Schutzbrillen mit Korrekturgläsern

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  • Hallo RKKV,


    grundsätzlich bei arbeiten , bei denen die Gefahr besteht, dass Etwas ins Auge gelangen kann.

    ( bohren, drehen ,flexen etc.) Aber auch beim Umgang mit Chemikalien oder bei Renigungsarbeiten.

    Um es genau zu bestimmen muss eine GBU für die unterschiedlichen Tätigkeiten durchgeführt werden.


    Ich persönlich habe mit UVEX Brillen gute Erfahrungen gemacht. Kosten ca.100-150 € je Brille .


    Gruß ASM10

  • Hallo ASM10,


    was die Gbu angeht, hast du natürlich recht.

    Aber ich habe z.B. noch nie medizinisches Personal gesehen, dass z.B. beim Punktieren, Injizieren oder Blutentnehmen Schutzbrille (und dann mit Korrekturgläsern) trägt, obwohl ja eine Gefährdung durch "Spritzer" nach TRBA 250 möglich/bekannt ist.

    Gruß Roland

    Einmal editiert, zuletzt von RKKV ()

  • Bei Schutzbrillen mit Korrekturgläsern ist die Frage "Wer bezahlt?" oftmals der Scheideweg. Brillenträger fragen schon oft nach soetwas, aber der Einsatzzweck gibt es in der GB nicht als "Muss" her.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Schutzbrillen mit Korrekturgläsern werden bei uns bei allen Tätigkeiten verwendet, bei denen auch normale Schutzbrillen getragen werden müssen.


    Als Brillenträger weiß ich wie unbequem und unpraktisch Überbrillen sind und biete deshalb unseren Mitarbeitern die Option an. Unsere Geschäftsführung steht diesem Thema zum Glück auch sehr offen gegenüber.

    Grüße,

    Andreas


    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

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  • Hallo ASM10,


    was die Gbu angeht, hast du natürlich recht.

    Aber ich habe z.B. noch nie medizinisches Personal gesehen, dass z.B. beim Punktieren, Injizieren oder Blutentnehmen Schutzbrille (und dann mit Korrekturgläsern) trägt, obwohl ja eine Gefährdung durch "Spritzer" nach TRBA 250 möglich/bekannt ist.

    ...das könnte daran liegen, dass es einen Unterschied zwischen der Arbeit von medizinischem Fachpersonal und Splatterfilmen gibt! 😅🤣😅


    Kleiner Scherz...


    Genau DAS zu beurteilen ist eben Sinn der GB. Ich sehe hier ebenfalls zwar kein "Null", aber auch kein signifikantes Risiko.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • dass z.B. beim Punktieren, Injizieren oder Blutentnehmen Schutzbrille (und dann mit Korrekturgläsern) trägt, obwohl ja eine Gefährdung durch "Spritzer" nach TRBA 250 möglich/bekannt ist.

    Die TRBA gibt ja auch einige eindeutige Beispiele wo Augenschutz notwendig ist: "

    – operativen Eingriffen, z.B. in der Gefäßchirurgie, in der Orthopädie (Fräsarbeiten an Knochen),

    – endoskopischen Untersuchungsverfahren,

    – Punktionen von Arterien,

    – Intubationen, Extubationen, Trachealkanülenpflege und –wechsel,

    – zahnärztlichen Tätigkeiten, wie Zahnsteinentfernen mit Ultraschall,

    – Reinigung kontaminierter Instrumente von Hand oder mit Ultraschall,

    – Tätigkeiten in der Pathologie, z.B. bei Arbeiten mit handgeführten Arbeitsmitteln oder bei der Kompression des Brustkorbes des Verstorbenen durch Anheben und Umlagern."


    Klassische Blutentnahme ist nicht genannt, auch übliche Injektionen nicht. Somit dürfte im medizinischen Alltag eine Schutzbrille nur in relativ wenigen Bereichen notwendig sein.


    ist die Frage "Wer bezahlt?" oftmals der Scheideweg.

    Dazu gibt es ja eine klare gesetzliche Regelung.

    aber der Einsatzzweck gibt es in der GB nicht als "Muss" her.

    Spätestens, wenn die Schutzbrille nicht nur gelegentlich und kurzzeitig getragen werden muss, würde ich da ein "MUSS" erkennen. Eine Überbrille stellt immer eine Belastung dar, die nur bei seltenem und kurzem Einsatz zu tolerieren ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Da stimme ich dir voll und ganz zu. Dein Zusatz ist nicht gegeben, deshalb meine Formulierung.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Bei uns bekommen alle Mitarbeiter, die Brillenträger sind und mit Chemikalien arbeiten Schutzbrillen in Sehstärke. Sobald sie fest übernommen werden. In der Probezeit müssen die mit Überbrillen leben.


    Wir haben da ein recht gutes Arrangement mit einem örtlichen Optiker. Mist Uvex-Brillen aber auch andere.

    Kosten: 150-180 Euro normale Brille, bis zu 350 Euro Gleichtsichtbille.


    Bei signifikanten Änderungen der Sehstärke werden auch Ersatzbrillen bezahlt, wenn es nicht zu oft ist.


    Das klappt eigentlich ganz gut.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo zusammen,

    Bin 6 Jahre bei einem US Unternehmen tätig gewesen, da ist die GBU nicht erforderlich gewesen. Alle Mitarbeiter haben auf dem Werksgelände eine Schutzbrille getragen. Über die Sinnhaftigkeit kann man streiten, aber verkehrt ist es nicht gewesen. Augenverletzungen = 0


    Gruß ASM10

  • Ich habe gerade auch noch etwas in der DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" gefunden, dass mir eine gute Grundlage für die Gbu bietet:


    3.1.2.2 Korrektionsschutzbrillen
    Handelsübliche Korrektionsbrillen haben keine Schutzwirkung. Deshalb muss der
    Unternehmer auch fehlsichtigen Versicherten geeigneten Augenschutz zur Verfügung
    stellen.
    Für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten können z.B. Korb-, Überbrillen oder
    Visiere getragen werden.
    Kombinationen mit Korb- oder Überbrillen neigen allerdings zum Beschla-
    gen, können dadurch zu zusätzlichen Gefährdungen führen und werden
    deshalb erfahrungsgemäß oft abgelehnt. Außerdem verursachen derartige
    Kombinationen oft Doppelbilder oder Spiegelungen.
    Daher wird der Einsatz von Korrektionsschutzbrillen empfohlen, da sie Schutzfunktion
    und korrigierende Wirkung vereinen.
    Korrektionsschutzbrillen werden erfahrungsgemäß von den betroffenen
    Versicherten problemlos getragen und darüber hinaus regelmäßig besser
    gepflegt. In der Anschaffung ist dieser Augenschutz zwar teurer, dies
    gleicht sich allerdings in fast allen Fällen durch die erheblich längere
    Benutzungsdauer aus.

    Gruß Roland

  • MichaelD: Da hattet Ihr Glück,


    trotz der Brillen, Unterweisung und Vorführung wie man die Trägt, und wann die nicht ausreichend sind, passieren noch einige Vorfälle/Unfälle mit (zum Glück leichten, Augenverletzungen (Reizungen).

    Das liegt aber dann eher am Verhalten der Mitarbeiter. Man legt den Kopf nicht total schräg, um sich etwas anzusehen, wenn man den Hahn öffnet, man öffnet keine unter Druck stehende Pumpe usw.

    Daher müssen die jetzt an einigigen Stellen, bei einigen Tätigkeiten Visiere tragen.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Bei uns (Gießerei) besteht auch eine generelle Brillenpflicht. Daher bieten wir unseren MA die eine Korrektionsbrille benötigen diese auch als Korrektionsschutzbrille an.

    Wir arbeiten mir der Fa. Infield zusammen und sind ganz zufrieden.

    VG

    André

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  • Hallo,


    bei uns im Produktabfüllenden Betrieb ist eine Schutzbrille Pflicht, wenn Glasbruch beseitigt werden muss.

    Wir haben gute Erfahrungen mit der Firma Infield gemacht.

    Diese bieten übrigens auch einen guten angepassten Gehörschutz an.


    VG

    *SarkAn* tägliche Arbeitszeit *SarkEnd*

  • Moin,


    bei uns besteht in allen Bereichen der Produktion und Läger ausnahmslos eine Schutzbrillenpflicht. Es gibt auf dem Gelände markierte Wege, auf denen keine pSA getragen werden muss. Außerhalb der Markierungen und in den Hallen befindet man sich im "Chemiebereich" und da ist pSA zwingend anzulegen, u.a. die Schutzbrille. Dies gilt für alle AN, Besucher und Kontraktoren.


    Für Mitarbeiter, die eine Korrektur benötigen werden über UVEX und Fielmann Brillen bereitgestellt, bzw. hergestellt. Die Kosten übernimmt der AG.


    Bis dato keine Unfälle mit Augenverletzungen. |?