Wegeunfall dokumentieren

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  • Kollega hat seinen Wagen zu dicht zum Kofferraum des Vordermannes gebracht - was einem Wegeunfall entspricht. Physisch geht es ihm gut, psychisch geht so... Der Unfall führt - Stand jetzt - weder zu einer Erste Hilfe Leistung, noch zu einer Behandlung noch zu einem Arbeitsausfall (außer, um das Auto in die Werkstatt zu fahren, und zurück).


    Nun können aber Unfallfolgen (irgendwelche Schleudertraumata) auch erst Tage später auftreten. Dokumentieren wir einen Wegeunfall OHNE aktuell erkennbaren Folgen im Verbandbuch? Oder egal?


    EDIT zur Klärung: es handelt sich um den Weg zur Arbeit.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Ich würde, frei nach der Devise "wer schreibt, der bleibt", den Unfall dokumentieren. Wenn später was kommt wissen die Beteiligten dann auch nicht mehr alles ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Ich halte es wie CaThMa es wird alles dokumentiert. Der Aufwand ist verhältnismäßig gering und es ist eine Nachverfolgbarkeit vorhanden.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953


    Viele Grüße Mario

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  • Ging mir selber genauso, als ich letztes Jahr Januar spontan die Landschaft mit meinem Auto etwas umgestaltet habe:
    - interne Unfallanzeige (das BG-Meldeformular) ausgefüllt und als Mail an HR geschickt

    - extern wurde nichts nach Corporate kommuniziert, weil (Zitat GF:) "auf Wegeunfälle haben wir als Firma keinen Einfluss".

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Dokumentieren ja, auf Grund "der Schwere" genügt erstmal das Verbandbuch. Wenn dann noch richtig was draus wird komplette Formular der BG entsprechend.

    Beste Grüße


    J.H.J

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  • Was für Bericht schreibt Ihr - wem?


    Wie gesagt: es ist ein Wegeunfall

    Wegeunfälle werden bei uns wie Arbeitsunfälle dokumentiert. Somit also bei "Kleinigkeiten" ein Verbandbucheintrag. Das dürfte hier bei Dir zutreffen. Bei behandlungswürdiger Verletzung Unfallmeldung über das BG Formular und wenn >3 Tage AU, dann geht die Meldung auch raus an die BG.

    Zusätzlich bei Wegeunfällen und anderen außerdienstlichen Unfällen, wenn diese auf Fremdverschulden zurück zu führen sind, werden bei uns die Daten des Verursachers abgefragt, da dieser bzw. seine Versicherung evt. in Regress genommen wird für die Lohnfortzahlung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Guten Morgen,


    ich hatte in der Vergangenheit 2 fast identische Wegeunfälle im Unternehmen zu verzeichnen. Mit der BGN habe wir uns geeinigt, dass wir sicherheitshalber eine Unfallanzeige erstellen und an die BG senden. Wer erinnert sich schon 1-2 Jahre später noch an solch einen "Bagatellunfall"? Lieber einmal zu viele geschrieben, als das Nachsehen zu haben.

    Die BGN meinte, solange keine Kosten durch Behandlungen bzgl. des Unfalls entstehen, solange haben die Unfälle auch keinen Einfluss auf das Beitragsausgleichsverfahren.

    Beste Grüße

    Aspirant

  • Wir dokumentieren den Unfall über unser digitales Meldesystem. Wegeunfall kann angekreuzt werden.

    An die BG geben wir den Unfall nicht weiter. Es sei denn, durch den Wegeunfall entsteht eine Arbeitsunfähigkeit.

    Bei Spätfolgen haben wir den Unfallbericht im Haus. Bei Beamten wird ein zusätzliches Protokoll erstellt und evtl. Regressanforderungen bei Fremdeinwirkungen durchzusetzen

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick