Hallo zusammen,
ich beschäftige mich grad mit der Erstellung eines Räumungskonzeptes.
Diverse Vorgaben zu den Inhalten usw. findet man bei Städten, Kreisen usw. Zudem gehört das Räumungskonzept bei Sonderbauten zur BSO Teil C, wenn es erforderlich ist.
Dort ist auch aufgeführt, das ein Räumungskonzept alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen ist.
Meine Fragen: Wer ist diese sachkundige Person. Ist das der Brandschutzbeauftragte, da es zur BSO Teil C gehört?
Die BSO gehört zu den Aufgaben des BSB aber speziell das Räumungskonzept ist in der DGUV 205-003 nicht aufgeführt.
Zudem finde ich z. B: Bauten wie Altenheime oder Krankenhäuser schon sehr speziell, wenn es um die Räumung geht. Das wird nicht grade in der Ausbildung zum BSB vermittelt
Kann mir da jemand weiterhelfen oder eine Quelle nennen wo das steht?
Gruß und Danke
Gerd