Hallo, darf ich als SIFA eine bestehende kleinere Wasserrutsche prüfen, wenn ich mich in die Din En 1069 einlese? Soweit ich es herausgelesen habe müssen dies unabhängige Personen machen? Oder darf das nur der TÜV durchführen?
Prüfung von bestehender Wasserrutsche
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Es lässt sich der kurzen Beschreibung nicht entnehmen, ob es sich dabei um eine Wasserrutsche mit Publikumsverkehr oder eine im Bereich schulischer Aktivitäten handelt.
Nach einlesen Prüfen?
Da wird doch sicher in der Norm stehen, dass Sachkunde oder Fachkunde benötigt wird, um prüfen zu dürfen.
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Danke Ja sorry, doch etwas zu lasch beschrieben. Es handelt sich um eine 3m hohe und 10m einmal gewendete Glasfaser verstärkte Wasserrutsche in einem Freibad. Da werde ich mich einmal mit der DIN 1069 näher beschäftigen.
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Auf alle Fälle ist es nicht die Aufgabe der SiFa, an sowas zu prüfen. Falls was passiert hast du es dann alles am Bein.
Bei Prüfungen übernimmst du Verantwortung.
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Selbst wenn in der DIN stehen sollte, dass es eine befähigte Person prüfen darf, solltest du die entsprechenden Fachkenntnisse nachweisen können. Nur durch einlesen erreichst du diese allerdings nicht => von einem Externen prüfen lassen!
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Da werde ich mich einmal mit der DIN 1069 näher beschäftigen.
Moin,
und nach dem Lesen bist Du dann Sachverständiger für Schwimmbadsicherheit, Arbeitsschutz und Verkehrssicherung in Bädern und Wellnessanlagen? Wasserrutschen sind unfallträchtig. Wenn Du da nicht sattelfest bist, würde ich davon die Finger lassen.
Gruß Frank
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Ok, Danke euch. Wir haben uns entschlossen, das dieses mal vom TÜV machen zu lassen.
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dieses mal vom TÜV machen zu lassen
Kannst ja den Prüfer begleiten und ihm über die Schulter schauen, was er da so alles prüft. Ich vermute, das dürfte so ähnlich laufen wie bei einer Spielplatzprüfung. Mechanische Beschädigungen, Korrosion, Fangstellen usw.
Als SiFa lasse ich in der Regel die Finger von Prüfungen. Ich überprüfe nur, ob diese durchgeführt und dokumentiert wurden.
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Guten Tag,
um die Frage zu beantworten. Nein, es reicht nicht aus eine Qulifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu haben. Sondern es bedarf eine Sachverständigenprüfung nach der besagten Norm. Die Prüfung muss von einer benannten Stelle abgenommen werden.
Gruß
Mattes
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Schau dir mal die TRBS 1203 an . Wenn du noch nie eine Wasserrutsche geprüft hast, dann bist du definitiv keine zur Prüfung befähigte Person. Auch mit den angelesenen Kenntnissen nicht. Erst wenn du von einem Prüfer an einem zu prüfenden Objekt angelernt wurdest (üblicherweise erst einmal zuschauen, dann die Prüfung selbst unter Aufsicht durchführen), kannst du eine zur Prüfung befähigte Person werden, auch wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Hinblick darauf, dass Wasserrutschen in der Tat unfallträchtig sind, solltest du dir gut überlegen, ob du dieses Haftungsrisiko eingehen willst. Falls ja führt trotzdem für die ersten Prüfungen kein Weg an einem externen Prüfer vorbei, der dich dann ggf. entsprechend in die Durchführung der Prüfung einarbeiten kann.
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Ich vermute, das dürfte so ähnlich laufen wie bei einer Spielplatzprüfung. Mechanische Beschädigungen, Korrosion, Fangstellen usw.
Moin,
da ist schon noch etwas mehr zu machen bis hin zur praktischen Prüfung, d.h. turnusmäßig darf man dann den Badeespaß selbst genießen.
Gruß Frank
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Moin,
da ist schon noch etwas mehr zu machen bis hin zur praktischen Prüfung, d.h. turnusmäßig darf man dann den Bade
espaß selbst genießen.Gruß Frank
... Mir ist da was aufgefallen, ich muß nochmal! - Darf ich mal vor, ich bin im Dienst!!!
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Moin,
da ist schon noch etwas mehr zu machen bis hin zur praktischen Prüfung, d.h. turnusmäßig darf man dann den Badeespaß selbst genießen.
Gruß Frankgibts da irgendwo offene Stellen? ... frag für einen Freund
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da ist schon noch etwas mehr zu machen bis hin zur praktischen Prüfung
Das ist ja alles in meinem "usw." enthalten.
Bei so einer Anlage dürfte natürlich auch die Wasserzuführung inklusive Pumpenanlage, Stichwort elektrische Sicherheit, eine große Rolle spielen. Im Grundprinzip ist das aber durchaus vergleichbar mit einer Spielplatzprüfung.