Gefahrstoffbeschriftung in Farbe oder Schwarz-Weiß zulässig?

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  • Servus zusammen,

    wir stellen unser Hartmetall-Granulat selber her und lagern dies für den internen Verbrauch ich entsprechenden Behältern. Wir haben bisher die Behälter ohne Piktogramme beschriftet und mein Kollege aus dem Labor möchte dies gerne ändern. Ist es notwendig die Piktogramme in Farbe zu drucken oder ist dies auch in Schwarz-Weiß erlaubt?

    Kein Verkauf des Granulats!

    Gibt doch bestimmt ein paar Gefahrstoff-Profis unter euch, die mir da weiterhelfen können.

    Vielen Dank vorab.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

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  • Siehe VO 1272/2008, Anhang I, dort ist zu lesen: "1.2.1.2. Die Gefahrenpiktogramme gemäß Anhang V müssen ein schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund in einem roten Rahmen tragen, der so breit ist, dass er deutlich sichtbar ist." => Farbe ist vorgeschrieben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für die schnelle Antwort, dann gebe ich das mal so direkt weiter :)

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Und daran denken, die Verordnung schreibt noch einiges mehr vor, wie das Etikett zu gestalten ist.

    Bei rein innerbetrieblicher Verwendung könnte ich auch mit s/w Druck leben, Hauptsache die Beschäftigten kennen die Gefahren und den sicheren Umgang mit den Produkten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und daran denken, die Verordnung schreibt noch einiges mehr vor, wie das Etikett zu gestalten ist.

    Bei rein innerbetrieblicher Verwendung könnte ich auch mit s/w Druck leben, Hauptsache die Beschäftigten kennen die Gefahren und den sicheren Umgang mit den Produkten.

    Ja, habe den Teil für die Kennzeichnung aus der Verordnung weitergeleitet. Ich persönlich könnte auch mit s/w Druck leben, aber wenn wir uns jetzt dafür schon extra einen Drucker anschaffen, warum nicht gleich einen Drucker der auch für zukünftige Eventualitäten ausgestattet ist :)

    Nochmal vielen Dank, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen (Gesetzten, Verordnungen, ...) nicht :014:

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

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