Räumungskonzept

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  • Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich grad mit der Erstellung eines Räumungskonzeptes.

    Diverse Vorgaben zu den Inhalten usw. findet man bei Städten, Kreisen usw. Zudem gehört das Räumungskonzept bei Sonderbauten zur BSO Teil C, wenn es erforderlich ist.

    Dort ist auch aufgeführt, das ein Räumungskonzept alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen ist.

    Meine Fragen: Wer ist diese sachkundige Person. Ist das der Brandschutzbeauftragte, da es zur BSO Teil C gehört?

    Die BSO gehört zu den Aufgaben des BSB aber speziell das Räumungskonzept ist in der DGUV 205-003 nicht aufgeführt.

    Zudem finde ich z. B: Bauten wie Altenheime oder Krankenhäuser schon sehr speziell, wenn es um die Räumung geht. Das wird nicht grade in der Ausbildung zum BSB vermittelt :)

    Kann mir da jemand weiterhelfen oder eine Quelle nennen wo das steht?

    Gruß und Danke

    Gerd

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  • Hallo,

    diese Frage wird man im Einzelfall sehen müssen, nämlich um was

    für ein Objekt/ Sachverhalt es geht. Wenn Sie hier sehen:

    https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3554

    Dann hat der BSB und auch die Sifa die Fachkunde. Zu einem

    ganz anderen Ergebnis wird man kommen, wenn es sich zum

    Beispiel um eine große Veranstaltung handelt oder um wirklich

    große Gebäude mit vielen Menschen, z.B. Flughafen etc. Da

    bestehen solche Konzepte oftmals aus Simulationen zu Fluchtströme

    etc. Und das kann ein BSB in der Regel nicht leisten. Da braucht es

    andere Profis, die sich täglich mit solchen Simulationen beschäftigen.

    Nur mal als Beispiel:

    https://rimea.de/

    Ansonsten findet man viele Informationen, wie Merkblätter,

    z.B: https://www.kiel.de/de/gesundheit_…gskonzeptes.pdf

    Möchte man seine Kenntnisse in diesem Bereich vertiefen bzw.

    fühlt man sich nicht "sattelfest", so bietet sich die Weiterbildung

    zum Fachkoordinator Evakuierung an.

    https://www.studieren-studium.com/studieren/Fach…_Mueller_125112

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (26. Mai 2022 um 14:52)

  • Hallo,

    beziehen Sie die Sachkunde auf die Brandschutzordnung?

    Wenn ja, dann ist hier von Sachkunde schon seit x-Jahren

    (müsste 2012? gewesen sein) keine Rede mehr davon. Da

    dieses im letzten Normungsverfahren durch die Fachkunde

    ersetzt wurde. Siehe Anhang ein Auszug aus dem damaligen

    Normungsverfahren bzw. beschlossenen Entwurf nach

    Beratung/Einspruchsberatung im NA.

    Wäre es anders, könnte ein Brandschutzbeauftragter seine

    Aufgabe gar nicht erfüllen. Schließlich wird diese mit "Erstellen

    und Fortschreiben" u.a. in der DGUV beschrieben. Das schließt

    die Prüfung durch den BSB mit ein, schließlich wäre sonst eine

    Fortschreibung einer BSO gar nicht möglich.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Dateien

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin.

    Inhalte eines Räumungskonzeptes werden sehr divers durch verschiedene Quellen geregelt. Baurechtlich (manche Sonderbauten z.B. VStätt, Krankenhäuser (HH), ...) und durch öffentliche Stellungnahmen von Behörden oder Fachmeinungen VDI 4062 ...

    Eine Sachkunde, also Erstellung und Prüfung, ist meines Wissens ungeregelt. Daher wurde bspw. auch der Fachkoordinator Evakuierung erfunden (... und um Geld zu verdienen). Inhaltlich ist diese Fortbildung anhand der Beschreibung aber schwächer als bspw. ein BSB zu werten.

    Zu beachten ist, dass eine Evakuierung/Räumung nicht ausschließlich "Brand/Feuer" als Ursache hat, damit sind BSB und SiFa als alleinige Sachverständige raus. Ich würde hier die "Sicherheitsingenieure" (fachlich inhaltlich auch stark divergent und ungeregelt) als Ansprechpartner sehen.

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Zudem finde ich z. B: Bauten wie Altenheime oder Krankenhäuser schon sehr speziell, wenn es um die Räumung geht. Das wird nicht grade in der Ausbildung zum BSB vermittelt :)

    Es gibt z.B. vom VdS den Lehrgang "Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser". Da wird dann auch auf die speziellen Dinge eingegangen.

    Üblich dürfte auch sein, dass mit der Baugenehmigung ein entsprechender Brandschutznachweis erstellt wird. In diesem ist auch ein Räumungskonzept enthalten. Diesen Brandschutznachweis erstellt in der Regel nicht der BSB, sondern das wird an spezialisierte externe Ingenieurbüros vergeben.

    Die zyklische Prüfung kann dann durch den BSB erfolgen. Es stellt ja in der Regel nur einen Abgleich dar, zwischen den Vorgaben des Brandschutznachweises und der Realität.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Daher wurde bspw. auch der Fachkoordinator Evakuierung erfunden (... und um Geld zu verdienen). Inhaltlich ist diese Fortbildung anhand der Beschreibung aber schwächer als bspw. ein BSB zu werten.

    Kann man so sehen. Da aber die BSB-Ausbildung sehr unterschiedlich

    sein kann, können solche Weiterbildungsangebote der einzige Weg sein,

    fehlendes Wissen doch noch zu erlangen.

    Und wenn es um Geld verdienen geht, dann dürfte es im Bereich

    Brandschutz/ Feuerwehr oder generell Sicherheit vieles nicht geben....

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Wir führen in aller Regelmäßigkeit Evakuierungs- / Räumungsübungen durch. An neuralgischen Punkten stellen wir Beobachter auf. Die Berichten uns dann, wie die Mitarbeiter (m/w/d) sich während dieser verhalten und wie die F + R genutzt werden.

    Dementsprechend wird das Räumungskonzept angepasst.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Üblich dürfte auch sein, dass mit der Baugenehmigung ein entsprechender Brandschutznachweis erstellt wird. In diesem ist auch ein Räumungskonzept enthalten. Diesen Brandschutznachweis erstellt in der Regel nicht der BSB, sondern das wird an spezialisierte externe Ingenieurbüros vergeben.

    Also von Brandschutznachweis mit enthaltene Räumungskonzept weiß ich nichts. Zwei Paar Schuhe, wenn man mich fragt.

    Aus dem Baunetz heißt es:

    "Der Brandschutznachweis gilt als Nachweis gegenüber den Bauaufsichtsbehörden oder den Prüfingenieuren für vorbeugenden Brandschutz. Er belegt, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich des Brandschutzes für die zur Genehmigung vorgelegte bauliche Anlage erfüllt sind. Meistens geschieht dies durch die Einhaltung der Anforderungen aus der Bauordnung, kann aber ebenso durch Abweichungen vom Baurecht erfolgen, bei denen durch vollwertige Ersatzmaßnahmen (Kompensationen) das erforderliche Schutzziel der baurechtlichen Bestimmung erreicht wird."

    Nichts Räumungskonzept.

    Gruß Tom

  • Hallo,

    wenn die Rede von baurechtlichen Nachweisen/Konzepten

    ist, muss man die Rechtslage im Einzelfall sehen. Je nach

    Bundesland kann das unterschiedlich geregelt sein. Was

    in RLP Rechtslage ist, kann in BaWü oder in NRW wieder ganz

    anders aussehen.

    Beispiel BaWü: https://www.biberach.de/fileadmin/Form…is_Biberach.pdf

    Gleiches gilt auch hinsichtlich dem Baurecht. BaWü kennt

    keine Sonderbauverordnung Krankenhaus, es gibt "lediglich"

    Hinweise aus dem Wirtschaftsministerium. Was defacto einer

    Sonderbauverodnung ziemlich ähnelt.

    Beispiel BaWü: https://mai-sicherheitstechnik.de/wp-content/upl…ankenhaus-1.pdf

    Ob jetzt speziell ein eigenes Räumungskonzept gebraucht wird,

    ist auch wieder eine Frage im Einzelfall. Diese wird mit den örtlich

    zuständigen Behörden zu klären sein. In der Regel wird es

    Gegenstand im BSK sein.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    gut beschrieben Simon!

    Abhängig des Objektes und des Bundesland gibt es jedoch auch weitere Rechtsquellen die ein Räumungskonzept fordern können - Landeskrankenhausgesetz als Beispiel.

    Die Anmerkung von Tom Farmer würde ich aber bekräftigen, Brandschutznachweis (Brandschutzkonzept), Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Alarmierungskonzept, technisches Entstörungskonzept ... und was es noch so alles gibt sind immer unabhängige Konzeptionen, welche in der Betriebs uns Sicherheitsorganisation ihre Position finden (VDI 4055). Sie haben eigene Betrachtungsgebiete und Verweisen ggf. quer.

    Ich störe mich auch immer ein bisschen an der geflügelten Redensart "...konzept ist Bestandteils des ..." dem ist nicht so.

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Hallo,

    Ich störe mich auch immer ein bisschen an der geflügelten Redensart "...konzept ist Bestandteils des ..." dem ist nicht so.

    Ja. Ich bin grundsätzlich kein Freund von vielen Konzepten.

    Sicherlich gibt es Ausnahmen, doch weitgehend sollte es EIN

    Konzept geben. Das spart Ärger durch Unstimmigkeiten und

    sorgt für eine bessere Übersicht. Da sind die Meinungen aber

    verschieden.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich störe mich auch immer ein bisschen an der geflügelten Redensart "...konzept ist Bestandteils des ..." dem ist nicht so.

    Bei uns ist für einen Bau das Räumungskonzept Bestandteil des Brandschutzkonzepts und da sind Berechnungen zur Entfluchtung enthalten usw. Das Brandschutzkonzept ist dann wiederum Bestandteil der Baugenehmigung, denn bei uns finden sich ein paar Abweichungen von baurechtlichen Vorgaben die über Kompensationsmaßnahmen und Prüfungen des VdS aufgezeigt werden und die Baurechtsbehörde dann als Nebenbestimmung definiert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.