Gelegentlich genutzte Ausstellungs-, Präsentationsräume, Anwendung ASR 2.3

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  • Hallo zusammen,

    in eine ältere Produktionshalle wurde ein Ausstellungs-, und Präsentationsbereich gebaut. Die alten Büroräume sollen außerdem noch für Schulungen und Konferenzen genutzt werden. Angrenzende Bereiche werden weiterhin als Lagerfläche genutzt. Wie im Titel schon erwähnt, wird die geplante Nutzung von der Geschäftsleitung als gelegentlich eingestuft. Orientiert an der Begriffsbestimmung in der ArbStättV sind diese Bereiche für mich auf jeden Fall Arbeitsstätten unserer GmbH. Im Geltungsbereich der Verordnung müssen also die ASR umgesetzt werden.

    Folgendes Problem: Nach 3 Hochwasserschäden wurden in allen Zugängen hüfthohe Barrieren installiert, die nun bei Nutzung des Gebäudes entfernt werden sollen.

    1. Kollidiert diese Vorhaben mit der Formulierung in ASR 2.3 ? Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig in den erforderlichen Abmessungen freigehalten werden. Oder darf "ständig" auf den tatsächlichen Zeitraum der Nutzung bezogen werden?

    2. Darf man im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die gelegentliche Benutzung berücksichtigen und ggf. nicht alle ASR vollumfänglich umsetzen?


    Zunächst geplant ist eine GBU, Flucht und Rettungswegeplan, Beschilderung, Feuerlöscher+ Erste Hilfe Koffer.

    3. Welche Maßnahmen wären noch umzusetzen?


    Bitte um Ratschläge, es mangelt noch an Erfahrung. Ausbildung im April erfolgreich abgeschlossen, Bestellung zur SiFa letzte Woche.8)


    Gruß Andreas

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  • Ich würde das per Gefährdungsbeurteilung ganz pragmatisch sehen:

    - Wer soll flüchte, wenn die Bereiche nicht genutzt sind? Geht der Fluchtweg aber durch den ungenutzten Bereich, müssen die Wege auch frei sein.
    - Wen Jemand dort ist, dann brauchts auch Verbandmaterial, es sei denn, die Leute sind gewohnt dass da was hängt und würde dort suchen.

    - Irgendwas sollte da sein, dass Entstehungsbrände anzeigt oder sogar löscht, auch wenn keiner da ist...


    Vermutlich verstehst, worauf ich hinaus will.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Moin,


    ihr braucht für diese Nutzungsänderung vermutlich eine Baugenehmigung. Um was für einen Umfang an Fläche und vor allem Personen handelt es sich ggf. wird ein Sonderbau "Versammlungsstätte" daraus, auch wenn es nur eine "seltene/vorübergehende" Umnutzung ist. Habt Ihr eine Bauabteilung/Architketen im Haus?

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Guten Morgen,

    das Ganze besteht aus 2 aneinander liegenden ehemaligen Produktionshallen. Zusammen knapp 1000m². Stirnseitig sind nochmal Büroräume abgeteilt. Der ganze Bereich wird genutzt, aber nur gelegentlich. Ich mache mir gerade Gedanken dazu, wie die Fluchtwege verlaufen sollten. In den Gebäuden sehe ich da keine Probleme, weil reichlich Platz für Wege vorhanden ist. Beschilderung muss noch angebracht werden, Fluchtwegeplan habe ich schon grob skizziert. ABER: In allen möglichen Fluchttüren sind diese Hochwassersperren montiert! Ist es nun ausreichend vor einer geplanten Nutzung diese Sperren zu entfernen, oder müssen die ständig raus bleiben um der ASR 2.3 zu entsprechen?

    Ich habe eine normale Brandgefährdung festgestellt, folglich sollte dann eine Grundausstattung an Löscheinrichtungen ausreichen.

    Baurechtlich kenne ich mich da wenig aus. Eine Genehmigung für die Nutzungsänderung liegt meines Wissens nicht vor. Es war allerdings ein externer Architekt am Umbau beteiligt, da kann ich nochmal nachfragen. Die Rettungswege müssten doch seitens baurechtlicher Anforderungen zumindest für die alte Nutzung festgelegt sein. Dürfen also die Türen dieser Rettungswege überhaupt mit den Sperren blockiert sein? Unabhängig von einer momentanen Nutzung könnte ein Löschversuch der Feuerwehr erschwert werden. Personenanzahl in dem Bereich kann zwischen 1 und 30 liegen. (Vertriebsmeeting gestern mit knapp 30 Externen)

    Schon mal Danke für eure Einschätzungen, bin für weitere Anregungen dankbar.


    Gruß Andreas

  • Dürfen also die Türen dieser Rettungswege überhaupt mit den Sperren blockiert sein? Unabhängig von einer momentanen Nutzung könnte ein Löschversuch der Feuerwehr erschwert werden.

    Gruß Andreas

    Sieh es doch mal anders herum: Wenn die Räume genutzt werden, werden die Rettungswege frei gehalten. Ansonsten werden dauerhaft Löschwassersperren eingesetzt ;)

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  • Moin,


    also die Anforderungen der ASR sind mit Aufenthalt von Personen tatsächlich zu erfüllen, hier sprich "nur" wenn deine Ausstellung. Die baurechtlichen Schutzziele, also zum Beispiel "ermöglichung wirksamer Löscharbeiten" werden an das Gebäude, also dauerhaft gestellt. Hochwasserbarrieren stehen dem konträr gegenüber. Diese erfüllen aber auch einen Sinn - die Lösung kann hier eine Anfrage beim VB der Brandschutzdienststelle bringen.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Hallo Andreas,

    nach dem was Du schreibst, handelt es sich um eine Nutzungsänderung, bei der verschiedene Rechtsbereiche in Einklnag zu bringen sind: Arbeitsschutz, Brandschutz, ggf. Versammlungsstättenrecht. Da Du, wie Du selber sagst "nur" frische FaSi bist, empfehle ich Dir dringen, bei der GF darauf hinzuwirken, dass hier eine Brandschutzsachverständiger das ganze entsprechend betrachtet. Finger weg von solchen Dingen! Beratend und mitwirken ja, doch alles alleine planen? Nein!

  • Es war allerdings ein externer Architekt am Umbau beteiligt, da kann ich nochmal nachfragen.

    ... erfrag dessen auftragsumfang. Beachte aber die Worte von Falco - nur beraten. Den Rest klären muss eine Bauabteilung oder der GF selber.

    Beste Grüße


    J.H.J

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  • Genau, das hängt von der Größe des Raums und der Anzahl der Teilnehmer an den Sitzungen ab. Du kannst bekommen, was du als "Treffpunkt" brauchst. Einige Städte haben andere Bedingungen. Es ist also besser, bei der richtigen Stelle zu fragen. Aber mit Zeit und Geld bekommt man alles nach und nach. Wir hatten diese Probleme auch mit einem Sportverein, den wir haben. Wir haben mit nur einem Raum angefangen und jetzt brauchen wir sogar ein Raumbuchungssystem. Ich empfehle dir, dich professionell beraten zu lassen. Das kann am Anfang ein bisschen teuer sein, aber es ist besser, als zweimal für etwas zu bezahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von vorravut ()