SiFa und SCC

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  • Hallo Zusammen,

    kann mir jemand sagen, ob eine SiFa in Betrieben der chemischen Industrie in Deutschland auch SCC Zertifiziert sein muss. In allen Betrieben der chemischen Industrie dürfen nur SCC zertifizierte Unternehmen arbeiten. Im Falle von Freelancern reicht auch eine Personenzertifizierung nach Dok. 017 aus. Zumindest in Deutschland. Wie schaut das jetzt für mich als SiFa aus? Muss ich mich auch wieder rezertifizieren lassen wenn ich z.Bsp bei der Shell, oder der BP arbeiten möchte, oder bin ich Dank meiner Ausbildung zur SiFa davon befreit. Gibt es da Hinweise im Regelwerk?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Robert

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  • Warum sollte sich eine Sifa zusätzlich zertifizieren lassen?

    Die Aufgaben der Sifa sind gesetzlich geregelt, die Ausbildung auch.

    Sobald man bestellt ist - und man die Voraussetzungen erfüllt, in diesem Falle die der BG RCI- ist man berechtigt den Beruf auszuüben und erfüllt die Anforderungen der Managementsysteme.

    Da kann der Kunde auch nichts dran ändern, weil gesetzliche Regelungen dem Vertragsrecht übergeordnet sind, und der Auftragnehmer sein Dispositionsrecht ausüben kann, wie er will (sonst wäre es ein Scheinwerkvertrag).

    Eventuelle anderslautende Klauseln in Werkverträgen wären vermutlich nichtig,

    Außerdem bezieht sich die Personenqualifikation explizit auf "operativ tätige Mitarbeiter" bzw. Führungskräfte.

    Als Sifa ist man in seiner Funktion nicht operativ tätig.

    Wenn man außerhalb seiner Funktion als Sifa operativ tätig wäre, würde die Forderung zwar greifen, allerdings übererfüllt eine Sifa die Anforderungen an die Personenqualifikation nach SCC deutlich. Sifa- Zertifikat vorzeigen reicht.

    Das war übrigens keine Rechtsberatung, sondern die Meinung einer langjährigen Sifa mit Managementfunktionen sowohl in Richtung Kunden als auch in Richtung Auftragnehmer. ;)

  • Hallo

    das normative SCC Regelwerk:2011 beinhaltet im Dok.17 unter 3 - Teilnehmer, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von der Auflage eine anerkannte SGU Prüfung absolviert zu haben berfreit sind.

    Nichtsdestro trotz ist es sinnvoll als Fachkraft für Arbeitssicherheit über der das Dok.17 zu verfügen. Die oben beschriebenen Ausnahme ist in den seltensten Fällen bekannt.

  • Nichtsdestro trotz ist es sinnvoll als Fachkraft für Arbeitssicherheit über der das Dok.17 zu verfügen. Die oben beschriebenen Ausnahme ist in den seltensten Fällen bekannt.

    Man muss es nicht tun, sollte es aber trotzdem machen weil zuwenig Leute Ahnung haben was eigentlich Sache ist?

    Sorry, da gehe ich nicht mit.

    Ich erwarte von allen Beteiligten ein Mindestmaß an Professionalität und Sachkunde.

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  • Man muss es nicht tun, sollte es aber trotzdem machen weil zuwenig Leute Ahnung haben was eigentlich Sache ist?

    Sorry, da gehe ich nicht mit.

    Ich erwarte von allen Beteiligten ein Mindestmaß an Professionalität und Sachkunde.

    Ich habe QuAsUs Essen so verstanden, das man über das Dokument (!) verfügen sollte, um die Ausnahmeregelung belegen zu können.

    Das Regelwerk als PDF gibt es hier: https://dgmk.de/app/uploads/20…ersion-2011.pdf

    Das Dokument 17 beginnt auf Seite 118

    Die bisher nicht erwähnte Bedingung für die Ausnahmeregelung, die ich als UND-Verknüpft verstehe, habe ich unterstrichen.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Man muss es nicht tun, sollte es aber trotzdem machen weil zuwenig Leute Ahnung haben was eigentlich Sache ist?

    Sorry, da gehe ich nicht mit.

    Ich erwarte von allen Beteiligten ein Mindestmaß an Professionalität und Sachkunde.

    Hallo

    was die Professionalität anbelangt bin ich bei Dir. Ich bin aber schon zweimal an dem Pförtner gescheitert. Selbst mein Ansprechpartner (FaSi in dem Unternehmen) wußte nicht von dieser Regelung.

    Habe die Prüfung mal gemacht uim dieser Diskussion aus dem Wege zu gehen.

  • Hallo Zusammen,

    kann mir jemand sagen, ob eine SiFa in Betrieben der chemischen Industrie in Deutschland auch SCC Zertifiziert sein muss. In allen Betrieben der chemischen Industrie dürfen nur SCC zertifizierte Unternehmen arbeiten. Im Falle von Freelancern reicht auch eine Personenzertifizierung nach Dok. 017 aus. Zumindest in Deutschland. Wie schaut das jetzt für mich als SiFa aus? Muss ich mich auch wieder rezertifizieren lassen wenn ich z.Bsp bei der Shell, oder der BP arbeiten möchte, oder bin ich Dank meiner Ausbildung zur SiFa davon befreit. Gibt es da Hinweise im Regelwerk?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Robert

    Ich denke als Sifa kannst du die 017ner ausbilden. Um aber z.B. bei der BASF arbeiten zu können, ist eine Zertifizierung zumindest eine Erleichterung. Fragen über Fragen am Eingangstor...:)

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_(ツ)_/¯

  • Wenn du z.B. bei Shell, ExxonMobil usw. auf die Anlage willst (zumindest ist das in NL und BE so) musst du SCC nachweisen. Da ist es egal ob du FaSi bist Sicherheitsingenieur oder Dr. Die bestehen drauf. RWE in NL übrigens auch.

    Philipp Kohlhöfer: Falls Deutschland wirklich ausstirbt, wäre es schön, wenn die Idioten zuerst verschwinden.

    Geduld, ist die Kunst, langsamer wütend zu werden!

    Sitzen ist das neue Rauchen :/!

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  • Wenn du z.B. bei Shell, ExxonMobil usw. auf die Anlage willst (zumindest ist das in NL und BE so) musst du SCC nachweisen. Da ist es egal ob du FaSi bist Sicherheitsingenieur oder Dr. Die bestehen drauf. RWE in NL übrigens auch.

    Der große Chemiekonzern in Ludwigshafen/Rhein auch

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)