Moin,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, und bevor ich unserem Gesundheitsamt den Krieg erkläre benötige ich mal Hilfe, ob ich zu doof bin oder die Welt für mich zu kompliziert.
In unseren Kinderbetreuungseinrichtungen legt das Gesundheitsamt immer größten Wert darauf, dass die verwendeten Desinfektionsmittel VAH-gelistet sind. Das ist ja weiter auch kein Thema. das kann ich über https://vah-liste.mhp-verlag.de/ ja wunderbar prüfen. Nehmen wir z.B. mal das Produkt Desifor-Plexifee. Der Hersteller wirbt mit:
Produkteigenschaften Gebrauchsfertig Bakterizid (inkl. MRSA) und levurozid Begrenzt viruzid (inkl. HIV, HBV, HCV, Coronaviren) Begrenzt viruzid PLUS (inkl. Rota-, Noro-, und Adenoviren) DEKRA-zertifizierte Materialverträglichkeit für Acrylglas Frei von Aldehyden Frei von Duft- und Farbstoffen Exzellente Reinigungseigenschaften Kennzeichnungsfrei (nach GHS) VAH-gelistet IHO-gelistet HACCP-konform
Klingt erst mal toll. Schaue ich dann aber in die VAH-Liste, wird das Produkt ausgewiesen als "bakterizid/levurozid". Das wiederum ruft die nette Dame des Gesundheitsamtes wieder auf den Plan "Hilft nix gegen Viren, hilft nix gegen Corona, hilft gar nix....." Das Produkt ist also beim RKI gar nicht gelistet, bei VAH nur als "bakterizid/levurozid", beim IHO als "bakterizid/levurozid/begrenzt viruzid/begrenzt viruzid plus".
Die RKI-Liste weist Mittel aus, die besondere Anforderungen erfüllen und vor allem in Situationen angewendet werden, in denen eine Desinfektion nach §18 IfSG behördlich angeordnet wird, wie ggf. in bestimmten Ausbruchssituationen oder bei speziellen Erregern.
Die VAH-Liste enthält zertifizierte Produkte zur Auswahl für die routinemäßige und gezielte Desinfektion in der Alltagsanwendung (beispielsweise in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen), wenn eine Desinfektion angezeigt ist.
Die IHO-Liste berugt auf den Angaben der Hersteller, ohne dass hier eine weitere Prüfung auf die Richtigkeit der Angaben erfolgt.
Liege ich da so weit richtig?
Die VAH-Zertifizierung basiert auf der Bewertung des Produkts anhand von zwei separaten gutachterlichen Stellungnahmen und den jeweils dazugehörigen Prüfberichten von voneinander unabhängigen und herstellerunabhängigen, akkreditierten Laboratorien. Die VAH-Zertifizierung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal für das Produkt, jedoch nicht verpflichtend für den Hersteller.
Bleiben wir jetzt mal bei meinem Produkt. Wo ich gedanklich gerade nicht mitkomme: Der Hersteller hat sich dem VAH-Prozess unterzogen, erscheint aber auf der Liste nur mit "bakterizid/levurozid". Heißt das jetzt für mich, dass die Herstellerangabe in der IHO-Liste nicht den Tatsachen entspricht? Ich bin gerade etwas ratlos.
Nach Angaben des VAH besteht für die Hersteller ja keine Verpflichtung einer VAH-Zertifizierung. Der VAH schreibt über sich selbst:
Der Verbund für Angewandte Hygiene ist ein Verein, welcher Listen über geprüfte Desinfektionsmittel für medizinische und nicht medizinische Einrichtungen veröffentlicht.
Kann das Gesundheitsamt demnach überhaupt fordern, dass nur VAH-gelistete Produkte eingesetzt werden?
Erleuchtet mich mal bitte
Gruß Frank