage für den BSH

    schriftlich bestätigen lässt oder die Übersendung per

    Mail schriftlich dokumentiert.

    Gruß

    Simon Schmeisser

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  • In Teil C sind die Aufgaben auch aufgeführt. Klar. Wir sind halt auch eine "Behörde".

    Formalismus ist eine leichte Aufgabe für uns.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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