ASR 1.3 Verbotszeichen P006 Flurförderzeuge

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  • Moin,


    das Verbotszeichen P006 aus der ASR 1.3 gilt für alle Fluförderzeuge oder gibt es irgendeine Durchführungsverordnung oder Ausführungsbestimmungen, aus der sich so etwas ergibt wie "gilt nur für kraftbetätigte Flurförderfahrzeuge" oder "nur für Stapler mit einem Gewicht von mehr als X-Tonnen"? So wie ich die Beschreibung des Zeichens interpretiere, hat hinter diesem Zeichen auch kein Handhubwagen etwas verloren - korrekt?


    Gruß Frank


    Für Flurförderzeuge verbotenp006.gif

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Man kann natürlich im Versandhandel entsprechende Schilder (Handhubwagen verboten) erwerben, aber dieses wird ja nicht explizit in der ASR A 1.3 aufgeführt.

    pasted-from-clipboard.png


    Allerdings wird in Nummer 4 Abs. 4 Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z.B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden.

    Somit wäre für das Verbot von Flurförderzeugen P006 zu nutzen.

    Was spricht dagegen einen anderen Weg (wie oben gezeigt) zu gehen, wenn ich dabei die gleiche Sicherheit erreiche?

    Die Maße der Linien und Kreise wie in der Tabelle 1 aufgeführt wären allerdings einzuhalten.

    Andere Vorschriften etc. kenne ich aus der Industrie auch nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin,


    danke Frage beantwortet. Mir ging es nur darum, ob alle FFZ davon erfasst sind, das reicht ja dann mit einer Kennzeichnung. Mir ging es nicht darum nur explizit Handhubwagen zu verbieten, sondern ob Beschäftigte sich mit einem Handhubwagen in einem solchen gekennzeichneten Bereich bewegen dürfen (weil ja ein Stapler abgebildet ist). Wie gesagt - Frage gelöst.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin.....


    Ich würde mich noch fragen, ob das für den Betrachter "eindeutig" ist. Also geht der "normale" Anwender davon aus, dass der "durchgestrichene Stapler" auch für "Ameisen" gilt? ICH für meinen Teil würde in einem Fall wenn du das anwenden willst, und auch die HHW ausschließen willst, beide nutzen. Auch mit einem HHW kann man bis 2to transportieren (FALLS es um eine Sperrung z.B. wegen Traglast oder sowas geht).


    Ich denk jetzt an den ein oder anderen "Helden" der dann sagt: Ja.. aber da steht ja nur "Stapler verboten"...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Sehe es auch so wie Mike...

    War auch mein erster Gedanke: Ist die Übertragbarkeit für wirklich alle eindeutig?

    Ansonsten in der Unterweisungen thematisieren und auch in den Unterlagen für Fremdfirmen... denn woher will man sonst wissen, ob deren Chef es genauso vermittelt hat?

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Ich würde mich noch fragen, ob das für den Betrachter "eindeutig" ist. .....


    Ich denk jetzt an den ein oder anderen "Helden" der dann sagt: Ja.. aber da steht ja nur "Stapler verboten"...

    Moin Mike,


    genau darum ging es mir. Jeder normal denkende MItteleuopäer sieht hier einen Stapler und würde antworten: "Ja kenne ich, das heißt für Stapler verboten". Deswegen die Frage. Die Leute müssen ja wissen, was sie unterweisen müssen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich für mich habe in die Erfahrung gemacht, dass der "gemeine Anwender" zwischen HHW, Ameise und Stapler unterscheidet. Er nimmt die nicht wie "wir" als "Flurförderzeuge" wahr sondern splittet die gedanklich in die drei Gruppen.

    Ganz "Schlaue" unterscheiden dann noch zwischen HHW mit Motor und handgeführte. Das wars dann. Und ich bin der Meinung, GANZ genau müssen die das auch nicht wissen. Die müssen wissen wie man damit umgeht, was man darf und was nicht.


    Das Ganze Rechtliche "Gedöns" ist für uns. Ist so ähnlich wie die BGV A8 und die ASR A1.3. Fluchtwege sind grün gekennzeichnet. Ober der Fuß jetzt rund ist oder nicht ist egal. "Wenns brennt, renn dahin wo es grün gekennzeichnet ist." ;)

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    Mike

  • Jeder normal denkende MItteleuopäer sieht hier einen Stapler und würde antworten: "Ja kenne ich, das heißt für Stapler verboten".

    Man könnte das Schild ja noch mit einem Textschild ergänzen auf dem z.B. steht: "auch Handhubwagen"

    Bei uns gibt es einige Flure mit folgender Kennzeichnung. e-Fahrzeug.jpg

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • regelmäßig Betriebsanweisung, Unterweisung --> dann müssen die Dinge klar sein. Für jeden Mitarbeiter.

    soweit die Theorie..............

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Gilt das für die Gleichen Mitarbeiter, denen man immer sagt...

    - Finger weg von den Sicherheitseinrichtungen

    - Nix gefährliches in Lebensmittelflaschen füllen und rumstehen lassen

    - Handschuhe/Sicherheitsschuhe an beim Aufenthalt in der Produktion/Umgang mit bösen Werkzeugen

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    Mike

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    Gruß Mick

  • Natürlich

    Ah..... OK. ;)

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    Mike

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  • 8)

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    Gruß Mick

    2 Mal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Hier bin ich wieder bei Guudsje, wenn der Laden mal aus hygienischen Gründen geschlossen wurde, überlegt sich der Kunde das zukünftig.

    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:


    Ja, das steht natürlich zu befürchten, dass das Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen den Betrieb aus hygienischen Gründen dicht macht, wenn ein Beschäftigter mit einem Flurförderzeug das Verbotszeichen P006 missachtet.


    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

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