Allgemein gehaltene Verträge mit externer FAS

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  • :moin: in die Runde,

    seit einiger Zeit bin ich stiller Mitleser und habe mich zunächst noch nicht vorgestellt.

    Ich bin Carlton, bin Mitte 40 und lebe in Niedersachsen. Im letzten Jahr habe ich mit meinen Geschäftspartner (welcher ausgebildete FAS ist) im Bereich Arbeitssicherheit selbstständig gemacht und kann bestätigen, dass der Start und die Kundenakquise extrem schwierig ist. Es sind zwar viele Interessenten vorhanden - auch viele, die mit ihrer "aktuellen" FAS unzufrieden sind und wechseln wollen - allerdings ist der konkrete Wechselwille dann doch nicht mehr so präsent oder die Wichtigkeit des Arbeitsschutzes wird als gering oder unwichtig eingestuft, die Pandemie macht uns zu schaffen oder...oder...oder...

    Aber das ist grundsätzlich nicht das Problem ;)

    Da ich in unserem kleinen Unternehmen den kaufmännischen Part inne habe, fällt auch die Vertragsgestaltung in meinem Bereich.

    Was mir bei ganz vielen Interessentengesprächen aufgefallen ist, dass die vorhandenen Verträge mit einer externen FAS lediglich allgemein und oftmals nur 1-2 seitig gehalten sind.

    Hierbei spielt es keine Rolle, ob es ein Betrieb mit 10, 50 oder 230 Mitarbeitern ist.

    In Kurzfassung steht sinngemäß drin: "Ich/wir übernehmen nach § XY .... die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und berechnen dafür pro Jahr pauschal 1000 €."

    Es wird nirgendswo aufgeführt welches Betreuungsmodell greifen soll, welche Einsatzzeit die FAS (und/oder Betriebsarzt) zu erbringen hat, etc. noch sonstiges.

    Was nach den Aussagen der Unternehmer hinzu kommt, ist, dass die externe FAS sich z.B. nur einmal im Jahr im Unternehmen hat blicken lassen, für 2-3 Stunden. Die Betriebe haben aber z.B. bis zu 50 Mitarbeiter in Vollzeit und sind der Betreuungsgruppe I zuzuordnen. Das hieße doch, dass, ohne jetzt lange Berechnungsformeln hier aufzustellen, die externe FAS eine deutlich höhere Einsatzzeit zu erfüllen hätte, richtig? Oder bin ich da auf dem Holzweg?

    Das sind 2 Punkte, die mich zur Zeit ein wenig verwirren, so dass ich mir sehr gern eure Einschätzung/Meinung/Expertise einholen würde.

    Sind solche Angaben vertraglich gar nicht relevant, da in der DGUV sowie so schon alles geregelt ist und der Unternehmer selbstredend auch die DGUV kennen und lesen muss?

    In Deutschland gilt zwar Vertragsfreiheit, aber machen diese Angaben nicht dennoch Sinn, damit auch der Unternehmer eine "Sicherheit" hat, was sich da einkauft, ohne die DGUV zu studieren oder sich der Einsatzzeitenrechner im www. zu bedienen?

    Vielleicht könnt ihr mir da ein bisschen Licht ins Dunkle bringen :wacko:

    Ich hätte da noch tausend Fragen mehr, aber viel Text ist auch schwer zu lesen 8o

    Ich hoffe, das ich meine Gedanken für euch in Kurzform verständlich formulieren konnte und freue mich auf den Austausch mit euch!

    Beste Grüße aus dem Norden, Carlton

    Einmal editiert, zuletzt von Carlton76 (4. Mai 2022 um 11:08)

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  • Hi Carlton,

    Grundsätzlich (und hey, nicht falsch verstehen 😉) sind Grundlagen der Vertragsgestaltung möglichst vor einer Gewerbeanmeldung Hausaufgaben eines potentiell Selbstständigen....

    Zur Frage: selbstverständlich gibt es so etwas wie Vertragsfreiheit und wo kein Kläger da kein Richter - da kann ich dann aber auch ohne Vertrag arbeiten. Betreuungsmodell gehört zur Rechtssicherheit und Betreuungszeit zuAbrechnungsgrundlage. Vom "Volumen" muß ein solcher Betreuungsvertrag nicht mehr als 2-4 Seiten haben (Abrechnungsdetails, Zusatzangebote/-aufgaben können auch als Anlagen dazu kommen). Allerdings sollten wesentliche Punkte drin stehen, z.B.

    - wie sieht es aus, wenn Besuchstermine abgesagt werden,

    - Fahrtkosten,

    - Grund- und betriebsspezifische Betreuung,

    - Zusatzaufgaben etc.pp

    Kleiner Tipp: Du findest zur Orientierung durchaus Musterveträge im Netz.

    Zweiter Tipp: Such dir eine fundierte Beratung - auch wenn's Geld kostet.

    Viel Erfolg.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Servus Michael,

    besten Dank für deine Anmerkungen!

    Ich glaube, da hast du mich missverstanden bzw. mein Einstieg ist evtl. missverständlich dargestellt.

    Es geht nicht um unsere Verträge. Auch nicht darum, dass ich Infos dazu brauche, was ich in "meine" Verträge reinschreiben soll ;) Unsere Verträge sind so aufgestellt, dass derartige Angeben drin sind, der Unternehmer also sieht, welche Leistung er erhält. Bei uns steht drin, welches Betreuungsmodell angewandt wird, wieviel Einsatzzeit erbracht wird etc. Der Rest ist als Anlage dabei.

    Mich wunderte es lediglich, dass so viele es nicht tun bzw. gar nichts reinschreiben und daher stellten sich die o.a. Fragen. Wenn man so viele Verträge gesehen hat, die nur das Nötigste in 9 - 12 Vertrags-Paragraphen aufführen, kommt man irgendwann an den Punkt, wo man darüber grübelt, ob wir uns nicht doch zu viel Arbeit machen und die ganzen Dinge überhaupt gar nicht nötig wären. Prinzipiell bin ich aber ein großer Freund von Rechtssicherheit, verbunden mit Transparenz zum Kunden und Ehrlichkeit. Bedeutet, wenn ein Kunde von mir eigentlich 36 Stunden Einsatzzeit erhalten würde, dann schreibe ich das auch in den Vertrag rein. Und dann erbringe ich selbige auch und fahre nicht nur einmal im Jahr zum Kunden für 3 Stunden, weil ich ja im Vertrag nichts reingeschrieben hab, du verstehst?! ;)

    PS: Die von dir angedeuteten Musterverträge geben idR. auch nur den Pauschalhinweis darauf, dass die Einsatzzeiten sich auf Basis der DGUV V2 ermitteln. Welcher Unternehmer setzt sich denn mit der DGUV V2 richtig auseinander und versteht, wie Einsatzzeiten berechnet werden, welcher Gruppe er zugeordnet ist. Die meisten scheitern ja schon bei der Frage, ob sie wissen, welchem WZ sie zugeordnet sind.

    Aber du hast schon einen entscheidenden Hinweis gegeben, was drin stehen sollte...bzw. zwei:

    - Grund- und betriebsspezifische Betreuung,

    - Zusatzaufgaben etc.pp!

    Und bisher habe ich diese Angaben in keinem der mir vorgelegten Verträge finden können. Ebenso nicht, wieviel Einsatzzeit die FAS zu erbringen hat. Auch nicht als Anlage.

    Viele Grüße

    Carlton

    Einmal editiert, zuletzt von Carlton76 (4. Mai 2022 um 13:02)

  • Was mir bei ganz vielen Interessentengesprächen aufgefallen ist, dass die vorhandenen Verträge mit einer externen FAS lediglich allgemein und oftmals nur 1-2 seitig gehalten sind.

    Klingt nach Alibi SiFa. Da musste der Betrieb eine sicherheitstechnische Betreuung nachweisen und hat sich eben eine solche "günstig" erkauft. Viele AG glauben auch, dass sie mit einer solchen Betreuung aus der Haftung sind, ein Trugschluss. Natürlich kann man mit Pauschalen arbeiten, aber zumindest die Grundbetreuungszeiten nach Vorschrift 2 sollten ermittelt werden. Dann gehört noch etwas zu der betriebsspezifischen Betreuung in den Vertrag. Da könnte man z.B. Stundensätze festlegen oder auch festlegen, dass dies im Einzelfall per Angebot und Abruf erfolgt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Carlton,

    Jau, da sind wir uns ja einig.

    Das sich Unternehmer mit z.B. der Einsatzzeizberechnung nicht auskennen, ist eher normal. Dies ist allerdings in der Angebotserstellung auch meine Aufgabe. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ich für einen guten Abschluß auch manchmal in Vorleistung gehen muß. Man kann diese Arbeit aber auch separat abrechnen, unabhängig von einem Abschluß.

    Das viele Verträge Kernschrott sind, trifft allerdings nicht nur auf unsere zu; DAS findest du auch bei ganz anderen Kalibern.

    Anyway, wenn eure i.O. sind - mach dir keine Gedanken über andere. 🙂

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...und ja, da hab' ich die Eingangsfrage wohl missverstanden...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Kernschrott trifft es wahrscheinlich voll auf den Kopf :Lach:

    Naja, aber zwangsläufig muss ich mir Gedanken machen, da mich die potentiellen Kunden ja fragen, warum sind unsere Verträge so und so, warum werden die und die Dinge angegeben, wofür brauche ich das...oder besser noch: Euer Vorgänger hat es aber nicht so "kompliziert" gemacht. ;)

    Sei´s drum :D

  • Klingt nach Alibi SiFa. Da musste der Betrieb eine sicherheitstechnische Betreuung nachweisen und hat sich eben eine solche "günstig" erkauft. Viele AG glauben auch, dass sie mit einer solchen Betreuung aus der Haftung sind, ein Trugschluss. Natürlich kann man mit Pauschalen arbeiten, aber zumindest die Grundbetreuungszeiten nach Vorschrift 2 sollten ermittelt werden. Dann gehört noch etwas zu der betriebsspezifischen Betreuung in den Vertrag. Da könnte man z.B. Stundensätze festlegen oder auch festlegen, dass dies im Einzelfall per Angebot und Abruf erfolgt.

    Servus,

    diese Frage nach einer Alibi SiFa tellte ich mir auch schon. Mir kam es spanisch vor, dass z.B. ein anderer Interessent eine externe FAS hatte, die einen jährlichen Pauschalbetrag von 250,00 € abrechnete, sich aber überhaupt nie blicken liess :/