Hallo Forum,
bei uns ist die Frage entbrannt wer die "Liste der Beauftragten" führt. Ich kenne es klassisch als HR Thema,
wie wird es bei Euch in der Praxis gelebt?
Grüße
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Forum,
bei uns ist die Frage entbrannt wer die "Liste der Beauftragten" führt. Ich kenne es klassisch als HR Thema,
wie wird es bei Euch in der Praxis gelebt?
Grüße
Hi, ja, wir haben mittlerweile auch eine Zentral geführte Liste. Diese wird monatlich über HR aktualisiert und steht jedem zum Download bereit.
Früher habe ich das selbst in einer Excel Datei gemacht. Da aber Schulungen nicht zentral liefen, ist da viel an mir vorbeigegangen bzw. zu spät angekommen.
Die jetzige Lösung ist auf jeden Fall besser.
Gruß
Peter
Wir haben so eine Art Mitarbeiter Matrix, da findet sich so einiges auch die Beauftragten geführt durch HR und Sifa
Bei uns pflegt die Organisationsabteilung die Liste für die Geschäftsführung.
Die Liste wird zur Übersicht über erforderliche Beauftragungen geführt: Haben wir alle erforderlichen Beauftragungen und sind die Positionen besetzt?
Es gibt keine Verknüpfung zur Personalentwicklung oder Mitarbeiterqualifizierung.
Bei uns mache ich als Sifa das. Es geht auch nur um wenige Leute.
Wenn sich etwas ändert, melde ich dem QMB die neuen Namen und der pflegt sie in sein Organigramm des Unternehmens ein.
Es geht auch nur um wenige Leute.
bei uns....
Das sollten alle gewesen sein......
Bei uns mache ich als Sifa das, sonst gäbe es die Liste immer noch nicht.
"Liste der Beauftragten"
Welche Beauftragten sollen denn in der Liste stehen und wozu?
Bei uns gibt es da mehrere Listen z.B. der SiBe und Brandschutzhelfer, die werden von der Organisationsabteilung geführt. Andere Beauftragte sind formal von der Geschäftsführung bestellt, da gibt es meines Wissens nach keine Liste. Und dann gibt es noch beauftragte Personen wie z.B. Flurförderzeugführer, die vom Vorgesetzten des Bereiches entsprechend beauftragt sind und somit dürfte dort die Liste geführt werden, oder auch nicht.
wir haben mittlerweile auch eine Zentral geführte Liste. Diese wird monatlich über HR aktualisiert und steht jedem zum Download bereit.
Früher habe ich das selbst in einer Excel Datei gemacht
so ist es bei mir auch.
Bei uns mach ich das. Ist allerdings bei 65 Beschäftigten ein relativ überschaubarer Aufwand.
und steht jedem zum Download bereit.
Was sagt der Datenschutzbeauftragte dazu?
Was sagt der Datenschutzbeauftragte dazu?
Interessante Frage in diesem Zusammenhang. Die Ersthelfer beispielsweise sollten doch ausdrücklich publiziert werden. Es ergibt keinen Sinn, wenn die Namen wegen des Datenschutzes nicht öffentlich gemacht werden dürfen.
Was wäre denn die datenschutzkonforme Alternative?
Interessante Frage in diesem Zusammenhang. Die Ersthelfer beispielsweise sollten doch ausdrücklich publiziert werden.
meiner Meinung nach sollten alle Beauftragten bekannt sein..... damit Beschäftigte wissen an wen sie sich wenden können
....ich sehe das so.
Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages haben beide Seiten gewisse Pflichten. Der AG im Sinne der Umsetzung der Führsorgepflicht. Und da muss allen Beteiligten bekannt sein WER und WO er zu finden ist (der Beauftragte). Alles andere ist übertriebene Gesetztes-Dienerei.
Aber das soll jeder für sich entscheiden.
VG Reinhard
Liste der Beauftragten
Die DIN 45001 fordert , dass " Verantwortlichkeiten und Befugnisse relevanter Rollen" zugewiesen sowie bekannt gemacht und dokumentiert werden.
Ist bei uns über das HR und IMS geregelt. Neue Beauftragte oder anderweitige Akteure müssen gemeldet werden.
Die Ersthelfer beispielsweise sollten doch ausdrücklich publiziert
Die Frage hatte ich auch schon. Erste-Hilfe und Notfall gehen vor. ( Ober sticht Unter ) Wurde mit den Datenschutzbeauftragten geklärt. In unserem Verfahrensverzeichnis nach DS-GVO ist dies u.a beschrieben
Die Ersthelfer beispielsweise sollten doch ausdrücklich publiziert werden. Es ergibt keinen Sinn, wenn die Namen wegen des Datenschutzes nicht öffentlich gemacht werden dürfen.
Ja, in dem Bereich in dem sie tätig sind. Bei einem größeren Betrieb ist es aber nicht erforderlich, dass ich den Ersthelfer einer Abteilung kenne, in die ich nie komme, erst recht nicht, wenn der Betrieb aus mehreren Standorten besteht. Auch benötigt ein Verwaltungsmitarbeiter wohl keine Namensliste aller Flurförderzeugführer.
Ja, in dem Bereich in dem sie tätig sind. Bei einem größeren Betrieb ist es aber nicht erforderlich, dass ich den Ersthelfer einer Abteilung kenne, in die ich nie komme, erst recht nicht, wenn der Betrieb aus mehreren Standorten besteht. Auch benötigt ein Verwaltungsmitarbeiter wohl keine Namensliste aller Flurförderzeugführer.
Das stimmt schon alles .... es kommt immer auf den Betrieb an.
Mitarbeiter von HR --- sind Verwaltungsmitarbeiter --- hier werden Schulungen und Qualifizierungen Organisiert zumindest bei uns .
Nehmt es mir nicht übel - aber ich amüsiere mich gerade köstlich!!!!
- wenn ich eine Liste mit "Betriebsbeauftragten" führen und veröffentlichen möchte, und dort Multiplikatoren für Bewegungspausen oder Staplerfahrer aufführen möchte - bitteschön!
- wenn ich diese Liste zentral führen und pflegen möchte - herzlichen Glückwunsch den Verantwortlichen!
- wenn ich mich hier mit dem Datenschutzbeauftragten auseinandersetzen möchte - auch schön! (ICH würde parallel einfach mal die Anforderungen an die betriebliche Organisation -Stichwort: Organigramm - berücksichtigen.
Natürlich wurden solche Problemchen auch an mich in meiner aktiven Zeit herangetragen. Am Ende hab ich mich zu der Aussage hinreissen lasse: "Wenn ihr das wollt, dann macht es, aber es ist leider nicht mein Beritt!"
In diesem Sinne
Der Michael
Bei uns wird das übers IMS abgedeckt.
"Wenn ihr das wollt, dann macht es, aber es ist leider nicht mein Beritt!"
...hast du wirklich leider gesagt?
Gruß
Andy