Hallo liebe Kollegen,
in unseren Haus soll am 15.06. neuer Kollege anfangen. Der neue Kollege sitzt in einem Rollstuhl. Davon habe heute erst erfahren. Arbeitsplatz befindet sich im ersten Stock. Es gibt nur einen barrierefreien Aufzug der sich am anderen Ende des Gebäude befindet. Es gibt noch keine Beförderungshilfen im Haus ( Rollstuhllift), also hat alles nach Lehrbuch geklappt, das nur zu Info.
Nun möchte man einen Lift installieren, dieser soll an der Fluchttreppe montiert werden dazu kommt , dass die Treppe halbgebogen ist eine Breite von knapp zwei Metern aufweist. ( altes Gebäude).
Ich habe dazu nichts gefunden, inwieweit im Brandfall ein Lift eine Rolle spielt ( in Bezug auf die Treppenbreite) es heißt nur in der ASR V3a.2, dass für den Rollstuhlfahrer eine Breite von einem Meter eingehalten werden muss. Allerdings zu Treppen gibt es keinen genauen Eintrag.
Hat jemand Erfahrungswerte ?
Vielen Dank für die Hilfe