Laktose Emission

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Wo finde ich mögliche Grenzwerte für Laktose-Emissionen als:

    - Pulver durch Abluft

    - Lösung als ungewollt freigesetzt ins Erdreich/ggf. ins Grundwasser

    - Lösung als ungewollt freigesetzt ins Gewässer


    ...ins Abwasser habe ich die Grenzwerte parat. Sie sind mit der Kläranlage abgestimmt (nicht "genehmigt", sondern tatsächlich abgestimmt - die brauchen das Zeug, um die Bakterien zu füttern, wenn sie zu wenig Futter aus dem "normalen" Abwasser haben.

  • ANZEIGE
  • Werte für die Abluft müssten in der TA Luft zu finden sein, wahrscheinlich als Summenparameter organischer Stoffe.

    Freisetzung in Gewässer dürfte nicht zulässig sein, da Laktose je nach Anbieter in WGK 2 bzw. 3 eingestuft ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • WGK 1 eigentlich... Wenn es eine massive Überschwemmung gibt (auf unserem Grundstück seltener als alle 100 Jahre laut Land Niedersachsen), und wir einen Rohrbruch haben, dann geht's ins Wasser... Aber ins Erdreich plätschern regelmäßig einige Kubikmeter...

    Ich gucke mal TA Luft...

    568 Seiten... :6::19::28::36::46:

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (3. Juni 2022 um 19:46)

  • .ins Abwasser habe ich die Grenzwerte parat. Sie sind mit der Kläranlage abgestimmt (nicht "genehmigt"

    Abstimmung reicht in der Regel nicht aus, es muss eine Einleitegenehmigung vorliegen. Da wird dann üblicherweise die Fracht also Konzentration und Menge festgelegt, die maximal eingeleitet werden darf.

    Aber ins Erdreich plätschern regelmäßig einige Kubikmeter..

    Da dürfte das Bundes Bodenschutzgesetz und entsprechende Ländergesetze greifen. Bei biologisch abbaubaren organischen Substanzen greift teilweise auch das Wasserrecht.

    Anbei ein aktuelles SDB, MAK Wert zwischen 3 -10 mg/m³

    Das sind Werte für die Schweiz. In einigen SDB werden der allgemeine Staubgrenzwert für Deutschland aufgeführt. Ob dieser überhaupt zutreffend sein kann, da habe ich so meine Zweifel, denn der gilt eigentlich nur für unlösliche Stäube und bei einer Lösung trifft er auch nicht zu.

    Zur Staubfracht usw. nach TA Luft, siehe Kapitel 5.2.1, das muss eingehalten werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Arbeitsplatzgrenzwerte sind trotzdem noch national geregelt und in dem SDB wird ja als Länderkennung CH angeführt. Die Schweiz setzt, gerade im Gefahrstoffrecht, viele EU Regelungen direkt um. Das hat aber primär Grunde im Handel.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das sind Werte für die Schweiz. In einigen SDB werden der allgemeine Staubgrenzwert für Deutschland aufgeführt. Ob dieser überhaupt zutreffend sein kann, da habe ich so meine Zweifel, denn der gilt eigentlich nur für unlösliche Stäube und bei einer Lösung trifft er auch nicht zu.

    Zum Thema Schweiz: Gemäß TRGS 402 kann man den Wert heranziehen - bevor man gar nichts hat (wir und auch andere Experten haben Werte aus Polen herangezogen... eben weil es nichts anderes gab).

    Für die Richtigkeit des SDB ist der Hersteller verantwortlich... da wäre es mal interessant, was in deren SDB steht und ob er überhaupt was dazu sagt...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker