Brandschutzordnung Teil A - DIN A4?

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  • Guten Tag,


    ist irgendwo vorgegeben, evtl. in der DIN 14096, dass Teil A der Brandschutzordnung, zusätzlich zur verkleinerten Version im Flucht- und Rettungsplan, nochmal separat im DIN A4-Format ausgehängt werden muss? Die DIN liegt mir leider nicht vor und sonst habe ich dazu keine konkreten Angaben gefunden.


    Danke im Voraus und schöne Grüße,

    Klaus :)

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  • Hallo Klaus,


    ja in der DIN ist das enthalten. Format DIN A4 oder A5 ist vorgegeben


    Gruß

    Stephan

    Edit: Sorry, das Format DIN A5 war noch in der Vorgängerversion enthalten.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

    Einmal editiert, zuletzt von bauco ()

  • Als Empfehlung in der ASR A2.2 Brände unter 7.1 organisatorische Maßnahmen

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo,

    ist irgendwo vorgegeben, evtl. in der DIN 14096, dass Teil A der Brandschutzordnung, zusätzlich zur verkleinerten Version im Flucht- und Rettungsplan, nochmal separat im DIN A4-Format ausgehängt werden muss? Die DIN liegt mir leider nicht vor und sonst habe ich dazu keine konkreten Angaben gefunden.

    Ja, Auszug aus der DIN:


    "Die Brandschutzordnung Teil A besteht aus dem Aushang. Sie ersetzt nicht die Verhaltensregeln im Brandfall, welche in Flucht- und Rettungsplänen nach ASR A 1.3 bzw. DIN ISO 23601 enthalten sind."


    Und bezüglich dem Format:


    "Für die Brandschutzordnung Teil A ist mindestens das Format A4 nach DIN EN ISO 216 zu verwenden."


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Guten Morgen,


    die Brandschutzordnung Teil A muss aber doch nicht zwingend ausgehangen werden, so verstehe ich jedenfall die ASR. :/


    Entpsrechend ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Punkt 7.1 "Organisatorische Brandschutz" Abs. 2 kann die Branschutzordnung Teil A ausgehangen werden ODER Bestandteil des Flucht- und Rettungsplan sein.

    Gruß Roland

  • Moin,


    dies wird in der DIN 14096:2014-05 Abs. 6.1.4 benannt.


    Zitat von DIN 14096:2014-05 Abs. 6.1.4

    6.1.4 Als Aushang muss Teil A gut sichtbar angebracht sein (siehe hierzu auch die Erläuterungen in Anhang A mit dem Muster für den Aushang).

    Ein Aushang, der nicht mehr einwandfrei lesbar ist oder dessen Inhalt nicht mehr zutrifft, muss ersetzt werden. Fremdsprachige Übersetzungen dürfen nicht innerhalb des Teils A untergebracht sein.

    Die Frage ist die Rechtswirkung der DIN, also wenn du eine BSO erstellen musst - weil Bauauflage oder aus einer anderen Rechtsquelle, so musst du auch den Teil A aushängen.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Hallo,

    Entpsrechend ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Punkt 7.1 "Organisatorische Brandschutz" Abs. 2 kann die Branschutzordnung Teil A ausgehangen werden ODER Bestandteil des Flucht- und Rettungsplan sein.

    Geht man nach DIN gibt es kein "ODER". Hier gilt der Auszug

    oben aus meinem Post. Wobei in der ASR A2.2 mehrfach auf

    die DIN 14096 verwiesen wird, dementsprechend würde ich

    diese auch anwenden und den Satz: "„Regeln für das Verhalten

    im Brandfall“ des Flucht- und Rettungsplans nach ASR A1.3

    „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“" keine

    Beachtung schenken. Am Ende geht es nur um den Teil A als

    ein Blättchen Papier, da würde ich mir keine großen Gedanken

    machen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • muss aber doch nicht zwingend ausgehangen werden, so verstehe ich jedenfall die ASR. :/

    Die ASR liefert doch Vorgaben, wann Aushänge erforderlich sind:

    • erhöhte Brandgefährdung vorliegt,
    • der Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erforderlich ist oder
    • sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.

    Ich kann jetzt einen Flucht und Rettungswegeplan mit integrierter Brandschutzordnung Teil A aushängen oder eben beides separat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    Ich kann jetzt einen Flucht und Rettungswegeplan mit integrierter Brandschutzordnung Teil A aushängen oder eben beides separat.

    So einfach ist die Welt dann auch nicht, siehe meinen

    Auszug aus der DIN und die Hinweise von J.H.J.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010