Betriebsschließung

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  • Hallo zusammen,


    heute möchte ich euch auch einmal um eure Erfahrung und das geballte Fachwissen bitten.


    Zur Situation: neben meinem Hauptstandort betreue ich eine Niederlassung bis zur Betriebsschließung als Sifa.
    Dort gibt es eine klassische mechanische Fertigung, ein Galvanikbad und die Verpackung und Versendung von chirurgischen Werkzeugen.
    Im Moment sind dort etwa 30 Mitarbeiter am Standort angestellt, ergänzt durch Mitarbeiter aus anderen Niederlassungen.
    Da der Standort zum Jahresende geschlossen werden soll, sind die Mitarbeiter zwar noch motiviert, aber wer keine nennenswerte Abfindung zu erwarten hat, geht.

    Fehlende Mitarbeiter sollen mit diversen Mitarbeitenden aus anderen Standorten ( evtl. aus schweizer Niederlassungen, Zeitarbeit nicht im Gespräch) aufgefüllt werden. In der Galvanik soll sogar eine komplette zweite Schicht aufgebaut werden, um die versprochenen Stückzahlen bis zur Schließung an den Kunden liefern zu können.


    Kennt sich hier zufällig jemand mit den arbeitssicherheitstechnischen Besonderheiten einer anstehenden Betriebsschließung aus?
    Wie kriegt man die zunehmende Anzahl an unerfahrenen (evtl. auch später Leiharbeitenden) als "externer" in den Griff?
    Wie motiviert man die verbliebenen "Abfindungsabwartenden" zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen etc?


    Vielen Dank für euren Input :)


    Petra

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

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  • Wie kriegt man die zunehmende Anzahl an unerfahrenen (evtl. auch später Leiharbeitenden) als "externer" in den Griff?
    Wie motiviert man die verbliebenen "Abfindungsabwartenden" zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen etc?

    Guten Morgen Petra,


    Erfüllung der Pflichten der Führungskräfte. Der Arbeitgeber wartet in dieser Situation auf ein Fehlverhalten.. Bei einem plötzlichen Eintrag "Leitung A keine Unterweisung der Mitarbeiter nachgewiesen... gefährdet Mitarbeiter, da Gefahren nicht beurteilt wurden.." Pflichtverletzung:!:


    Bei unserer damaligen Übernahme und anschließender Betriebsschließung ging es heiß her.

    Daher bis zum letzten Tag :49:-Runde, Dokumentenpflege, :49:-Runde, Unterweisung und Begehungen dokumentieren! Habe meine Nachweise erst am letzten Tag dem Personalamt übergeben. Dies machten wir auch dem Montagepersonal klar und trafen uns nach Produktionsverbot im Meisterbüro, denn es gilt Anwesenheitspflicht. Andere blieben zu Hause und kassierten eine Abmahnung wegen unerlaubten Fernbleiben = Arbeitsverweigerung.


    Viel Erfolg

  • Hi.


    Ich hab gestern mit meinem Chef gesprochen. Er hat sowas schonmal mitgemacht. Ging um eine Galvanikanlage.

    Klär mal ob in euren Betreiberpflichten der Abbau mit aufgeführt ist. Das hat er damals klären müssten. War nicht so ganz einfach da auch noch nen Entsorger und ein Unternehmen zu finden, das die Anlage abbrechen kann. Das war vor 25Jahren.... Die Anforderungen sind seitdem nicht gesunken...


    Dann Info an die GF und das ganze auf niedriger Stufe köcheln lassen...


    Das Ganze wird dann noch interessant, wenn ihr bis zum Schluss produzieren wollt/müsst. Das kann sich u.U. noch lange ziehen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike