Baulicher Brandschutz

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  • Moin in die Runde,


    frage an euch vlt. kann mir jemand weiterhelfen. Wie ja allen bekannt ist müssen Müllcontainer laut einschlägigen Richtlinien mind. 5.00 m von einer Gebäudewand stehen. Wer kann mir denn sagen wie das mit einem Presscontainer( Papier/ Pappe) innerhalb eines Gebäudes aussieht? Ich habe das ganze Netz durchforstet und finde absolut keine Aussagen dazu. Darf ich so eine Papierpresse direkt dort hinstellen wo der Abfall anfällt, also im Gebäude. Zur Info es ist ein geschlossenes System.


    Gruß Ralf

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  • Moin,


    nach VdS 2207 kannst Du auch Abstände unter 5m wählen unter den dort genannten Bedingungen https://shop.vds.de/publikation/vds-2207

    Servus, ja die kannst Du als Hilfsmittel mit heranziehen, aber wie im Eingangsblatt der VdS 2207 bereits steht:


    Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch

    andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach

    eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen

    Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.


    Daher würde ich auch mal an den Brandversicherer heran treten und diesen um eine Stellungnahme bitten.


    Das ganze dann in eine GBU einfließen lassen, dann wird die Sache Rund.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Ich kenne mehrere Betriebe, bei denen stehen die Presscontainer im Gebäude. Bei uns z.B. im 2. UG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    Darf ich so eine Papierpresse direkt dort hinstellen wo der Abfall anfällt, also im Gebäude.

    Ja, die Rahmenbedingungen dazu muss man im Einzelfall

    sehen. Das VdS-Merkblatt ist dazu eine gute Richtschnur.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    jau besten Dank für eure Tips. Werden jetzt den Weg zusätzlich über den Gebäude/ Sachversicherer gehen. Dann sind wir auf der sicheren Seite.


    Beste Grüße

    Ralf

  • Hallo,


    Zustimmung. Auf der anderen Seite sollte man sie doch

    mit ins Boot holen. Bringt nämlich nichts, wenn sie im

    Schadensfall keinen Cent zahlen wollen. Man kann beide

    Seiten berücksichtigen, notfalls eventuelle Widersprüche

    dem Versicherer aufzeigen.


    Das Ausdenken von Forderungen hat man ggfs. nicht nur

    bei Versicherungen, sondern auch bei Baurechtsbehörden.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Dann muss die Versicherung auch im Schadensfall zahlen.

    Mit "muss" wäre ich vorsichtig, im Zweifelsfall landen solche

    Sachen vor Gericht und sind Jahre schwebend. Einer Versicherung

    tut das nicht weh, für ein Unternehmen kann das existenzbedrohend

    sein.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • solange ich baurechtlich sauber bin, geht es nur um Versicherungsrabatte. Dann muss die Versicherung auch im Schadensfall zahlen.

    Bin da voll bei Herrn Schmeisser. Kein Mensch muss (außer sterben).

    Und wie bereitwillig Versicherungen zahlen erleben / lesen wir täglich.

    Ich würde, wie vorher beschrieben einen externen BS SV hinzuziehen und den Sachversicherer mit der Expertise anschreiben, hinzuziehen. Schriftlich fixieren, ferdsch. Das ist wie beim Beantragen einer Genehmigung. Offen mit den Kommunen umgehen. Dann klappt es auch mit der Nachbarin.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ... und wenn er doch mal brennt....siehe hier (aktueller Fall)

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • ... und wenn er doch mal brennt....siehe hier (aktueller Fall)

    ... hatten wir bei uns auch schon (innen in Remise stehend). tatsächlich auch aufgeladen und direkt in den Verbrennungsofen.


    im Zweifelsfall landen solche

    Sachen vor Gericht und sind Jahre schwebend

    wie bereitwillig Versicherungen zahlen erleben / lesen wir täglich

    ja klar und oft genug müssen sie dann doch zahlen, Unding in der Moral. Wenn ich aber baurechtlich sicher bin, bin ich auch vor Gericht sicher - egal wie lange es dauert. Daher halte ich diesen wilden Aktionismus/devote Grundhaltung ggü. Versicherung für überholt.

    Beste Grüße


    J.H.J

    Einmal editiert, zuletzt von J.H.J ()

  • Hallo,

    bin ich auch vor Gericht sicher - egal wie lange es dauert. Daher halte ich diesen wilden Aktionismus/devote Grundhaltung ggü. Versicherung für überholt.

    Diesen Glauben hatte ich auch mal. Die Realität ist eine andere,

    selbst vor Gericht. Recht haben bzw. glauben und Recht zu bekommen,

    sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.


    Beispiel: Ich war SV in einem Fall vor einem AG, ging um Bauarbeiten

    in einem Gebäude, GK4. Und in einem sehr gravierenden Punkt

    -Deckenaufbau- ging es um den Brandschutz. Auf Details kann ich

    jetzt groß hier und öffentlich nicht eingehen. Letztlich war der Sachverhalt

    eindeutig, die baurechtlichen Anforderungen waren nicht erfüllt, noch

    wurde die Verarbeitung gemäß den Herstellervorgaben durchgeführt.


    Im Anhang ein Bild aus der Akte, von der Baustelle mit einem Detail,

    nämlich einem Rauchwarnmelder. Wohlbemerkt auf einer Baustelle,

    ferner stand in der Ecke noch ein Feuerlöscher und die Baustelle war

    besenrein. Das war der Ist-Zustand am Tag der Begehung, so wurde

    es präsentiert.


    u.a.

    - Stellungnahme

    - Gutachten

    - Stellungnahme Hersteller


    Der Sachverhalt übereinstimmend und eindeutig. Dann am Tag

    der Verhandlung, wurde das ganze mal eben vom Richter verworfen.

    Solche Anforderungen kenne er nicht (bezog es auf seine Hütte), ferner

    sei doch alles bestens. Rauchwarnmelder hängen, Feuerlöscher. Die

    Kläger haben mit ihrer Klage verloren. Man wird zu 100 Prozent sicher sein

    können, damit dieses Urteil in der nächsten Instanz keine Chance gehabt

    hätte. Doch u.a. den Stress/Kostenrisiko wollten sich die Kläger nicht

    mehr geben.


    Und ich könnte jetzt noch genug andere Beispiele bemühen, sei es

    aus dem Bereich SV oder allgemein BS. Von nicht baurechtlich

    genehmigten Gebäuden, die aber vom Baurechtsamt stehen gelassen

    werden, weil es ein wichtiger Arbeitgeber/Steuerzahler für die Kommune

    ist. Da werden dann als Brandabschnitte auch mal nur Folien akzeptiert,

    die munter durch Hallen gezogen worden sind. Gewerbegebiete ohne

    nennenswerte Wasserversorgung und man sich auf Deals einlässt, wie

    mit einem Schlauchwagen für die Fw. und alle zufrieden sind.


    Es geht nicht immer um das Recht... sich heute möglichst nach allen

    Seiten abzusichern, halte ich für geboten. Dann spart man sich ggfs.

    viel Theater.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Dateien

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010