Zeitbedarf für die Erstellung von Dokumenten!

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Moin Forum,

    wenn ich ein Begehungsprotkoll, eine ASA-Sitzung oder Unterweisungen aufbereite/vorbereite, wieviel Zeit sollte man dafür aufbringen bzw. darf ich diese Zeit von der Einsatzzeit abrechnen?

    Danke und Gruß aus NDS!

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    ich fürchte, dass lässt sich pauschal überhaupt nicht beantworten.
    Die benötigte Zeit hängt von sovielen Faktoren ab.

    Mit großer Wahrscheinlichkeit benötige ich für das Protokoll einer Begehung im Produktionsbereich z.B. eine Galvanik mehr Zeit als nach einer begehung in der Verwaltung.

    Hast du erst mal 10 Protokolle aus verschiedenen bereichen wird der Zeitbedarf natürlich immer kürzer.

    Ähnlich ist es mit dem ASA: großer Betrieb = großer Zeitbedarf

    kleiner Betrieb = geringerer Zeitbedarf

    Da ich Vollzeitsifa bin kann ich nicht sagen, ob diese Zeit zur Einsatzzeit gerechnet wird oder nicht.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Da gebe ich Awen recht.
    Das kann man so nicht sagen. Kommt ganz auf den Umfang der Begehung an.
    Ich denke das geht auf jeden Fall von den Einsatzzeiten ab. In dieser Zeit muss alles beinhaltet sein.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hallo,

    wenn ich mich nicht täusche, haben sie uns auf dem Lehrgang erzählt, daß Bürotätigkeiten 20 % der errechneten Einsatzzeit nicht übersteigen sollte.
    Wobei mir dieser Wert doch relativ niedrig vorkam. ?(
    Bin mir jedoch wirklich nicht sicher.
    Ist natürlich für einen Freiberufler ein ganz wichtiger Aspekt.

    Thomas

  • Ich denke das keiner von uns, mit der errechneten Zeit auskommt. Egal ob mit oder ohne Bürotätigkeiten.
    Ich kann mir so viel Zeit nehmen wie ich benötige. Da ich teilzeit Sifa bin, habe ich auch noch andere Dinge zu tun. Und wenn ich alles unter einen Hut bekomme und das auch noch passt, ist es meinem Chef egal wieviel Zeit ich beanspruche.
    Ich denke das Ziel muss ein sehr gutes Zeitmangement sein und alles ist ok.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • ANZEIGE
  • Tja, Bürotätigkeiten hin oder her, ich denke es ist auch eine sicherheitstechnische Beratung eine Begehung zu dokumentieren.

    Viel bedeutender finde ich, das Beratungsaufgaben infolge Einführungen von Sicherheitsmanagementsystemen einen hohen zeitlichen Aufwand bedeuten, die eigentlich mit den festgelegten Einsatzzeiten für eine Sicherheitstechnische Betreuung nicht abgedeckt sind.

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Hi Stefan,

    ...selbstverständlich sind die administrativen Aufgaben, die Du ausschliesslich für einen Betrieb erbringst und die in direktem Zusammenhang stehen, wozu beispielsweise ein ASA-Protokoll zählt, Bestandteil der Einsatzzeiten.

    Bist Du als Teilzeitsifa in einem Betrieb tätig, oder selbstständig?! Ich vermut mal ersteres, denn im zweiten Falle gehören solche Dinge unbedingt mit in der Dienstleistungsvertrag.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von MichaelD
    Hi Stefan,

    ...selbstverständlich sind die administrativen Aufgaben, die Du ausschliesslich für einen Betrieb erbringst und die in direktem Zusammenhang stehen, wozu beispielsweise ein ASA-Protokoll zählt, Bestandteil der Einsatzzeiten.

    Bist Du als Teilzeitsifa in einem Betrieb tätig, oder selbstständig?! Ich vermut mal ersteres, denn im zweiten Falle gehören solche Dinge unbedingt mit in der Dienstleistungsvertrag.

    MfG
    Der Michael

    Danke für die Info! Bin selbstständig und ich habe die Dokuzeiten mit eingeplant!

  • mit den Dienstleistungsverträgen ist das immer so eine Sache, besonders wenn man als Dienstleister bei sogenannten "befreundeten Unternehmen" auftritt

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • ANZEIGE
  • wo halt nur pauschoaliert steht, wir helfen und unterstützen euch, da wir auf anderen Gebieten auch so gut kooperieren

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • tommygm,

    ...ich sehe immer noch nicht klarer. Wer betreut denn jetzt wen und wie ist das geregelt?! Wenn Du ein solches Unternehmen betreust, oder betreuen sollst, ist das eine Seite. Aber wie kann das andere Unternehmen beispielsweise eine flächendeckende betreuung in einem solchen Falle nachweisen?!

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Befreundete Unternehmen ist ein großer Begriff, bei uns handelt es sich um eine Tochtergesellschaft, eigentlich völlig unabhängig. Wir betreuen dort aber einige Sparten mit, dabei auch die Arbeitssicherheit. Wenn ich die entspr. Filiale besuche und irgendwas als Sifa tue (ASA, Unterweisung, Begehung, usw.) schreibe ich einen sog. Tätigkeitsnachweis. Hier ist alles protokolliert, von der Einsatzzeit vor Ort, Zeit der Vorbereitung und Nachbereitung (hierzu zählt eine abschl. Besprechung mit dem Filialleiter sowie die schriftl. Dokumentation). Dieser Nachweis wird vom Filialleiter und mir unterschrieben, anschl. in Kopie an die Zentrale versendet und in der entspr. Filiale aufbewahrt. All das gehört zur Einsatzzeit, sogar die Einsatzzeiten in der entsprechenden Stelle unserer Zentrale werden dokumentiert.
    Es gibt keine Vorschrift wieviel Zeit die Verwaltung verschlingen darf. Verwaltet ein Betrieb aber nur, so wird die BG schon merken, daß hier kein Wille und kein Ergebnis zustande kommt. Desweiteren wird wohl kein Unternehmen seine Zeit (und damit teures Geld) so rauswerfen. Wenn man schon eine Leistung erbringen muß, will man dafür auch einen Erfolg sehen. Vor allem hätte ein Unternehmer hier keine Rechtssicherheit im Schadenfall als Verantwortlicher.

    Ciao Andreas

  • ANZEIGE