Arbeitsunfall oder Wegeunfall?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    schon Mal vorweg, ich weiss, dass Arbeitsunfälle und Wegeunfälle gleich versichert sind. Trotzdem hier meine Frage, weil der Betriebsrat hier genauer nachgefragt hat:

    Ein Mitarbeiter fährt von der Dienststelle mit seinem privaten Fahrrad zu einem Geschäftsessen. Auf dem Weg dahin, hat er einen Unfall (nichts schlimmes). Handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall oder um einen Wegeunfall?

    Ich denke der BR will das so genau wissen, weil bei einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber dazu auffordern könnte, Präventivmaßnahmen zu veranlassen.

    Wenn ihr auch noch tolle Quellen dazu habt, gerne her damit!

    Laut der Quelle wäre es ein Wegeunfall:

    https://www.dguv.de/de/praevention…d%20zur%C3%BCck.

    Laut der Quelle wäre es ein Arbeitsunfall:

    https://www.bg-verkehr.de/versicherung-l…-und-wegeunfall


    Was meint / wisst ihr darüber?

    Viele sonnige Grüße!

  • ANZEIGE
  • Ich würde das als Arbeitsunfall verstehen. Würde er vom Geschäftsessen nach Hause fahren, wäre es für mich ein Wegeunfall. Dienstreisen würde ich dann bei Arbeitsunfall einreihen.

    Ist aber nur meine persönliche Meinung 8)

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Moin,

    unter Deinem Link der DGUV steht folgendes:

    Als Wegeunfall werden Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (dem so genannten "Ort der versicherten Tätigkeit") bezeichnet.

    Daher würde ich das als Arbeitsunfall ansehen. Denn er kommt nicht oder fährt zu seiner Wohnung.

    In den Augen der BG wird das bestimmt als Wegeunfall gewertet.

  • Für mich wäre es ein Arbeitsunfall. Präventivmaßnahme: statt mit dem Fahrrad einfach mit dem Auto zum Geschäftsessen fahren. Das reduziert die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Unfalls gewaltig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • mit seinem privaten Fahrrad

    Ist er auf Weisung des Arbeitgebers mit dem privaten Fahrrad gefahren ?


    Für mich ist es auch ein Arbeitsunfall.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Bei geschäftlichen Fahrten, z.B. für Montage oder Lieferung, handelt es sich um Betriebswege. Sie sind Teil der Arbeit. Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist auch hier die Handlungstendenz der Versicherten. So ist ein Teil einer Geschäftsfahrt mit einer eigenwirtschaftlichen Handlungstendenz, wie beispielsweise ein Umweg wegen einer privaten Besorgung, nicht versichert.

    Also nach m.E. Arbeitsunfall.


    Essenskauf oder -aufnahme außerhalb der Arbeitsstätte

    Macht sich eine Person beispielsweise auf den Weg zu einem Kiosk außerhalb der Arbeitsstätte, um dort etwas zu essen oder Essen zu kaufen, dann sind Hin- und Rückweg versichert. Für den Kauf gilt dies, wenn die Nahrungsmittel für den alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz bestimmt sind. Versichert sind auch hier die Wege, nicht der Aufenthalt am Ort des Nahrungskaufs beziehungsweise das Betreten des Kiosks.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von ReiseSiFa (20. Juni 2022 um 12:38)

  • Hi,

    ist ein wenig "schwammig". Geschäftsessen heißt er muss dahin kommen wäre = angeordnet = Arbeitsauftrag. Wenn er nur dort hinkommen "kann", es ihm also freigestellt ist, kann sich die BG da ganz schnell rausreden (keine versicherte Tätigkeit) da privatwirtschaftlich).

    Aber wenn es ein ganz offizielles Essen mit Verpflichtung der Anwesenheit ist, wäre es aus meiner Sicht ein Arbeitsunfall.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Ich hab auch eine Meinung dazu.

    Wenn das Geschäftsessen innerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfindet, dann sehe ich es als Arbeitsunfall.

    Ist das Geschäftsessen ausserhalb der üblichen Arbeitszeit, wird der Beginn des Geschäftsessen sogar mit Mehrarbeit überbrückt um anschliessend direkt dort hin zu fahren, dann sehe ich es als Wegeunfall.

    Ausser die Fahrtzeit wird bezahlt, dann doch wieder Arbeitsunfall.

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

  • ANZEIGE
  • ...auch wieder seeeehr schöne Diskussion....

    Meine Antwort an den BR wäre: "Ganz klar, Arbeitsunfall! ...könnte allerdings auch ein Wegeunfall sein."

    Du wirst hier keine gültige Aussage tätigen können, da es auch hier wieder eine Einzelfallentscheidung ist.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo

    Ich empfehle auch hier einen Blick ins Regelwerk, hier das SGB 7. Dort finden wir die Definition des Arbeitsunfalls (§8) und stellen fest: was gemeinhin als "Wegeunfall" bezeichnet wird, ist eigentlich auch ein Arbeitsunfall. Die Unterscheidung ist daher nicht fachlich begründet und damit unnötig, wird aber oft gemacht. Als "Wegeunfall" werden dann Unfälle bezeichnet, die zwischen Wohnung und Ort der versicherten Tätigkeit stattfinden. Da der Versicherte hier von der Dienststelle losfährt, passt diese Bezeichnung hier nicht.

    Entscheidend ist die Frage, ob das Geschäftsessen eine versicherte Tätigkeit ist. Das lässt sich so pauschal nicht beantworten.

    Gruß vom Regelwerk

    Einmal editiert, zuletzt von Regelwerk (22. Juni 2022 um 14:21)