Guten Morgen liebe Kolleginnen / Kollegen,
hier im Am t ist die Frage aufgeploppt, ob der Brandschutzhelfer Weisungsbefugnisse schriftlich erhalten soll. Ich bin der Meinung, nicht. Er ist ja ein Helfer und keine vollfachkundige Person. Ich finde es sollte in der Brandschutzordnung Teil C nur aufgenommen werden, dass er Ansprechpartner ist, im Einsatzfall.
Oder sehe ich es falsch ?
Lg Andre