Aufenthalt in Küche/Entsorger muss durch Küche

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  • definiere Großküche

    Spätestens wenn man eine Zulassung nach EU Verordnung 625/2017 benötigt. Spätestens dann ist der Behörde ein Betriebsplan mit Personal- und Materialfluss zu übermitteln und da gehören auch Abfallströme dazu.

    Wer keine Behälter schleppen möchte, nutzt eine Nassmüllabsaugung mit Tank.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • also mein Kunde will jetzt nicht gleich an die Aufsicht gehen; schließlich will er den Kunden ja "halten".

    Moin,

    das ist schon klar. Aufsichtsbehörden informieren aber natürlich auch immer sehr gerne, also liefern konkret die benötigten Informationen. Solange man nicht den Namen des "Schuldigen" nennt ist dies eine sichere Informationsquelle - als Option.

    Hat dein Entsorger einen Hygienebeauftragten? Dieser sollte mit dem Kunden ins Gespräch gehen, da dieser, unterstelle ich, auch nicht auf aktuellem Stand der Regelungen zu sein scheint.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Moin,

    das ist schon klar. Aufsichtsbehörden informieren aber natürlich auch immer sehr gerne, also liefern konkret die benötigten Informationen. Solange man nicht den Namen des "Schuldigen" nennt ist dies eine sichere Informationsquelle - als Option.

    Hat dein Entsorger einen Hygienebeauftragten? Dieser sollte mit dem Kunden ins Gespräch gehen, da dieser, unterstelle ich, auch nicht auf aktuellem Stand der Regelungen zu sein scheint.

    meistens (wie bei uns) sind das die Küchenleiter................

    Der hat jetzt das Problem die Nassabfälle zu entsorgen ohne dabei die eigenen Leute zu "belasten". Das wird wahrscheinlich nicht ganz funktionieren.

    Eigentlich müsste hier die Küche auf die Problematik hinweisen und selbst eine gangbare Lösung erarbeiten.

    Als Entsorger hast du jetzt einen schweren Stand. Wie geht man das an, ohne den Kunden zu verlieren?

    Von Hygienebeauftragten zu Hygienebeauftragten sollte das doch möglich sein.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (27. April 2022 um 10:53)

  • So... ich hab heute morgen mal mit ihm telefoniert.

    Ich kann ihm da eigentlich nicht wirklich helfen. Die Hygieneregeln gelten soweit ich es sehe für den Küchenbetreiber, und er ist der erste Ansprechpartner.

    Dem Entsorger kann es schlussendlich "egal" sein, ob der Beauftragende seine Lebensmittel nach einer Kontamination wegwirft...

    Ich hab ihn an die Zulassungsbehörde verwiesen. Vielleicht wissen die noch was/haben eine Idee.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Wie heißt das Lokal?

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