Erstellen der Brandschutzordnung, wer darf sie erstellen ?

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  • Guten Morgen liebe Kollegen,

    ich bin relativ neu in der Rolle der FaSi und der Brandschutz und alles was dazu gehört, wurde in meiner Ausbildung nebenbei abgehandelt. Nun bin ich mit meiner fertigen Ausbildung in einer Behörde untergekommen und lerne das Schwimmer neu.

    Es soll eine neue Brandschutzordnung erstellt werden mit verbundener Begehung . Da stellt sich die Frage, ob ich überhaupt ohne weitere Quali zum Brandschutzbeauftragten , eine solche Ordnung erstellen darf . Ich gehe davon aus nein, denn die Begehung darf ich ja auch nicht ohne Fachkunde machen. Sehe ich das richtig ?


    Vielen Dank für die Antworten

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  • Moin,


    theoretisch kann das jeder, der über ausreichendes Wissen verfügt. Bei uns schreibe ich z.B. die BSO, werde aber den Teufel tun und diese ungeprüft meiner obersten Heeresleitung vorlegen, damit sie diese unterschreibt. Eine BSO ist jetzt keine Raketenwissenschaft, und ich traue mir durchaus zu, aus Sicht der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften alles relevante zu berücksichtigen.


    Was aus dem Baurecht kommt, da lasse ich die Finger davon und hole mir die Unterstützung der fachkundigen Kollegen, bzw. unseres Stadtbrandinspektors, der ursprünglich aus dem Bereich des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz Brandschutz und Gefahrengutüberwachung kommt und früher unsere Aufsichtsbehörde war.


    Schlußendlich schaut dann meine SiFa über das Papier und gibt ihr okay oder Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche. Als ausgebildeter BSB kann er das.


    Den eigentlichen Entwurf "zimmere" ich aber selbst.


    Bei Komnet findet man auch etwas dazu: KomNet


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • sieh mal hier. Hier sind die Aufgaben des BSB aufgeführt. BSB-Aufgaben

    Begehen als SiFa kannst du alles. Du darfst auch über alles einen Bericht erstellen.

    Wird nur schwierig, wenn du "keine Ahnung" hast. Auch hinsichtlich zu treffender korrigierender Maßnahmen wird es ohne die Fachkunde schwierig.

    Eine Brandschutzordnung kann jeder erstellen. Da steht soviel gar nicht drin.

    Teil A ist das Formblatt, welches bei euch in den Büros hängen sollte. Findest Du im Netz.

    Wichtig dabei ist die korrekte Telefonnummer, die im Notfall zu wählen ist.

    Ein paar Verhaltensweisen für den Ereignisfall, Alarmierung, die Flucht etc.


    Teil B: Was ist für den organisatorischen Brandschutz wichtig. Was darf? Was darf nicht? Fluchtwege, Sammelplatz, Umgang mit Feuerlöschern, Wie wird alarmiert? Welche Möglichkeiten zum Löschen sind im Haus vorhanden, RWA Anlage.


    Teil C: Aufgaben im Brandschutz --> BSB, Sammelplatzhelfer, Brandschutzhelfer, Wer zählt?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Du findest auch viel Input beim VDS.

    VDS - Der Brandschutzbeauftragte

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo,

    . Da stellt sich die Frage, ob ich überhaupt ohne weitere Quali zum Brandschutzbeauftragten , eine solche Ordnung erstellen darf . Ich gehe davon aus nein, denn die Begehung darf ich ja auch nicht ohne Fachkunde machen. Sehe ich das richtig ?

    Ja, ob es aber sinnvoll ist, würde ich bezweifeln. Legt man

    die DIN genau aus, wäre die Erstellung/Prüfung nicht möglich,

    da sie die Fachkunde voraussetzt.


    Sie sollten zumindest im Vorfeld sich vertraut macht, wie

    eine BSO gestaltet wird. Dazu brauchen Sie nicht zwangs-

    läufig die DIN 14096, es gibt im Internet eine Vielzahl

    an Hilfen wie Merkblätter und Leitfäden dazu.


    Zum Beispiel:


    https://www.berliner-feuerwehr…tt_Brandschutzordnung.pdf


    https://www.landkreis-fulda.de…onstiges_-_2021_09_30.PDF


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Guten Morgen, ja genau das dachte ich mir schon. Wenn ich sie erstellen sollte, muss sie durch eine fachkundige Person geprüft werden. Und dann ist es sinnvoll, das diese Person das auch von Anfang an, alleine macht. So habe ich es den Arbeitgeber mitgeteilt. Mit dem Ergebnis, dass ich nach der Einarbeitung den Brandschutzbeauftragten machen darf :).

  • Hallo,


    nach der Erstellung nicht direkt, außer das Baurechtsamt/

    Brandschutzdienststelle will sie vorher sehen. Was aber

    nicht die Regel ist.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin.


    in der BSO sind auch sehr viele betriebsspezifische Inhalte einzubringen, wie die organisatorischen Maßnahmen ablaufen. Daher empfiehlt sich mindestens eine betriebs-/hausinterne Beteiligung bei der Erstellung.


    Wenn du jetzt noch den BSB bekommst, ist es ja für dich ein Gewinn. Toll!

    Beste Grüße


    J.H.J

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