ständiges laufen/stehen auf Betönboden

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Ha das käme dann einer kompletten Ausbildung zum Ing. in sämtlichen technischen Bereichen gleich :wacko:.

    Meine Schwerpunkte sind hier eigentlich Palettenschwerlastregale, Leitern und Tritte und Arbeitsmittel die mir auch dank wenig Fachlektüre ziemlich zu schaffen machen (was ist erlaubt, was fällt alles unter zu prüfende Arbeitsmittel, Richtlinien bei Reparaturen, ....||) und da ich der einzige bin, der Rest eigentlich auch. Mal schaun das ich ein paar Lehrgänge dazu genehmigt bekomm.

    Komm aber gern auf das Angebot zurück!
    Gruß

    Kai

  • ANZEIGE
  • Leitern und Tritte

    Ach, damit kann man auch einige erschrecken.


    Ich: Sie haben da aber eine schöne Stehleiter mit Sprossen.

    Techniker: Ja, das ist eine super Aluleiter.

    Ich: Nur im gewerblichen Einsatz nicht mehr erlaubt!

    Techniker: =O

    Tage darauf entdecke ich in vielen Räumen neue Stehleitern mit Stufen.

    Ich: Nette Stehleitern, jetzt mit Stufen

    Techniker: Ja, die sind doch erlaubt 8)

    Ich: Darauf dürfen sie ausnahmsweise arbeiten, aber nicht davon auf höhere Bereiche Übersteigen.

    Techniker: =O

    Ich: Wenn sie übersteigen wollen, sollten Sie sich eine Anlegeleiter zulegen. Tipp: die sollte mindestens 1m über den Umstiegspunkt hinaus ragen. Toll wäre, wenn man dort durch die Holme durchsteigen könnte und die Leiter oben eingehängt werden kann.:thumbup:

    Techniker: :evil:||

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AxelS :44: Fieser Möpp

    Ach Du schei........! Majestätsbeleidigung. =O

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Majestätsbeleidigung.

    Eine Krone bekommen wir ja irgendwann in absehbarer Zukunft aufs Dach.

    Fieser Möpp

    Wenn der Techniker wüsste, dass mir aufgefallen ist, dass seine neuen Leitern weder geprüft noch inventarisiert sind. Den Leiternprüfer habe ich schon auf den Mangel hingewiesen, mal sehen was er daraus macht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • AxelS

    bezüglich inventarisieren von Arbeitsmittel, von meiner SiFa hab ich ein paar Excellisten mit Vorlagen bekommen hab aber überhaupt keinen Dunst was oder wie geschweigen in welchem Prüfintervall aufgeführt werden muss, gibt es da im Inet ein kostengünstiges Programm was ich mir zulegen kann?

    Als nicht bestellter und eingewiesener Leiternprüfer bekomm ich immer wieder gesagt ist zu teuer braucht nicht funktioniert auch so, vom Vorgesetzten. Bekommen von mir dann natürlich auch keinen Prüfaufkleber was dann wieder die SiFa ankreidet wird bei der nächsten Begehung (schlechte bis gar keine Wirkung der Rollenbremse bei Podestleitern).

    Hab ich da irgendwie irgendwo eine Chance an meinem VG was vorbei zu drücken?
    Gruß Kai

  • was oder wie geschweigen in welchem Prüfintervall aufgeführt werden muss

    Das ist der Gefährdungsbeurteilung zu entnehmen. Bei uns, bei üblichem Umgang außerhalb von Baustellen, haben wir eine Frist von 2 Jahren festgelegt für Leitern und Tritte. Im Baustellenbereich sollte die Frist verkürzt werden, da dort häufiger mit Schäden zu rechnen ist.

    Hab ich da irgendwie irgendwo eine Chance an meinem VG was vorbei zu drücken?

    Nicht durchgeführte Prüfungen wären ein Verstoß gegen §4 BetrSichV und somit eine Ordnungswidrigkeit nach §22 BetrSichV, welche über §25 Abs.1 Nr.1 ArbSchG geahndet werden kann. Bußgeld bis 5000 €. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu so einem Bußgeld kommt, halte ich für relativ gering.

    Kommt es allerdings zu einem Arbeitsunfall durch Sturz von der Leiter und es wird dabei festgestellt, dass die Leiternprüfung systematisch nicht durchgeführt wurde kommt man Richtung Straftat entsprechend §26 Nr. 2 ArbSchG was Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr bedeutet. Hier können die Aufsichtsorgane dann den Vorgesetzten greifen. Eine weitere Folge wäre die Regressnahme der Sozialversicherung (BG/ Unfallkasse), die dann die Kosten der Heilbehandlung dem Betrieb in Rechnung stellen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • bezüglich inventarisieren von Arbeitsmittel, von meiner SiFa hab ich ein paar Excellisten mit Vorlagen bekommen hab aber überhaupt keinen Dunst was oder wie geschweigen in welchem Prüfintervall aufgeführt werden muss, [...]

    Ich finde, die Prüfliste der BG RCI gibt einen ganz guten Überblick - nicht nur fürs Labor - was es so alles an prüfpflichtigen Arbeitsmitteln gibt, zu typischen Fristen, Vorschriften, Anforderungen an Prüfer:

    https://www.bgrci.de/fachwisse…ilfen/pruefungen-im-labor


    Und wie Axel schon schrieb: Eigentlich muss das was, wie und wann in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.


    zu Leitern - die DGUV Information 208-016 ist frisch letzten Sommer neu überarbeitet und sollte weiterhelfen.

  • Danke Mankei  AxelS
    für eure hilfreichen Beiträge.

    Da das hier mittlerweile stark off topic ist, mach ich hier erstmal Sendepause und versuch mich mal durch die ganzen Post zu schlängeln.
    Vielen Dank für eure Hilfsbereitschaft macht weiter so!
    Gruß

    Kai

  • ANZEIGE