Liste der Beauftragten

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  • Hallo Forum,


    bei uns ist die Frage entbrannt wer die "Liste der Beauftragten" führt. Ich kenne es klassisch als HR Thema,

    wie wird es bei Euch in der Praxis gelebt?


    Grüße

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  • Hi, ja, wir haben mittlerweile auch eine Zentral geführte Liste. Diese wird monatlich über HR aktualisiert und steht jedem zum Download bereit.

    Früher habe ich das selbst in einer Excel Datei gemacht. Da aber Schulungen nicht zentral liefen, ist da viel an mir vorbeigegangen bzw. zu spät angekommen.

    Die jetzige Lösung ist auf jeden Fall besser.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Wir haben so eine Art Mitarbeiter Matrix, da findet sich so einiges auch die Beauftragten geführt durch HR und Sifa

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Bei uns pflegt die Organisationsabteilung die Liste für die Geschäftsführung.


    Die Liste wird zur Übersicht über erforderliche Beauftragungen geführt: Haben wir alle erforderlichen Beauftragungen und sind die Positionen besetzt?

    Es gibt keine Verknüpfung zur Personalentwicklung oder Mitarbeiterqualifizierung.

  • Bei uns mache ich als Sifa das. Es geht auch nur um wenige Leute.

    Wenn sich etwas ändert, melde ich dem QMB die neuen Namen und der pflegt sie in sein Organigramm des Unternehmens ein.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Es geht auch nur um wenige Leute.

    bei uns....

    • 110 Ersthelfer
    • 65 Brandschutzhelfer
    • 1 Brandschutzbeauftragter
    • 1 Sifa
    • 1 Qualitätsmanagementbeauftragter
    • 1 Prüfmittelbeauftragter
    • 12 Sicherheitsbeauftragte
    • 1 Leiternbeauftragter
    • 1 Regalbeauftragter
    • 1 Ex Schutz Beauftragter
    • 1 Beauftragter zur Prüfung der PSAgA
    • 2 Sprinklerwart
    • 1 Betriebsbeauftragter für Umweltschutz
    • 1 verantwortliche Elektrofachkraft
    • 2 Gleichstellungsbeauftragte
    • 1 BEM Beauftragte
    • 30 Multiplikatorinnen für Bewegungspause am Arbeitsplatz
    • 35 Beauftragte Krananlagenbediener
    • 20 Bediener Niederhubwagen mit Fahrerstand
    • 40 Staplerfahrer
    • 45 Bediener für fahrbare Hubarbeitsbühnen
    • .....



    Das sollten alle gewesen sein......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    2 Mal editiert, zuletzt von kelte ()

  • "Liste der Beauftragten"

    Welche Beauftragten sollen denn in der Liste stehen und wozu?


    Bei uns gibt es da mehrere Listen z.B. der SiBe und Brandschutzhelfer, die werden von der Organisationsabteilung geführt. Andere Beauftragte sind formal von der Geschäftsführung bestellt, da gibt es meines Wissens nach keine Liste. Und dann gibt es noch beauftragte Personen wie z.B. Flurförderzeugführer, die vom Vorgesetzten des Bereiches entsprechend beauftragt sind und somit dürfte dort die Liste geführt werden, oder auch nicht. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Bei uns mach ich das. Ist allerdings bei 65 Beschäftigten ein relativ überschaubarer Aufwand.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Was sagt der Datenschutzbeauftragte dazu?

    Interessante Frage in diesem Zusammenhang. Die Ersthelfer beispielsweise sollten doch ausdrücklich publiziert werden. Es ergibt keinen Sinn, wenn die Namen wegen des Datenschutzes nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

    Was wäre denn die datenschutzkonforme Alternative?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Interessante Frage in diesem Zusammenhang. Die Ersthelfer beispielsweise sollten doch ausdrücklich publiziert werden.

    meiner Meinung nach sollten alle Beauftragten bekannt sein..... damit Beschäftigte wissen an wen sie sich wenden können

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • ....ich sehe das so.

    Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages haben beide Seiten gewisse Pflichten. Der AG im Sinne der Umsetzung der Führsorgepflicht. Und da muss allen Beteiligten bekannt sein WER und WO er zu finden ist (der Beauftragte). Alles andere ist übertriebene Gesetztes-Dienerei.

    Aber das soll jeder für sich entscheiden.


    VG Reinhard

  • Liste der Beauftragten

    Die DIN 45001 fordert , dass " Verantwortlichkeiten und Befugnisse relevanter Rollen" zugewiesen sowie bekannt gemacht und dokumentiert werden.

    Ist bei uns über das HR und IMS geregelt. Neue Beauftragte oder anderweitige Akteure müssen gemeldet werden.

    Die Ersthelfer beispielsweise sollten doch ausdrücklich publiziert

    Die Frage hatte ich auch schon. Erste-Hilfe und Notfall gehen vor. ( Ober sticht Unter ;)) Wurde mit den Datenschutzbeauftragten geklärt. In unserem Verfahrensverzeichnis nach DS-GVO ist dies u.a beschrieben

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Die Ersthelfer beispielsweise sollten doch ausdrücklich publiziert werden. Es ergibt keinen Sinn, wenn die Namen wegen des Datenschutzes nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

    Ja, in dem Bereich in dem sie tätig sind. Bei einem größeren Betrieb ist es aber nicht erforderlich, dass ich den Ersthelfer einer Abteilung kenne, in die ich nie komme, erst recht nicht, wenn der Betrieb aus mehreren Standorten besteht. Auch benötigt ein Verwaltungsmitarbeiter wohl keine Namensliste aller Flurförderzeugführer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ja, in dem Bereich in dem sie tätig sind. Bei einem größeren Betrieb ist es aber nicht erforderlich, dass ich den Ersthelfer einer Abteilung kenne, in die ich nie komme, erst recht nicht, wenn der Betrieb aus mehreren Standorten besteht. Auch benötigt ein Verwaltungsmitarbeiter wohl keine Namensliste aller Flurförderzeugführer.

    Das stimmt schon alles .... es kommt immer auf den Betrieb an.

    Mitarbeiter von HR --- sind Verwaltungsmitarbeiter --- hier werden Schulungen und Qualifizierungen Organisiert zumindest bei uns .

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Nehmt es mir nicht übel - aber ich amüsiere mich gerade köstlich!!!!


    - wenn ich eine Liste mit "Betriebsbeauftragten" führen und veröffentlichen möchte, und dort Multiplikatoren für Bewegungspausen oder Staplerfahrer aufführen möchte - bitteschön!

    - wenn ich diese Liste zentral führen und pflegen möchte - herzlichen Glückwunsch den Verantwortlichen!

    - wenn ich mich hier mit dem Datenschutzbeauftragten auseinandersetzen möchte - auch schön! (ICH würde parallel einfach mal die Anforderungen an die betriebliche Organisation -Stichwort: Organigramm - berücksichtigen.


    Natürlich wurden solche Problemchen auch an mich in meiner aktiven Zeit herangetragen. Am Ende hab ich mich zu der Aussage hinreissen lasse: "Wenn ihr das wollt, dann macht es, aber es ist leider nicht mein Beritt!"


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • "Wenn ihr das wollt, dann macht es, aber es ist leider nicht mein Beritt!"

    ...hast du wirklich leider gesagt?


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!